ETCS-Ausrüstung NBS Wendlingen-Ulm Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27195
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS-Ausrüstung NBS Wendlingen-Ulm
ETCS-Ausrüstung NBS Wendlingen-Ulm
Wendlingen - Ulm
ETCS-Ausrüstung NBS Wendlingen-Ulm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ETCS-Ausrüstung NBS Wendlingen-Ulm
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wendlingen - Ulm
Die Dispositive Zufahrtssicherung (DZS) war im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen.
Damit für Zugfahrten von den umgebenden Zuläufen auf die NBS nur dem RBC bekannte Fahrzeuge mit funktionierender ETCS-Ausrüstung sichergestellt werden, erfolgt die Errichtung der DZS.
Die Dispositive Zufahrtssicherung (DZS) registriert rechtzeitig Fahrzeuge mit gestörter ETCS L2-Funktion, leitet diese um und verhindert somit die Einfahrt in ETCS L2-Bereiche. Damit automatisiert DZS im Ereignisfall manuell durchzuführende Dispositionen und optimiert damit betriebliche Abläufe.