Rahmenvereinbarung über die Präventivwartung und Instandhaltung von Klimaanlagen in den Dienststellen der Finanzverwaltung des Landes NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen-im-rzf
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Präventivwartung und Instandhaltung von Klimaanlagen in den Dienststellen der Finanzverwaltung des Landes NRW
Ziel ist, eine Rahmenvereinbarung über die Präventivwartung
und Instandhaltung von Klimaanlagen in den
Dienststellen der Finanzverwaltung
des Landes NRW über die Laufzeit von 24 Monaten abzuschließen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag zur Ausschreibung 2022/03 des RZF NRW. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich automatisch jeweils um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 6 Monate vor Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.
Die maximale Laufzeit des Vertrages beläuft sich auf 4 Jahre und bedarf keiner weiteren Kündigung.
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW Roßstraße 131 40476 Düsseldorf Die Erfüllungsorte sind "Anlage 4 Dienststellenliste der Finanzämter" zu entnehmen.
Ziel der Ausschreibung ist es, über den Auftragnehmer, nach Bedarf, die Instandhaltungen der bestehende Klimageräte sowie die jährliche Wartung dieser zu beziehen. Die Lieferungen erfolgen an die Dienststellen der Finanzverwaltung NRW und die Beauftragungen werden durch das RZF NRW erfolgen.
Im Rahmen der Ausschreibung wird unter Kapitel B, Punkt 1 der Leistungsbeschreibung eine Mindest- und Höchstabnahmemenge definiert:
Während der Laufzeit von 24 Monaten fallen schätzungsweise 70 Instandsetzungen an und schätzungsweise 360 Wartungen. Die maximalen Höchstgrenzen für die Laufzeit von 24 Monaten beträgt 150 Instandsetzungen und 600 Wartungen.
Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich automatisch jeweils um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 6 Monate vor Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.
Die maximale Laufzeit des Vertrages beläuft sich auf 4 Jahre und bedarf keiner weiteren Kündigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- HR-Eintrag (mit dem Angebot vorzulegen): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Einzureichende Unterlagen:
- Versicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe
Einzureichende Unterlagen:
- Unterauftragsvergabe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben Formular 324 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formular 521 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formular 533 Verpflichtungserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formular 523 Eigenerklärung Sanktionen Russland (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/
Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und
der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter
von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt.
4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform.
Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können.
Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU).
Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY6YY4D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]