Müllsammelbehälter Referenznummer der Bekanntmachung: E50 40 2221
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 099-273518)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avea.de
Abschnitt II: Gegenstand
Müllsammelbehälter
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Vorlage einer Eigenerklärung über die Eintragung ins Handelsregister; auf besondere Anforderung des Auftraggebers Vorlage eines Handelsregister- oder vergleichbaren Auszuges;
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens / einer Liquidation;
Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahr mit vergleichbaren Leistungen;
Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro pro Schadensfall bei Personen-, Sach-, Umwelt und Vermögensschaden die jeweils mindestens zweimal im Kalenderjahr zur Verfügung stehen muss; auf Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis der Versicherung vorzulegen.
Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (2018-2020).
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen.
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB abzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
Es ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vorzulegen.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG benötigen zur Entsorgung von Bio-und Restmüllabfällen sowie Papier/Pappe/Kartonagen, 2-rädrige Sammelbehälter der Fraktionen 40,80,120 und 240 Liter Fassungsvermögen. Die Behälter für Bioabfälle müssen mit einem passenden von oben zu öffnendes Filterdeckel mit Filterkammern ausgestattet sein. Die Müllsammelbehälter werden zur haushaltsnahen getrennten Erfassung und Abholung von Bio- und Restmüllabfällen sowie der Entsorgung von Papier/Pappe und Kartonagen eingesetzt. Die Entleerung erfolgt über Hecklader-Abfallsammelfahrzeuge. Die Behälter müssen den Ansprüchen eines kommunalen Entsorgungsunternehmens erfüllen.
Die Behälterfraktionen sind aufgrund unterschiedlicher Eigenschaften der Bauart, in 2 Lose aufgeteilt. Näheres siehe Vergabeunterlagen. Die Auslieferung aller Behälter an den Auftraggeber muss bis zum 18.11.2022 vollständig abgeschlossen sein.