VBL Gasausschreibung ab 2023 ff Referenznummer der Bekanntmachung: IM 10-20220002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vbl.de
Abschnitt II: Gegenstand
VBL Gasausschreibung ab 2023 ff
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Zweck ist es, den Arbeitnehmern der bei ihr beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Zur Vermögensverwaltung der VBL gehört auch die Verwaltung von Wohnimmobilien in großen Ballungsgebieten.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von CO2-neutralem Erdgas für die Immobilien der VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für die Lieferjahre 2023 und 2024 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr.
Angefragt wird eine Belieferung frei Lieferstellen, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 26,4 GWh jährlich und verteilt sich auf eine leistungsgemessene Lieferstelle und 151 nicht-leistungsgemessene Lieferstellen.
Die mit Gas zu versorgenden Immobilien liegen in den Ballzungszentren Deutschlands verteilt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von CO2-neutralem Erdgas für die VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für die Lieferjahre 2023 und 2024 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr.
Angefragt wird eine Belieferung frei Lieferstellen, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 26,4 GWh jährlich und verteilt sich auf eine leistungsgemessene Lieferstelle und 151 nicht-leistungsgemessene Lieferstellen.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Es besteht die Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Nachunternehmer sind auf dem Formblatt "Anlage 5" der Vergabeunterlagen mit dem Angebot zu benennen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ("Anlage 1") ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Anschrift, Gesellschaftern und der Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte. Ein Formblatt ("Anlage 2") ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
PL3. Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 - RUS-Sanktionen. Ein Formblatt ("Anlage 9") ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der VBL für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die VBL für am Ende der Angebotsfrist ausgewählte Bieter auf gesondertes Verlangen vor.
WL. Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (Mindestanforderung/ Ausschlusskriterium). Ein Formblatt ("Anlage 6") ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der VBL für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die VBL behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Zu WL: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über eine Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR verfügen.
TL. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärungen/ Referenzliste; Stichtag 01.07.2019). Vergleichbar sind Referenzen aus der Wohnungswirtschaft oder aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber mit mindestens 100 Lieferstellen und einem Gesamterdgasbedarf von mindestens 20 GWh je Lieferjahr. Ein Formblatt ("Anlage 3") ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 3 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Die Referenzprojekte dürfen noch laufen (laufende Vertragsverhältnisse). Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die VBL kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Zu TL: Angabe von mindestens drei Referenzen aus der Wohnungswirtschaft oder aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber mit mindestens 100 Lieferstellen und einem Gesamterdgasbedarf von mindestens 20 GWh je Lieferjahr, die in den letzten drei Jahren beliefert wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der VBL erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 11. Juli 2022 über die Vergabeplattform an VBL adressiert werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die VBL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Die VBL behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6. Die VBL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die VBL ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Vergabeunterlagen ("Anlage 4") abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
9. Nach Zuschlagserteilung erfolgt die Energiepreisfixierung ab dem 16. August 2022.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRV9S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.