Verbreitung der Altersvorsorge 2023 (AV 2023) Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-04812-1/67
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbreitung der Altersvorsorge 2023 (AV 2023)
I. Aufgaben und Ziele des Forschungsvorhabens
Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu vergebende Auftrag umfasst die Durchführung einer für Deutschland repräsentativen Personenbefragung mit dem Zweck, die Verbreitung der Altersvorsorge in den drei Säulen der Alterssicherung nach sozio-demografischen Merkmalen durch eine schriftliche Befragung zu erheben und auszuwerten.
In die Erhebung sollen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter von 25 bis 66 Jahren einbezogen werden.
Durch eine schriftliche Befragung sind Informationen zur Absicherung in den gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherungssystemen bezüglich der Anzahl der vorhandenen Verträge bzw. Anwartschaften und zur Höhe der Beitragsleistungen sowie Angaben zur weiteren Absicherung im Alter zu erheben. Diese sind in einen Zusammenhang mit soziodemographischen und sozioökonomischen Merkmalen der befragten Person sowie mit Unternehmens- bzw. Betriebsmerkmalen zu stellen. Die Konzeption der Befragung (insbesondere der Fragebögen) soll in Anlehnung an die Vorgängerstudien „Verbreitung der Altersvorsorge 2011“, „Verbreitung der Altersvorsorge 2015“ und „Verbreitung der Altersvorsorge 2019“ erfolgen. Im Wesentlichen sollen, um die Vergleichbarkeit mit den früheren Erhebungen sicherzustellen, gleiche Sachverhalte wie im Rahmen der Vorgängerstudien abgefragt werden. Die Erhebungsinstrumente sollen (insbesondere hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung) sorgfältig überarbeitet und erprobt werden.
Bei der Festlegung der zu erhebenden Merkmale ist das Ziel möglichst detaillierter Information mit dem Ziel eines möglichst hohen Ausschöpfungsgrades in Einklang zu bringen. Näheres zu den zu erhebenden Sachverhalten kann den Berichten der o.g. Vorgängerstudien entnommen werden, die im Internet auf der Homepage des BMAS (www.bmas.bund.de) eingesehen werden können:
Abschlussbericht und Methodenbericht „Verbreitung der Altersvorsorge 2019 (AV 2019)“: BMAS-Forschungsbericht 565 (https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-565-verbreitung-der-altersvorsorge-2019.html)
Etwaige Ergänzungen oder Streichungen können vom Bieter im Rahmen seines konkreten Angebots vorgeschlagen werden. Zur Stabilisierung der Ausschöpfungsquote soll der Befragungsumfang grundsätzlich nicht ausgeweitet werden. Zwischenzeitliche Rechtsänderungen bzw. aktuelle Fragestellungen sind jedoch zu berücksichtigen.
Als Ergebnis des Forschungsvorhabens sollen wissenschaftliche Berichte sowie ein ausführlicher Tabellenband erstellt werden. Außerdem sind anonymisierte Einzeldatensätze mit den Erhebungsdaten und den verwendeten Hochrechnungsfaktoren zu liefern.
II. Laufzeit und Umfang des Forschungsvorhabens
Das Forschungsprojekt soll spätestens im vierten Quartal 2022 beginnen und im vierten Quartal 2024 enden. Die hochgerechneten Ergebnisse der Befragung in Tabellenform sind in einem Zwischen¬bericht zwingend bis zum 31. Mai 2024 vorzulegen.
Die im Angebot zu garantierende Anzahl an auswertbaren Fragebögen (Nettostichprobe) soll - in Anlehnung an die oben genannten Vorgängerstudien - nicht nur eine Repräsentativität der Ergebnisse für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis 66 Jahren in Deutschland gewährleisten, sondern auch für kleinere Untersuchungsgruppen repräsentative Analysen erlauben. Dies ist bei dem Verfahren zur Gewinnung der Stichprobe zu berücksichtigen. Insbesondere sollte auch sichergestellt werden, dass die Stichprobe grundsätzlich repräsentative Auswertungen hinsichtlich der Unternehmensmerkmale Branche und Unternehmensgröße ermöglicht.
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer führt die Untersuchung selbständig als eigene Aufgabe durch und ist somit allein Verantwortliche/r im Sinne des Datenschutzes.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluß des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.