Fraunhofer-Institut IAF 79108 Freiburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.iaf.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut IAF 79108 Freiburg
Das Fraunhofer-Institut für Angewandte Festkörperphysik IAF zählt zu den führenden Forschungsein-richtungen weltweit auf dem Gebiet der III/V-Halbleiter.
Zur Ausschreibung steht die Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung für die Liegenschaft des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Festkörperphysik-IAF, Tullastraße 72, 79108 Freiburg.
Zur Liegenschaft gehören das Hauptgebäude G1 das Kommunikationsgebäude G2.
Ein Parkhaus (nur Treppenhaus) , sowie die Neubauten Laborgebäude G3 und MOCVD Halle G4.
Das Hauptgebäude G1 der Liegenschaft ist sehr weitläufig.
Eine Ortsbegehung ist zwingend vorgeschrieben.
Terminabsprache: Herr Siegel Technische Dienste [gelöscht]
Unterhalts- und Reinraumreinigung
79108 Freiburg Tullastr.72
Unterhalts- und Reinraumreinigung
3x 12 Monate
Fensterreinigung
79108 Freiburg Tullastr.72
Fensterreinigung der 4 Gebäude
3x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).