Planung, Errichtung, Inbetriebsetzung und Probebetrieb einer Wärmepumpenanlage als Bestandteil eines iKWK-Systems in Duisburg-Huckingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0245
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-duisburg.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://einkaufsportal.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Errichtung, Inbetriebsetzung und Probebetrieb einer Wärmepumpenanlage als Bestandteil eines iKWK-Systems in Duisburg-Huckingen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung und Installation der Anlagentechnik einer Wärmepumpenanlage sowie die Errichtung eines Gebäudes.
Kläranlage Kaiserswerther Str. 170 47259 Duisburg
Zur Realisierung des Projektes schreibt der Auftraggeber Planung, Errichtung, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Leistungsnachweis der Wärmepumpenanlage funktional aus. Zum Auftragsgegenstand gehört die Einbindung der Wärmepumpenanlage an die vereinbarten Schnittstellen.
Die abnahmereife Fertigstellung soll bis möglichst zum 01.03.2024, spätestens bis zum 01.12.2024 erfolgen.
Zudem schreibt der Auftraggeber die Wartung der Wärmepumpenanlage aus.
Weitere Einzelheiten zum Auftragsinhalt ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt werden. Eine Aufteilung nach Losen ist nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von den Bewerbern sind mit Teilnahmeantrag diverse Erklärungen und Unterlagen, u.a. zur Beurteilung der Eignung beizubringen (Die Teilnahmeanträge sowie sämtlicher Anhang und sämtliches ergänzendes Material sind in deutscher Sprache abzufassen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen):
Angaben zum Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner) und zu den geschäftsführenden Personen,
- Ggf. Erklärung der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften
- Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe, insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen,
- Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise
1) Es ist darauf zu achten, dass nur der Umsatz des erklärenden Unternehmens einzutragen ist. Sofern das Unternehmen eine eigenständige Gesellschaft in einer Konzerngruppe ist, ist nur der Umsatz des sich bewerbenden Unternehmens, nicht der gesamten Gruppe anzugeben. Es steht Bewerbern frei, von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch zu machen. Hierauf ist entsprechend hinzuweisen.
Sofern es sich um den Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Vordruck darf zu diesem Zweck kopiert werden.
3) Als Mindestumsatz ist ein Umsatz von 15 Mio. EUR netto in den Jahren 2019-2021 (kumuliert) gefordert.
1) Die vorzulegende Referenz muss jeweils eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer oder als Generalunternehmer oder als verantwortlicher Konsortialführer einer Arbeitsgemeinschaft des Referenzprojektes zugeordnet werden können, dass sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag auf die Referenz beruft. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben der Bewerber zu den Referenzen bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht über die o.g. geforderten Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert
2) Es werden nur Referenzen gewertet, die eines der folgenden Mindestkriterien erfüllen, insgesamt müssen alle Mindestkriterien durch Referenzen nachgewiesen werden. Die Inbetriebnahme der Referenzprojekte darf zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages max. 10 Jahre her sein.
Mindestkriterien:
- Lieferung und Inbetriebnahme einer Wasser/Wasser-Wärmepumpenanlage mit einer Mindestleistung von 1 MWth pro Modul.
- GU-Leistungen im Anlagenbau Energietechnik mit einem Projektvolumen von mindestens 5 Mio. EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über den weiteren Verfahrensablauf nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge, insbesondere über eventuelle Änderungen des geplanten Zeitablaufs wird die SWDU rechtzeitig gesondert informieren.
Die geplanten Zuschlagskriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gliedern sich in folgende drei Kategorien auf:
- Gesamtwirtschaftlichkeit [58%]
- Technische Anforderungen und Liefer- und Montagezeit [32%]
- Risikostruktur der Verträge [10%]
Die genauen Zuschlagskriterien einschließlich Unterkriterien sowie Wertungs- und Wichtungsmechanismus werden den späteren Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt.
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erfolgt die Aufforderung zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes. Erscheinen mehr als 5 Bewerber als geeignet, behält sich die Vergabestelle vor, anhand der nachfolgenden Angaben eine differenzierte Eignungsprüfung durch-zuführen, um die Anzahl der Bewerber vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe auf maximal 5 Bewerber zu reduzieren. Hierbei werden die Angaben der Bewerber zur Mitarbeiterzahl, zur Anzahl der Service-Mitarbeiter, zur Entfernung zum nächsten Service-Standort, zum Nettoumsatz der letzten 3 Jahre sowie die Referenzangaben gewertet.
Im Anschluss an die Angebotsabgabe werden mit allen Bietern, die ein Angebot abgegeben haben, Klärungsgespräche durchgeführt. Anschließend folgt die Aufforderung zur Abgabe eines zweiten indikativen Angebots.
Die Vergabestelle behält sich vor, anschließend die Bieterzahl weiter zu reduzieren und mindestens 2, maximal 3 Bieter zu Vertragsverhandlungen einzuladen. Maßgeblich für die Auswahlentscheidung sind die für die Wirtschaftlichkeitsbewertung mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Kriterien. Durch dieses Verfahren soll gegebenenfalls unnötiger Aufwand bei den Bietern vermieden werden. Alle nicht weiter am Verfahren beteiligten Bieter erhalten eine Zwischeninformation. Diese Bieter werden nicht aus dem Verfahren ausgeschlossen, sondern bleiben als Reservebieter erhalten. Sie werden jedoch nur und erst dann wieder in das Verfahren einbezogen, wenn die Verhandlungen mit dem/den bevorzugten Bieter(n) nicht (mehr) erfolgversprechend sind.
Die Verhandlungen werden voraussichtlich Oktober 2022 stattfinden. Im Anschluss an die Verhandlungen werden die Bieter gegebenenfalls aufgefordert, ein finales Angebot einzureichen. Der Zuschlag soll spätestens im Dezember 2022 erfolgen.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
Das Wettbewerbsverfahren wird über einen Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr (http://www.vergabe.metropoleruhr.de) abgewickelt. Alle Bewerber erhalten einen kostenfreien Zugang zum Projektraum, in dem die Unterlagen zu diesem Wettbewerbsverfahren hinterlegt sind.
Alle Bewerber werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber während des wettbewerblichen Verfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform mit den Bewerbern kommuniziert. Mitteilungen des Auftraggebers an die Bewerber gelten nach den Bestimmungen des Vergabeportals als zugegangen, wenn diese in den Projektraum eingestellt werden. Bewerber sind daher im eigenen Interesse gehalten, regelmäßig im Projektraum nach Mitteilungen des Auftraggebers zu schauen, insbesondere 5 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Hinweise auf etwaige Unklarheiten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform an den Auftraggeber richten. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen. Die Antworten auf Bewerberfragen werden allen Bewerbern zeitgleich über die o.g. Vergabeplattform übermittelt. Die Bewerber sind aufgefordert, keine Informationen bei anderen Vertretern der SWDU, deren Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß gegen dieses Gebot kann zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die übersandten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
Änderungen an den vorformulierten Texten der Formblätter sind unzulässig.
Änderungen an den Eintragungen des Bewerbers sind zweifelsfrei kenntlich zu machen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDFH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]