Digital Hub Software / Connect Box Software im Projekt DISTANCE Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0402-OK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.st-franziskus-stiftung.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinikum-leipzig.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinikum-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digital Hub Software / Connect Box Software im Projekt DISTANCE
Die Implementierung einer wirtschaftlichen Interoperabilität erfordert eine klare einheitliche Spezifikation von Schnittstellen, eine einheitliche Umsetzung bei den Roll-out-Partnern, sowie eine darauf abgestimmte Konfiguration der technischen Komponenten durch den hier gesuchten Industriepartner und die Konzeption und Durchsetzung einer übergreifenden Roll-out- und Supportstrategie.
Der gesuchte Industriepartner ist für die Beschaffung und Pflege von Software für mindestens 11 dezentrale Connect-Boxen, die als virtuelles System betrieben werden, zuständig. Durch den Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass die aktuell geltenden Lizenzrechte der Lizenzgeber, der in allen Bereichen zum Einsatz kommenden Softwareprodukte gewahrt werden, gleiches gilt für indirekte Zugriffe. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass unterschiedliche Anwendergruppen zugreifen können, die seitens der Lizenzgeber evtl. unterschiedlichen Lizenzbedingungen wie z. B. Freigemeinnützigkeit unterliegen. Anwender sind beispielsweise Universitätsklinika, Krankenhäuser unterschiedlicher Träger, Arztpraxen, Patienten, Forschungseinrichtungen - Aufzählung ist nicht abschließend. Die Software muss entsprechend der lokalen Hardware und den lokalen IT-Strukturen des jeweiligen Roll-out-Partners konfigurierbar sein. Die Hardware für die Connect Boxen ist im Rahmen des Projekts von den Roll-out-Partnern bereitzustellen.
Parallel dazu erfolgt in enger Abstimmung mit dem Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik ISST als Entwickler und der Healthcare IT-Solutions GmbH (HITS) als Betreiber der SSP gemeinsam mit dem Industriepartner die Implementierung des Digital Hubs. Dazu erfolgt die gemeinsame Ausschreibung von Universitätsklinikum Aachen, Universitätsklinikum Leipzig, Universitätsklinikum Jena, und der St. Franziskus-Stiftung. Der Digital Hub ist das Bindeglied zwischen den Connect-Boxen der Roll-Out-Partner und der SSP, sowie darüber hinaus zu den an der SSP angeschlossenen DIZ"en der Unikliniken. Es stellt somit die Interoperabilität sicher. Über die bei den Roll-out-Kliniken bzw. Roll-out-Arztnetzen installierten Connect Boxen werden durch standardisierte Prozesse die Datenflüsse mit dem Digital Hub gesteuert und kontrolliert. Der Digital Hub übernimmt dann über die SSP die Steuerung der Datenflüsse zu den DIZ"en der beteiligten Uniklinika. Dieser zu etablierende Gesamtprozess orientiert sich weitestgehend an den in der MII entwickelten Vorgaben.
Der gesuchte Industriepartner ist auch hier für die Beschaffung und Pflege von Software für den zentralen Digital Hub zuständig, der als SaaS Lösung von einem Service Provider betrieben wird, der vom Auftraggeber separat noch ausgewählt wird. Der umzusetzenden Prozesse der jeweiligen Roll-out-Partner müssen in der Software konfigurierbar sein. Der Server wird vom Service Provider im Rahmen der SaaS Lösung zur Verfügung gestellt.
Universitätsklinikum Aachen sowie dessen Roll-out-Partner 52074 Aachen + Diverse Orte, Universitätsklinikum Jena sowie dessen Roll-out-Partner 07747 Jena + Diverse Orte, Universitätsklinikum Leipzig sowie dessen Roll-out-Partner 04103 Leipzig + Diverse Orte, St. Franziskus-Stiftung Münster sowie dessen Roll-out-Partner 48145 Münster + Diverse Orte
Digital Hub Connect Box Software
Der Digital Hub ist die zentrale Komponente der DISTANCE-Infrastruktur. Daran werden die dezentralen Digital Hub Connect Boxes angeschlossen, um die Daten aller Partner zusammenzufassen und über die ebenfalls angeschlossene SMITH Service Plattform (SSP) für übergreifende Datennutzung bereitzustellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
++ Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen mittels Vordruck 521 EU
++ Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist
++ Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen mittels Vordruck 124_LD
++ Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden, mindestens 5 Mio Euro für Sachschäden und mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden (mittels Kopie der Police oder vergleichbare Bescheinigung).
Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Berufshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und Deckungssummen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird.
++ Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mittels Eigenerklärung.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
++ Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen mittels Eigenerklärung_5. Sanktionspaket
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDKV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de