Bauleistungen an BOS-Funkstandorten des Landes NRW Referenznummer der Bekanntmachung: ZA53.3/1001004010/ALN
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aln-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen an BOS-Funkstandorten des Landes NRW
Rahmenvereinbarung mit sechs Auftragnehmern über Bauleistungen an BOS-Funkstandorten des Landes NRW
Nordrhein-Westfalen
In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Infrastruktur der Basisstationen und des Zugangsnetzes in NRW verantwortlich. Die Anbindung der Leitstellen sowie die Verbindung der Basisstationen untereinander und an die Vermittlungsstellen der BDBOS erfolgt nach Möglichkeit per Richtfunk. Auf Grund regelmäßiger Netzänderungsmaßnahmen müssen vorhandene Funkstationen nachgerüstet und weitere Basisstationen und Repea-ter errichtet oder zurückgebaut werden. Ferner ist die Anbindung diverser Liegenschaften per Richtfunk an das Digitalfunknetz vorzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Umbau- und Neubaumaßnahmen an Basisstationen, Repeatern und anderen Funkstandorten, Richtfunknachrüstungen und Funkanbindungen von Dienstliegenschaften der Polizei NRW. Dieser Vertrag wird eine feste Laufzeit von zwei Jahren haben. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich - höchstens zweimal - um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit sechs Auftragnehmern abzuschließen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren. SIe verlängert sich - höchstens zweimal - um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren. SIe verlängert sich - höchstens zweimal - um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft muss mindestens eine Referenz über Bauleistungen i. S. v.Infrastrukturleistungen an mindestens 60 Mobilfunkstandorten (BOS-Funk und/oder Mobilfunkstandorte der Netzbetreiber Telefonica, Telekom oder Vodafone) seit dem 1.4.2019 nachweisen. Dabei ist es zulässig, wennder Bieter entweder eine Referenz über 60 Mobilfunkstandorte oder aber mehrere Referenzen über insgesamt 60 Mobilfunkstandorte seit dem 1.4.2019 nachweist.
Kann der Bieter/ die Bietergemeinschaft keine Referenz nachweisen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird für die sechs bestplatzierten Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG bzw. § 21 Abs. 1 SchwarzArbG vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Bei der Auftragsausführung sind die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen und Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung erfolgt elektronisch.
Den Bietern werden im Nachgang die Informationen gemäß § 14 Abs. 6 i. V. m Abs. 3 Nr. 1 lit. a) - d) EU VOB/A zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In mindestens 2 und maximal 4 Jahren
Fragen zu diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Internetportal einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DFRM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.