Hausverwaltungsleistungen für Liegenschaften der VBL in Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: IM10-20220001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vbl.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausverwaltungsleistungen für Liegenschaften der VBL in Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Zweck ist es, den Arbeitnehmern der bei ihr beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Zur Vermögensverwaltung der VBL gehört auch die Verwaltung von Wohnimmobilien in großen Ballungsgebieten. Die Wohnimmobilien werden über den freien Wohnungsmarkt vermietet und müssen marktüblichen Standards entsprechen. Die Verwaltung der Wohnimmobilien wird in den Ballungsgebieten jeweils von Grundstücksverwaltungsgesellschaften ("Property Manager") übernommen.
Für die Betreuung des Immobilienbestandes in Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen wird in diesem Vergabeverfahren ein neuer Hausverwaltungs-Dienstleister gesucht.
Die Liegenschaften der VBL befinden sich überwiegend in Baden-Württemberg sowie vereinzelt in Thüringen und Sachsen. Weitere Einzelheiten enthält die Objektübersicht, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Der zu betreuende Immobilienbestand besteht derzeit aus 22 Wohnobjekten mit 633 Wohnungen mit etwa 352 Garagen, 49 Stellplätzen, 6 Gewerbeeinheiten, die in der Grundstücksliste (siehe Vergabeunterlagen) aufgeführt sind und sich schwerpunktmäßig in Karlsruhe, Freiburg und Mannheim (Baden-Württemberg) befinden.
Darüber hinaus gehören 6 Spezialimmobilien mit dem Schwerpunkt auf Pflegeeinrichtungen in Freiburg, Leipzig, Ulm, Weimar und Ludwigsburg zum betreuenden Immobilienbestand.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Dieser Vertrag tritt voraussichtlich am 1. April 2023 in Kraft. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls er nicht spätestens am 31. Januar bis zum Ablauf des laufenden Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Weitere Einzelheiten enthält das Vertragswerk in den Vergabeunterlagen.
Die Aufnahme bzw. Übernahme weiterer Liegenschaften während der Vertragslaufzeit ist optional.
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ("Eigenerklärung zur Eignung und zu fachlichen Anforderungen") ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Darüber hinaus ist eine Darstellung der Tätigkeitsbereiche des Unternehmens vorzulegen und anzugeben, ob eine Mitgliedschaft in einem Immobilienfachverband besteht. Weiterhin ist die Göre des Verwaltungsbestandes erforderlich.
Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen ("Eigenerklärung zur Eignung und zu fachlichen Anforderungen") enthalten.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der VBL für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die VBL für am Ende der Angebotsfrist ausgewählte Bieter auf gesondertes Verlangen vor.
PL3. - Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate).
PL4. Eignungsnachweis nach § 34 c Gewerbeordnung.
WL1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ("Eigenerklärung zur Eignung und zu fachlichen Anforderungen") ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
WL2. Eigenkapitalausstattung in Euro und Eigenkapitalquote in % des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ("Eigenerklärung zur Eignung und zu fachlichen Anforderungen") ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der VBL für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die VBL behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
TL1. Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich sowie den aktuell beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach den jeweiligen Berufsgruppen.
Darüber hinaus sind Angaben zu Fortbildungen der Mitarbeiter im Unternehmen und zur örtlichen Ansiedlung der leitenden Angestellten bzw. Entscheidungsträger sowie der voraussichtlichen Ansprechpartner für den Auftrag zu machen.
Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ("Eigenerklärung zur Eignung und zu fachlichen Anforderungen") ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärungen/ Referenzliste; Stichtag 01.06.2019). Vergleichbar sind Referenzen im Bereich Hausverwaltungstätigkeit für öffentliche Auftraggeber, insbesondere mit folgenden Merkmalen:
- Referenzen im Bereich Hausverwaltungstätigkeit für öffentliche Auftraggeber (mit Angabe von Anzahl und Inhalt der Aufträge und Größe des betreuten Verwaltungsbestandes in Einheiten Wohnen/Gewerbe),
- Referenzen im Bereich Tätigkeit für institutionelle Kapitalanleger (mit Angabe von Anzahl und Inhalt der Aufträge und Größe des betreuten Verwaltungsbestandes in Einheiten Wohnen/Gewerbe),
- Referenzen im Bereich Bauplanungsleistungen und Bauleitung,
- Referenzen im Bereich Bewirtschaftungsstrategien,
- Referenzen im Bereich Vermietung,
- Referenzen für Übernahmen vergleichbar großer Verwaltungsbestände
Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 3 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Die Referenzprojekte dürfen noch laufen (laufende Vertragsverhältnisse). Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die VBL kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Zu TL2:
- Die in Ziff. III.1.3 genannten Merkmale müssen in mindestens einer Referenz erfüllt sein.
- Die Tätigkeit muss seit mindestens zehn Jahren in drei verschiedenen lokalen Märkten ausgeübt worden sein.
- Mindestens eine Referenz muss Ausschreibungen nach dem Vergaberecht zum Gegenstand gehabt haben.
- In mindestens einer Referenz müssen Erfahrungen im Umgang mit der RBBau nachgewiesen werden.
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in denselben oder in unterschiedlichen Referenzen erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt über die elektronische Vergabeplattform.
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der VBL erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 11. Juli 2022 über die Vergabeplattform an VBL adressiert werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die VBL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Die VBL behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6. Die VBL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die VBL ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Vergabeunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRVKD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.