Softwareprodukt SAP HANA
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwareprodukt SAP HANA
Die Deutsche Rentenversicherung beabsichtigt den Einsatz des Softwareproduktes SAP HANA auf der Grundlage einer Enterprise Edition (Nachlizenzierung) inklusive der Softwarepflege.
Bochum
In Folge des Kernsystemwechsel von KKVS auf oscare® wird seit 2020 das Datenbanksystem auf Basis des Datenbanksystems SAP HANA betrieben.
Die bestehende UDD-Lizenz läuft am 15.08.2022 aus. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See für die Zeit nach dem 15.08.2020 den Einsatz des Softwareproduktes SAP HANA auf der Grundlage einer Enterprise Edition (Nachlizenzierung).
Während die UDD-Lizenz nicht volumenbegrenzt war, wird die Enterprise Edition den aktuellen Anforderungen an Performance und Datenbankvolumen Rechnung tragen.
Die zum Betrieb erforderliche SAP HANA Standardsoftware kann nur im Direktvertrieb vom Hersteller SAP bezogen werden. Zur zu beschaffenden Leistung gehört auch die Softwarepflege (SAP Product Support for Large Enterprises, 17 % p.a.).
Das in Ziffer V.2.1) genannte Datum ist dem Formular geschuldet und meint den Tag der internen Entscheidung über den Abschluss des Vertrages durch die KBS. Nicht gemeint ist der tatsächliche Abschluss des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es kommt nur die Verwendung einer HANA Datenbank der Fa. SAP in Betracht. Die Beschaffung kann nur mit der SAP Deutschland SE & Co KG ermöglicht werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See setzt seit 2020 die Branchenlösung oscare® der Fa. AOK-Systems als Kernsystem ein. Im Lieferumfang der Branchenlösung oscare® befindet sich die Entwicklungsplattform SAP BW zum Betrieb eines Data Warehouse.
Gemeinsam mit diesem Softwareprodukt wird seitens AOK-Systems eine auf einer HANA Datenbank basierende Programmlogik (ETL-Prozesse und darauf aufbauende Auswertungsprogramme) sowie ein vordefiniertes mehrdimensionales Datenmodell ausgeliefert. Das Gesamtprodukt ermöglicht es, aus der Standardlösung oscare® heraus die operativen Daten vollautomatisiert in das nachgeordnete Data Warehouse zu übernehmen und die im Lieferumfang von AOK-Systems befindlichen branchenspezifischen Statistikprogramme zu nutzen.
Die Verwendung einer HANA Datenbank der Fa. SAP ist in diesem Zusammenhang eine Systemvoraussetzung für den Betrieb des Data Warehouse der Fa. AOK-Systems.
SAP ist seit Jahren das führende System bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und wird fortwährend erweitert und ausgebaut. Dabei gelten für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Large Enterprise Großkundenkonditionen, die ausschließlich die SAP Deutschland SE& Co KG bietet. Insoweit ist kein Wettbewerb vorhanden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das in Ziffer V.2.1) genannte Datum ist dem Formular geschuldet und meint den Tag der internen Entscheidung über den Abschluss des Vertrages durch die KBS. Nicht gemeint ist der tatsächliche Abschluss des Vertrages.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und § 160 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 2286190
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesamtsozialesicherung.de