HIP Parkgarage LV15 - Metallbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-14/020
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://swhd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HIP Parkgarage LV15 - Metallbauarbeiten
Herstellen verschiedener gegen Absturz sichernder Bauteile in Form von: Geländern, Podesten und Leitern, Durchtrittsicherungen etc. zum Großteil unter Verwendung von Gitterrosten in Stahl (verzinkt) inkl. Fassadenbekleidung und Schiebetore der Fahrradbereiche im Erdgeschoss aus Gitterrosten (Alu) inkl. UK.
Speyerer Straße 69124 Heidelberg
Der Rohbau ist vollständig hergestellt, bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich zum Großteil um unabhängig von Vorleistungen zu erstellende Bauteile.
NF Parkhaus ca. 22485,72m2
TF Technikturm: ca. 3903,75m2
VF Treppen: ca.411,68m2
BRI: ca.82204,51m3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wir bitten um Hinterlegung der Angaben in beigefügtem Formular KEV 179
Weiterhin:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 10 Mio EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung einer Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird
Abschnitt IV: Verfahren
nur elektronische Angebote - keine Anwesenheit der Bieter zum Termin zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen : 11.07.2022
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYY6Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind