6-8 Schnellladestationen (350 kW) für die Stadtwerke Münster GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 361_6-8 Schnellladestationen 350 kW_22.07.2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-muenster.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadtwerke-muenster.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6-8 Schnellladestationen (350 kW) für die Stadtwerke Münster GmbH
Ausschreibungsgegenstand ist der Bau, die Installation sowie die Lieferung von 6 (optional 8) Schnellladestationen für den Betrieb von batterieelektrischen Niederflur-Bussen (Opportunity-Charger)
Stadtwerke Münster GmbH - Verkehrsbetrieb Rösnerstraße 13 48155 Münster Noch zu benennende Stellen im Stadtgebiet Münster
Ausschreibungsgegenstand ist der Bau, die Installation sowie die Lieferung von 6 (optional 8) Schnellladestationen für den Betrieb von batterieelektrischen Niederflur-Bussen (Opportunity-Charger)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis des Eintrages im Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in der der Bieter
ansässig ist.
- Nachweis über die Eigentumsverhältnisse
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens im Bereich der Ladeinfrastrukturherstellung jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre (keine Geschäftsberichte)
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren nicht beantragt bzw. eröffnet ist
- Nachweis, dass keine Steuer oder Abgabeschulden vorliegen.
s. Vergabeunterlagen
gem. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtwerke Münster GmbH
Abteilung Einkauf
Hafenplatz 1
48155 Münster
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRJ9282
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg.muenster.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 g. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht ei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".