EU-weite Ausschreibung der Bioabfallverwertung für die AWA Entsorgung GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: AWA-2022-09
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awa-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Bioabfallverwertung für die AWA Entsorgung GmbH
Bioabfallverwertung.
Die Gesamtleistung wird in drei gleichen Mengenlosen vergeben, die im Wesentlichen aus den jeweils (Lose 1 bis 3) unter II.2.4) aufgeführten Einzelleistungen bestehen.
II.1.5)
Übernahme und Verwertung von Bioabfall
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Übernahme des Bioabfalls an der Umschlagstelle der AWA in Horm;
– Transport des Bioabfalls zu der vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungs-/Verwertungsanlage;
– Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle;
– Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste);
– Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Fremdstoffe und nicht verwertbarer Gemische mit Fremdstoffen;
– Abfallmenge je Mengenlos: 6.500 – 9.000 Mg/a.
Die zu vergebenden Leistungen in den Losen 1 bis 3 sind jeweils vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2024 (zwei Jahre) zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich in allen Losen jeweils einmalig
um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption). Danach verlängert sich
der Vertrag jeweils längstens um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht ein Jahr
vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens bis zum 31.12.2024) von einem der Vertragspartner gekündigt
wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Bioabfall
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Übernahme des Bioabfalls an der Umschlagstelle der AWA in Horm;
– Transport des Bioabfalls zu der vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungs-/Verwertungsanlage;
– Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle;
– Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste);
– Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Fremdstoffe und nicht verwertbarer Gemische mit Fremdstoffen;
– Abfallmenge je Mengenlos: 6.500 – 9.000 Mg/a.
Die zu vergebenden Leistungen in den Losen 1 bis 3 sind jeweils vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2024 (zwei Jahre) zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich in allen Losen jeweils einmalig
um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption). Danach verlängert sich
der Vertrag jeweils längstens um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht ein Jahr
vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens bis zum 31.12.2024) von einem der Vertragspartner gekündigt
wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung be
Übernahme und Verwertung von Bioabfall
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Übernahme des Bioabfalls an der Umschlagstelle der AWA in Horm;
– Transport des Bioabfalls zu der vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungs-/Verwertungsanlage;
– Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle;
– Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste);
– Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Fremdstoffe und nicht verwertbarer Gemische mit Fremdstoffen;
– Abfallmenge je Mengenlos: 6.500 – 9.000 Mg/a.
Die zu vergebenden Leistungen in den Losen 1 bis 3 sind jeweils vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2024 (zwei Jahre) zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich in allen Losen jeweils einmalig
um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption). Danach verlängert sich
der Vertrag jeweils längstens um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht ein Jahr
vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens bis zum 31.12.2024) von einem der Vertragspartner gekündigt
wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung be
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 bis 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Bioabfall.
– Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Verwertungsanlage/-n.
– Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Lose 1 bis 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 4.000 Mg/a Bioabfall. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Hinweis: Bei einem Angebot zu mehreren Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
– Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Verwertungsanlage/-n. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Hinweise:
Der/Die Nutzungsnachweis/-e muss/müssen der Gesamtmenge (Maximalmenge) der insgesamt angebotenen Lose entsprechen, damit tatsächlich ein Zuschlag auf alle angebotenen Lose möglich wäre.
Der Auftraggeber behält sich vor, die ggf. vertraglichen Vereinbarungen zur Anlagennutzung vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen. Die Anlagen, für welche entsprechende Nutzungsnachweise vorgelegt werden, müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Regelbetrieb sein.
– Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Abschnitt IV: Verfahren
da die Abgabe der Angebote elektronisch erfolgt sind Bieter zur Eröffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
„Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem Deutsche E-Vergabe. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf dem vorgenannten Vergabeinformationssystem zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zum genutzten Vergabeinformationssystem sind unterhttps://www.deutsche-evergabe.de/home/help abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem Deutsche E-Vergabe an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.