Stadt Erkelenz: Neuausschreibung der öffentlichen Beleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 06076-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://erkelenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Erkelenz: Neuausschreibung der öffentlichen Beleuchtung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Erkelenz. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung und die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt.
Die Stadt Erkelenz beabsichtigt, den auslaufenden Beleuchtungsvertrag über den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung ab dem 01.01.2023 für einen Zeitraum von voraussichtlich zehn Jahren neu zu vergeben.
Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung, Energieeffizienzmaßnahmen und die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche:
- Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung,
- Leuchtmittelwechsel; Störungs- und Schadensbeseitigung; Managementtätigkeiten (Beratung der Stadt Erkelenz, Lagerhaltung, Einkauf, Planung, Zuarbeit für KAG-Beiträge),
- Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen,
- Regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Beleuchtungskabeln (Kabelfehlerbehebung im Beleuchtungskabelnetz); regelmäßige Kontrollen der Anlagen,
- Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Anlagen,
- Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Beleuchtungskabelnetzes nach Abstimmung mit der Stadt.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutzten Anlagevermögens. Die Stadt Erkelenz ist und bleibt Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Sie räumt dem obsiegenden Bieter jedoch eine unentgeltliche Nutzungsbefugnis an den Beleuchtungsanlagen zur Durchführung des Vertrages ein. Ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie, da die Stadt Erkelenz diese für alle städtischen Einrichtungen und Anlagen zentral beschafft.
Die Stadt Erkelenz beabsichtigt, die in dem beigefügten Entwurf des Beleuchtungsvertrages nebst Anlagen beschriebenen Leistungen langfristig für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren zu vergeben. Die Stadt Erkelenz ist auch für eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren offen.
Im Rahmen der Verhandlungen soll mit den Bietern erörtert werden, ob eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren aus deren Sicht dazu führt. Zu diesem Zweck werden die Bieter in ihren indikativen Angeboten aufgefordert, die Vergütung für eine Laufzeit von 10 und 15 Jahren anzugeben. Im Anschluss an die Verhandlungen wird die Stadt Erkelenz die Vertragslaufzeit festlegen.
Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Dann wird geprüft, welche Bewerber grundsätzlich die oben genannten Mindestkriterien der Teilnahmebedingungen erfüllen.
Im Falle von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gilt: Die Leistungsfähigkeit einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft muss insgesamt nachgewiesen werden, d. h. es werden die erforderlichen Unterlagen der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet. Die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit wird für jedes einzelne Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft geprüft.
Die Stadt Erkelenz wird auf Basis der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge voraussichtlich drei bis fünf Bewerber für das weitere Verfahren auswählen.
Für den Fall, dass mehr als drei vollständige Teilnahmeanträge grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Dabei finden folgende Kriterien Anwendung:
- Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %) und
- technische Leistungsfähigkeit (70 %).
I. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß Ziffer III.1.2 der Bekanntmachung:
Gesamtjahresumsatz des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre. Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Umsatz 30 Wertungspunkte. Die Bewertung der Umsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte des Bewerbers = (Umsatz Bewerber / höchster Umsatz) x 30).
II. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Wertbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung:
Anzahl der Lichtpunkte: Die Anzahl der durch den Bewerber betriebenen Lichtpunkte werden addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Ladepunkten 70 Punkte. Die Bewertung der Lichtpunkte der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Lichtpunkte des Bewerbers / höchste Anzahl Lichtpunkte) x 70).
Sofern nur drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, findet keine Begrenzung statt, sondern es werden alle geeigneten Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt. Weniger als drei Bewerber werden nur dann in das weitere Verfahren aufgenommen, wenn weniger als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht gegeben sind. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) wird akzeptiert
- Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist)
- Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
- Vorlage einer Unternehmensdarstellung, aus der insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich der öffentlichen Beleuchtung, die Mitarbeiteranzahl, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen
- Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz sowie um (gerundet auf volle 100.000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für Sachschäden. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, die zum Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate ist
- Referenzprojekte für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe der jeweiligen Auftraggeber, Ansprechpartner, sowie Ausführungen zu Leistungsgegenstand, -umfang und -zeit; Referenzprojekte sind vergleichbar, wenn sie Erfahrungen in den Bereichen Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Neu- und Umbau von Beleuchtungsanlagen, sowie verwandte Tätigkeiten umfassen; mindestens eine Referenz muss einen Umfang von 7.000 Lichtpunkten haben
- Angaben zu der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Mittel, mit Ausführungen zur Qualifikation des verantwortlichen Personals. Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorlegen, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen
- Angabe der Auftrasgteile, die an Nachunternehmen werden werden sollen
Mindestens eine der Referenzen muss einen Umfang von 7.000 Lichtpunkten haben
Es sind die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW) einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJR7LE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalender-tagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.