Energieliefer-Contracting Stadt Tettnang – Wärmenetz Tettnang Referenznummer der Bekanntmachung: TT-PB-ELC-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tettnang
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tettnang.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieliefer-Contracting Stadt Tettnang – Wärmenetz Tettnang
Planung und Ausführung von Bauleistungen
Wärmelieferung
Betriebsführung, sowie Wartung und Instandhaltung aller installierten Anlagen (Wärmeerzeugung-, -verteilnetz, -übergabestationen), sowie Bauten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vom der gesuchten Betreiberin ist ein Wärmenetz samt Übergabestationen, eine
Energiezentrale inkl. Baukörper, sowie etwaige Anlagenperipherie zu planen, errichten,
finanzieren, betreiben, warten und in Stand zu halten. Das Wärmenetz soll
im Stadtgebiet der Stadt Tettnang verlaufen. Neben anzuschließenden Bestandsgebäuden
soll auch ein Neubaugebiet angeschlossen werden. Bei den Bestandsbauten
handelt es sich um öffentlichen Bauten, deren Anschluss und Abnahme
sichergestellt (Ausnahme: Schloss – hier liegt allerdings ein LOI vor) ist. Es wird von
einer Gesamtwärmemenge von ca. 3.500 MWh pro Jahr mit einer Anschlussleistung
von ca. 3 MW ausgegangen. Zudem liegt deutliches Ausbaupotential in direkter
räumlicher Nähe des Wärmenetzes vor (perspektivisches Potential ohne Garantie
im Risiko-/Chancenbereich der Bieterin; dieses stellt keinen Pflichtumfang
der Ausschreibung dar).
Weitere Details, Siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.