Objektplanung Freianlagen - Sieben Spiel- und Freizeitflächen in Bergheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/12

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergheim.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Freianlagen - Sieben Spiel- und Freizeitflächen in Bergheim

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/12
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Kreisstadt Bergheim plant die Aufwertung und den Neubau von sieben Spiel- und Freizeitflächen im Bergheimer Stadtgebiet. An die sieben räumlich voneinander getrennten Spiel- und Freizeitflächen werden unterschiedliche planerische Anforderungen zur Realisierung gestellt (siehe Projektexposés).

Hierfür werden Architekten- und Ingenieurleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (§ 39 HOAI) mit weitgehend gleichartigen Planungsbedingungen abgefragt.

Gegenstand des zu vergebenden Planungsauftrags sind die unter Ziff. II.2.4 aufgeführten Planungsleistungen zur Umsetzung der vorbeschriebenen Bauvorhaben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000 Stadtplanung
71420000 Landschaftsgestaltung
71421000 Landschaftsgärtnerische Gestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Kreisstadt Bergheim Bethlehemer Straße 9-11 50126 Bergheim Die sieben Spiel- und Freizeitflächen sind verteilt im Bergheimer Stadtgebiet.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es ist geplant, die nachfolgend bezeichneten Planungsleistungen an einen Objektplaner zu vergeben. Die Planungsleistungen sind sukzessive zu erbringen. Die Bauausführung wird in Einzelgewerken realisiert.

1. SFF Barbarastraße im Stadtgebiet Niederaußem: Insgesamt soll auf einer Fläche von 2.995 m² eine neue Spiel- und Sportzeitfläche errichtet werden. Die ermittelten Kosten liegen bei ca. 200 T EUR, netto (KG 200+500).

2. Basketballplatz im Stadtgebiet Glessen: Es ist geplant, die vorhandene Anlage auf einer Fläche von ca. 350 m² auszubauen bzw. zu erweitern. Hierzu soll ein zusätzliche Basketball-Korb angeschafft und auf der vorhandenen Asphaltfläche eine Spielfeldmarkierung aufgebracht werden. Die ermittelten Kosten liegen bei 11,5 T EUR, netto (KG 200+500).

3. Kinderspielplatz im Bergheim-Mitte: Es ist geplant, eine Umgestaltung des vorhandenen Kinderspielplatzes auf einer Fläche von 1.500 m² zu realisieren. Die ermittelten Kosten liegen bei ca. 268 T EUR, netto (KG 200+500).

4. Kinderspielplatz im Stadtgebiet Quadrath-Ichendorf: Es ist geplant, eine Umgestaltung des vorhandenen Kinderspielplatzes auf einer Fläche von 1.000 m² zu realisieren. Die ermittelten Kosten liegen bei ca. 113 T EUR, netto (KG 200+500).

5. Kinderspielplatz im Stadtgebiet Fliesteden: Es ist geplant, eine Aufwertung des vorhandenen Kinderspielplatzes auf einer Fläche von 700 m² zu realisieren. Die ermittelten Kosten liegen bei ca. 67 T EUR, netto (KG 200+500).

6. Basketballplatz im Stadtgebiet Glesch: Es ist geplant, eine befestigte Spielfläche mit Basketballkörben zu errichten. Die ermittelten Kosten liegen bei ca. 12 T EUR, netto (KG 200+500).

7. Dirtline im Stadtgebiet Paffendorf: Es ist geplant, eine Aufwertung des Spielplatzes durch die Errichtung einer Dirtline (Hindernisse aus Erde sowie das nötige Geländeanpassung) auf einer Fläche von ca. 3.500 m² zu realisieren. Die ermittelten Kosten liegen bei ca. 54 T EUR, netto (KG 200+500).

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Planungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen (inkl. einzelner besonderer Leistungen):

a) Freianlagen in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, Honorarzone IV gem. § 39 HOAI 2021

Die Beauftragung der oben beschriebenen Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:

1. Stufe: LPH 1 - 4

2. Stufe (optional): LPH 5 - 7

3. Stufe (optional): LPH 8 - 9

Ergänzende Angaben zur Planungsaufgabe sind der im elektronischen Projektraum bereitgestellten Aufgabenbeschreibung sowie einzelnen Projektexposés zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Beschreibung der Optionen:

2. Stufe (optional): LPH 5 - 7

3. Stufe (optional): LPH 8 - 9

Auf die Beauftragung der Stufen 2 und 3 besteht mit Auftragserteilung der Stufe 1 kein Anspruch. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu übertragen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Siehe Ziff. VI.3

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 076-207885
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022/12
Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Freianlagen - Sieben Spiel- und Freizeitflächen in Bergheim

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fragen zum Verfahren sind über das elektronische Vergabeportal bis zum 08.05.2022 einzureichen. Die Antworten auf die Fragen werden allen Bewerbern über den elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Holschuld liegt bei dem Bewerber. Zur Unterrichtung über ergänzende Auskünfte der Vergabestelle wird eine Registrierung empfohlen.

2. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss zum Nachweis des Vorliegens eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich in der zuvor beschriebenen Bieterbewerbergemeinschaftserklärung namentlich erklären. Eine Bietergemeinschaft hat außerdem ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständig sein sollen.

3. Die unter Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die gesamte Laufzeit aller 3 abgefragter Stufen.

Die 1. Stufe (LPH 1 - 4) wird sich voraussichtlich von Q3/2022 bis Q2/2023 erstrecken. Die 2. Stufe (LPH 5 - 7) beginnt voraussichtlich im Q2/2023 und endet im Q4/2023. Die 3. Stufe (LPH 8 - 9) beginnt voraussichtlich Q2/2023

Bekanntmachungs-ID: CXPTYDZDMQR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des

Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2022

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