Bundesstadt Bonn, Entsorgung (incl. Transport) von Rückständen aus der Klärschlammverbrennungsanlage Salierweg (Asche/Kesselstaub, festes Reaktionsprodukt) Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2022-1034
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Entsorgung (incl. Transport) von Rückständen aus der Klärschlammverbrennungsanlage Salierweg (Asche/Kesselstaub, festes Reaktionsprodukt)
Übernahme, Transport und Verwertung von Abfällen aus der Klärschlammverbrennungsanlage Salierweg:
Kesselstaub (EAK Code 19 01 16), Festes Reaktionsprodukt aus der Rauchgasreinigung (EAK Code 19 01 07*), Abfuhr nur mit Silofahrzeugen.
Transport und Entsorgung von Asche/ Kesselstaub
Kläranlage Bonn Salierweg 7 53117 Bonn
Trockene Rückstände von der Beladestation/ Siloanlage übernehmen und per Silofahrzeug abfahren und verwerten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Los 1: 5.600 t Asche (Kesselstaub/Filterstaub-Gemisch) aus der Klärschlammverbrennungsanlage
Einordnung nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Abfallschlüssel 19 01 16 Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt. Diese Einordnung als ungefährlicher Abfall ist von der Bezirksregierung Köln genehmigt.
Transport und Entsorgung von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung
Kläranlage Bonn Salierweg 7 53117 Bonn
Trockene Rückstände von der Beladestation/ Siloanlage übernehmen und per Silofahrzeug abfahren und verwerten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Los 2: 1.200 t Reststoff (festes Reaktionsprodukt) aus der Rauchgasreinigung der Klärschlammverbrennungsanlage
Einordnung nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Abfallschlüssel 19 01 07* Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe remineral GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe remineral GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDY99L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de