Digitaler Knoten Stuttgart-Ulm:Projektsteuerung Entwicklungsprozess / Innovationskooperation ETCS L2oS Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52268
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Digitaler Knoten Stuttgart-Ulm:Projektsteuerung Entwicklungsprozess / Innovationskooperation ETCS L2oS
Digitaler Knoten Stuttgart-Ulm: Projektsteuerung Entwicklungsprozess / Innovationskooperation ETCS L2oS
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straβburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Digitaler Knoten Stuttgart-Ulm:Projektsteuerung Entwicklungsprozess / Innovationskooperation ETCS L2oS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bern
NUTS-Code: CH021 Bern / Berne
Postleitzahl: 3001
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Digitaler Knoten Stuttgart-Ulm: Projektsteuerung Entwicklungsprozess / Innovationskooperation ETCS L2oS
-
Ort: Bern
NUTS-Code: CH021 Bern / Berne
Land: Schweiz
1: Geändert und / oder zusätzliche erforderliche Bau- / Lieferleistungen
Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung oder zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges