Rahmenvereinbarung Instandhaltung, Instandsetzung, Service und Support Audiovisuelle Kommunikationstechnik (AVK) Referenznummer der Bekanntmachung: 101464 (nach Rückversetzung in Stand vor Angebotsabgabe am 24.05.2022)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Instandhaltung, Instandsetzung, Service und Support Audiovisuelle Kommunikationstechnik (AVK)
Die Rahmenvereinbarung umfasst Instandhaltungs- Instandsetzungs- Service- und Support- Leistungen für die audiovisuelle Kommunikationstechnik der TH Köln. Sie stellt alle entsprechenden Serviceleistungen an allen Standorten der TH Köln sicher. Nähere Einzelheiten regelt die Anlage 10_EVB-IT Servicevertrag (Rahmenvereinbarung) der Vergabeunterlagen.
Technische Hochschule Köln - Campus Deutz Betzdorfer Str. 2 50679 Köln Die Leistung bezieht sich auf alle Standorte der TH Köln:
- Campus Deutz (Betzdorfer Str. 2, Robertstr. 2 (Köln-Kalk), Schanzenstr. 28/30/32 (Köln-Mülheim))
- Campus Südstadt (Claudiusstr. 1, Ubierring 40, Ubierring 48, Sachsenring 2, Gustav-Heinemann-Ufer 54)
- Campus Gummersbach (Steinmüllerallee 1 und 6, Rospestr. 1)
- Campus Leverkusen (Campusallee 1)
- Lehr- und Forschungszentrum :metabolon (Kürten)
Gegenstand der Leistung sind Hard- und Software Elemente der Bestandssysteme und im Rahmen von Erweiterungen des Leistungsumfanges auch die Systeme, die während der Vertragslaufzeit neu errichtet oder umgebaut werden. Umfang der Maßnahme sind die, in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Dienstleistungen. Die Dienstleistungen umfassen neben den, in den Arbeitskarten beschriebenen Instandhaltungsmaßnahmen folgende Dienstleistungen (Service- und Support) in den Bereichen:
- Programmierung Steuerungssysteme
- Programmierung Bedieneinheiten (Touch Panel und Tastenfelder)
- Programmierung Management-, Monitoring- und Support System
- Justierung, Programmierung und Einmessung Beschallungs- und Audiosysteme
- Justierung, Programmierung und Einmessung Videosysteme
- Konfiguration und Programmierung von Videokonferenzsystemen
- Abstimmungen zur Konfiguration von Netzwerkkomponenten der TH Köln
- Bestandsaufnahme, Bestandsdatenbank und Dokumentationserstellung
- Prüfung der AV-Kommunikationstechnik nach DGUV V3, DIN VDE 0701/0702, inkl. Upload in Elektromanager. Die Prüfdateien werden den AG zur Verfügung gestellt.
Umfang und Inhalt dazu werden in der Leistungsbeschreibung definiert und in den Lastenheften detailliert beschrieben..
Die Rahmenvereinbarung wird zunächst befristet auf zwei Jahre abgeschlossen. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
Die Rahmenvereinbarung wird zunächst befristet auf zwei Jahre abgeschlossen. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
Der Umfang der Instandsetzungen sowie Service- und Supportleistungen kann sich, insbesondere aufgrund der aktuell weiter anhaltenden Pandemie-Situation sowie der überalterten medientechnischen Infrastruktur der Hochschule, beträchtlich erhöhen. Bei technischer Infrastruktur, die über einen längeren Zeitraum nicht betrieben wird, erhöht sich eine Ausfallwahrscheinlichkeit deutlich und der Aufwand für die Instandsetzung steigt. Auch der Bedarf an Service- und Supportleistungen kann aus den genannten Gründen stark ansteigen. Um auf diese Situation angemessen und flexibel reagieren zu können wird das Investitionsvolumen für Bedarfspositionen entsprechend angepasst.
Die Bestandsaufnahme sowie die Erstellung der Bestandsdatenbank werden in Leistungspaketen gemäß Bedarf durch den Auftraggeber (AG) abgerufen.
Werden bei der Bestandsaufnahme Qualitätsmängel an den Beschallungsanlagen bzw. Videosystemen festgestellt, sind Verbesserungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Alle Termine zur Durchführung von turnusmäßigen und beauftragten Instandhaltungsarbeiten sind mit der zuständigen Ansprechperson des AG abzustimmen, insbesondere Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit dem IT-Netzwerk der Hochschule stehen, deren Hoheit der Campus IT obliegt. Die durchzuführenden Arbeiten erfolgen vornehmlich in den jährlichen Semesterferien. Nach Absprache mit dem AG können auch abweichende Zeiten vereinbart werden.
Instandsetzungsarbeiten werden nur in Abstimmung mit dem AG und/oder auf Weisung des AG durchgeführt. Die Zeiten der durchzuführenden Arbeiten sind grundsätzlich mit der zuständigen Ansprechperson des AG abzustimmen und richten sich nach den örtlichen Zugänglichkeiten der Räume und der Priorität der Maßnahme. Reaktionszeiten sind vertraglich festgeschrieben.
Bei den Service- und Supportleistungen wird zwischen vereinbarten und gesondert zu beauftragenden Leistungen unterschieden. Die durchzuführenden Arbeiten erfolgen in den vertraglich vereinbarten Servicezeiten oder nach Abstimmung mit dem AG zu abweichenden Zeiten. Sie richten sich nach der örtlichen Zugänglichkeit der Räume und der Priorität der Maßnahme.
Veranstaltungsbetreuung wird vom AG gesondert beauftragt. Der Auftragnehmer (AN) erstellt ein entsprechendes Angebot auf Basis der vertraglich vereinbarten Stundensätze. Die Zeiten der durchzuführenden Arbeiten sind grundsätzlich mit der zuständigen Ansprechperson des AG abzustimmen und richten sich nach den Veranstaltungszeiten und deren Priorität.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. andersartiger, geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Bitte geben Sie dazu im Dokument "Unternehmensdaten" die Handelsregisternummer, das Registergericht und die vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten an.
2) Bitte stellen Sie auf dem Formblatt "Unternehmensdarstellung" kurz Ihr Unternehmen vor und gehen dabei mindestens auf die dort vorgegebenen Punkte ein.
3) Bitte nutzen Sie für die notwendigen Eigenerklärungen das Formblatt "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren".
1) Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Erklärungen
a) zu Ihrem Gesamtumsatz und dem Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Jahre, sowie
b) über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Industriehaftpflichtversicherung.
2) Bitte nutzen Sie für die notwendigen Eigenerklärungen das Formblatt "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren".
1) Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für folgende Erklärungen:
a) Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten der letzten drei Jahre inkl. Auflistung der wahrgenommenen Aufgaben im Unternehmen und deren Qualifikation (insgesamt und im Tätigkeitsbereich des Auftrags)
b) Benennung des Projektteams für die Reparatur- und Wartungsarbeiten, inkl. Angabe zur Berufsausbildung und Berufserfahrung der benannten Personen
2) Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für mindestens drei Projektreferenzen vergleichbarer Art, Umfang und eingesetzter Technologie aus den letzten fünf Jahren.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
3) Bitte nutzen Sie für die notwendigen Eigenerklärungen das Formblatt "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren".
1) Ausführungszeiten sind grundsätzlich die vorlesungsfreien Zeiten. In Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) können auch abweichende Zeiten definiert werden.
2) Die Serviceleistungen für die audiovisuelle Kommunikationstechnik ist oft die Netzwerkinfrastruktur betroffen, die von der Campus IT verwaltet und betreut wird. Hier ist eine enge Abstimmung notwendig. Bei Projekten, die bauliche Maßnahmen erfordern, ist eine entsprechende Abstimmung mit dem Hochschulreferat 10 "Bau- und Gebäudemanagement" unabdingbar. Darüberhinaus sind auch Abstimmungen mit den jeweils betroffenen Fakultäten bzw. Hochschuleinrichtungen sowie dem beauftragten medientechnischen Fachplanungsbüro Bestandteil des Auftrages.
3) Es ist dem AG eine zentrale Kontaktperson sowie dessen Stellvertretung zu nennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Halbjahr 2026
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDF53
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
- Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
- Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de