L-Bank - Europaweite Vergabe von Beratungsleistungen zur Kostenstrategieüber die Erbringung von IT-Dienstleistungen (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1153
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.l-bank.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Europaweite Vergabe von Beratungsleistungen zur Kostenstrategieüber die Erbringung von IT-Dienstleistungen (Kopie)
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.
Die L-Bank führt ihre Geschäfte unter Beachtung der gemeinnützigen Aufgaben nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Grundsätzen. Um ihren Auftrag bestmöglich zu erfüllen, entwickelt die L-Bank ihre Leistungsfähigkeit kontinuierlich weiter und stellt gleichzeitig eine angemessene Kostenstruktur sicher.
In einer Analysephase im Zeitraum von Januar bis Mai 2022 hat die L-Bank Maßnahmen erarbeitet, welche auf das Ziel struktureller Verbesserungen der Kostenstruktur einzahlen. Der Großteil dieser Maßnahmen erstreckt sich auf IT- Organisation & IT-Management, die Kreditprozesse sowie die Immobilien der L-Bank und deren Bewirtschaftung. Darüber hin-aus wurden noch übergeordnete Maßnahmen ermittelt. Auf Basis der Ergebnisse der Analysephase steht nun in einem nächsten Schritt die Umsetzungsphase an.
Um die Umsetzung der Maßnahmen konsequent voranzubringen und die Projektorganisation zu koordinieren, wird die L-Bank einen oder zwei externe Berater hinzuziehen.
Die Beratungsleistungen werden daher in zwei Losen ausgeschrieben.
Der Ort der Leistungserbringung in beiden Losen wird sich anteilig auf die Standorte der L-Bank (hierbei insbesondere in Karlsruhe) sowie auf die Standorte des externen Beraters (virtuelle
Zusammenarbeit) aufteilen.
Begleitung des Projektmanagement-Offices (PMO) in der Umsetzungsphase
Karlsruhe
Die Kernaufgabe des externen Beraters liegt bei Los 1 in der Begleitung des Projektmanagement-Offices (PMO) in der Umsetzungsphase. Das PMO übt eine Organisations-, Berichts- und Kontrollfunktion aus. Zur Leistung des externen Beraters zählen somit insbesondere:
- Allgemeine Beratung der Projektleitung in Fragen des Gesamtprojekts
- Beratung in der Projektgovernance für die Umsetzungsphase
- Tracking/ Transparenzschaffung im Projekt zur Kostenstrategie
- Laufende PMO Tätigkeiten
- Stakeholder Management
Darüber hinaus soll der externe Berater die L-Bank bedarfsweise bei kurzfristig erforderlichen Analysen sowie konzeptionellen Arbeiten entlang des Projektverlaufes unterstützen.
Der Vertrag kann nach dem 31.12.2023 mehrmals um jeweils 6 Monate verlängert werden.
Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen zu den Kreditprozessen
Karlsruhe
Die Kernaufgabe des externen Beraters liegt bei Los 2 in der Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen zu den Kreditprozessen. Zur Leistung des externen Beraters zählen insbesondere:
- Beratung und Unterstützung der für die Umsetzung der Maßnahmen Verantwortlichen
- Durchführung und Moderation von Workshops mit betroffenen Bankmitarbeitern
- Berichterstattung an Lenkungsausschuss, Projektleitung und PMO
Der Vertrag kann nach dem 31.12.2023 mehrmals um jeweils 6 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Russland-Bezug.
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit vergleichbaren Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
(2) Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit üblicher Deckungssumme oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
(1) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Jahren (Ende der Leistungserbringung nicht vor dem 1. Januar 2020)
für Los 1: Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Effizienzprojekte in deutschen Finanzinstituten und/oder öffentlichen Unternehmen.
für Los 2: Nachweis von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Projekte hinsichtlich Kreditprozessoptimierung in deutschen Kreditinstituten.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot abzugeben (vgl. Angebotsformular).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRVXT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de