Beschaffung "zeoS4" Elektrofahrzeuge für 11 Kommunen und Unternehmen in der Wirtschaftsregion Bruchsal und voraussichtlich bis zu 3 Erweiterungskommunen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfg-bruchsal.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bruchsal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung "zeoS4" Elektrofahrzeuge für 11 Kommunen und Unternehmen in der Wirtschaftsregion Bruchsal und voraussichtlich bis zu 3 Erweiterungskommunen
In 11 Kommunen der Wirtschaftsregion Bruchsal und voraussichtlich in bis zu 3 Erweiterungskommunen werden öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten mit je einem öffentlich nutzbaren Elektrofahrzeug installiert. Im Rahmen des Projekts werden insgesamt 34 Fahrzeuge beschafft.
Die Ausschreibung der Fahrzeuge inkl. der Bereitstellung und Einbau der Carsharingkomponenten sowie der Folierung erfolgt über die Regionale Wirtschaftsförderung Bruchsal GmbH (WFG). Die WFG ist ausschreibende Stelle. Sie wird dabei unterstützt von der Vergabestelle der Stadt Bruchsal, über die das Verfahren abgewickelt wird.
Auftraggeber und somit Vertragspartner werden jeweils die in der Anlage 1 aufgeführten Kommunen und Unternehmen.
Lieferung von 22 Fahrzeuge (inkl. 4 Bedarfspositionen) mindestens 4-sitziger PKWs (4/5-Sitze)
Lieferzeitpunkt:
spätestens zum 31.03.2023 Lieferorte:
Die Fahrzeuge sind an den jeweiligen Sitz der Fahrzeugkäufer auszuliefern (Anlage 1).
Lieferung von 22 mindestens 4-sitziger PKWs (4/5-Sitze)
In diesem Los sind 4 Fahrzeuge als Bedarfsposition zu betrachten, die jeweils einzeln oder komplett abgerufen werden können. Ob und in welchem Umfang die Bedarfsposition in Anspruch genommen wird, wird im Fall einer Fördermittelerhöhung (die durch den Fördermittelgeber erfolgt) entschieden. Das endgültige Lieferdatum verändert sich bei Hinzunahme einer oder aller Bedarfsposition/en nicht.
Vorhaben zeoS4 im Rahmen des Förderung REACT EU EFRE KmS 2014-2020
Die Beschaffung erfolgt wie beschrieben im Rahmen eines Projekts, für welches Fördermittel beantragt wurden. Die Vergabestelle behält sich daher vor, das Verfahren aufzuheben, falls bis zur Verfahrensbeendigung kein Förderbescheid ergangen ist oder ersichtlich wird, dass die Förderbestimmungen durch die vorliegende Ausschreibung nicht umgesetzt werden können. Es erfolgt keine Entschädigung für die Teilnahme am Verfahren.
Aufgrund des Förderzeitraums dieses Projektes zeoS4 behält sich der AG das Recht vor, für den Fall, dass der Auftragnehmer nicht alle Fahrzeuge (inkl. der Bedarfspositionen) bis spätestens zum 31.03.2023 liefert, zum Rücktritt bezüglich der Leistungen/Teilleistungen.
Lieferung von 3 Kombi / Kastenwagen
Lieferzeitpunkt:
spätestens zum 31.03.2023 Lieferorte:
Die Fahrzeuge sind an den jeweiligen Sitz der Fahrzeugkäufer auszuliefern (Anlage 1).
Lieferung von 3 Kombi / Kastenwagen
Vorhaben zeoS4 im Rahmen des Förderung REACT EU EFRE KmS 2014-2020
Die Beschaffung erfolgt wie beschrieben im Rahmen eines Projekts, für welches Fördermittel beantragt wurden. Die Vergabestelle behält sich daher vor, das Verfahren aufzuheben, falls bis zur Verfahrensbeendigung kein Förderbescheid ergangen ist oder ersichtlich wird, dass die Förderbestimmungen durch die vorliegende Ausschreibung nicht umgesetzt werden können. Es erfolgt keine Entschädigung für die Teilnahme am Verfahren.
Aufgrund des Förderzeitraums dieses Projektes zeoS4 behält sich der AG das Recht vor, für den Fall, dass der Auftragnehmer nicht alle Fahrzeuge (inkl. der Bedarfspositionen) bis spätestens zum 31.03.2023 liefert, zum Rücktritt bezüglich der Leistungen/Teilleistungen.
Lieferung von 6 mindestens 7-sitziger PKWs (7/8-Sitze)
Lieferzeitpunkt:
spätestens zum 31.03.2023 Lieferorte:
Die Fahrzeuge sind an den jeweiligen Sitz der Fahrzeugkäufer auszuliefern (Anlage 1).
Lieferung von 6 mindestens 7-sitziger PKWs (7/8-Sitze)
Vorhaben zeoS4 im Rahmen des Förderung REACT EU EFRE KmS 2014-2020
Die Beschaffung erfolgt wie beschrieben im Rahmen eines Projekts, für welches Fördermittel beantragt wurden. Die Vergabestelle behält sich daher vor, das Verfahren aufzuheben, falls bis zur Verfahrensbeendigung kein Förderbescheid ergangen ist oder ersichtlich wird, dass die Förderbestimmungen durch die vorliegende Ausschreibung nicht umgesetzt werden können. Es erfolgt keine Entschädigung für die Teilnahme am Verfahren.
Aufgrund des Förderzeitraums dieses Projektes zeoS4 behält sich der AG das Recht vor, für den Fall, dass der Auftragnehmer nicht alle Fahrzeuge (inkl. der Bedarfspositionen) bis spätestens zum 31.03.2023 liefert, zum Rücktritt bezüglich der Leistungen/Teilleistungen.
Lieferung von 3 (inkl. 1 Bedarfsposition) mindestens 9-sitziger PKWs
Lieferzeitpunkt:
spätestens zum 31.03.2023 Lieferorte:
Die Fahrzeuge sind an den jeweiligen Sitz der Fahrzeugkäufer auszuliefern (Anlage 1).
Lieferung von 3 mindestens 9-sitziger PKWs
In diesem Los ist 1 Fahrzeug als Bedarfsposition zu betrachten. Ob die Bedarfsposition in Anspruch genommen wird, wird im Fall einer Fördermittelerhöhung (die durch den Fördermittelgeber erfolgt) entschieden. Das endgültige Lieferdatum verändert sich bei Hinzunahme der Bedarfsposition nicht.
Vorhaben zeoS4 im Rahmen des Förderung REACT EU EFRE KmS 2014-2020
Die Beschaffung erfolgt wie beschrieben im Rahmen eines Projekts, für welches Fördermittel beantragt wurden. Die Vergabestelle behält sich daher vor, das Verfahren aufzuheben, falls bis zur Verfahrensbeendigung kein Förderbescheid ergangen ist oder ersichtlich wird, dass die Förderbestimmungen durch die vorliegende Ausschreibung nicht umgesetzt werden können. Es erfolgt keine Entschädigung für die Teilnahme am Verfahren.
Aufgrund des Förderzeitraums dieses Projektes zeoS4 behält sich der AG das Recht vor, für den Fall, dass der Auftragnehmer nicht alle Fahrzeuge (inkl. der Bedarfspositionen) bis spätestens zum 31.03.2023 liefert, zum Rücktritt bezüglich der Leistungen/Teilleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bestätigung über Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 (1) bis (3) GWB; § 123 (4) GWB sowie § 124 GWB vorliegen gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben gemäße Formblatt Komm EU (L) EigE Bestätigung Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE
Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE
Angaben der jahresdurchschnittlich Beschäftigten gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE Angaben der Referenzen gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/