Objektplanung Freianlagen - Sieben Spiel- und Freizeitflächen in Bergheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Freianlagen - Sieben Spiel- und Freizeitflächen in Bergheim
Die Kreisstadt Bergheim plant die Aufwertung und den Neubau von sieben Spiel- und Freizeitflächen im Bergheimer Stadtgebiet. An die sieben räumlich voneinander getrennten Spiel- und Freizeitflächen werden unterschiedliche planerische Anforderungen zur Realisierung gestellt (siehe Projektexposés).
Hierfür werden Architekten- und Ingenieurleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (§ 39 HOAI) mit weitgehend gleichartigen Planungsbedingungen abgefragt.
Gegenstand des zu vergebenden Planungsauftrags sind die unter Ziff. II.2.4 aufgeführten Planungsleistungen zur Umsetzung der vorbeschriebenen Bauvorhaben.
Kreisstadt Bergheim Bethlehemer Straße 9-11 50126 Bergheim Die sieben Spiel- und Freizeitflächen sind verteilt im Bergheimer Stadtgebiet.
Es ist geplant, die nachfolgend bezeichneten Planungsleistungen an einen Objektplaner zu vergeben. Die Planungsleistungen sind sukzessive zu erbringen. Die Bauausführung wird in Einzelgewerken realisiert.
1. SFF Barbarastraße im Stadtgebiet Niederaußem: Insgesamt soll auf einer Fläche von 2.995 m² eine neue Spiel- und Sportzeitfläche errichtet werden. Die ermittelten Kosten liegen bei ca. 200 T EUR, netto (KG 200+500).
2. Basketballplatz im Stadtgebiet Glessen: Es ist geplant, die vorhandene Anlage auf einer Fläche von ca. 350 m² auszubauen bzw. zu erweitern. Hierzu soll ein zusätzliche Basketball-Korb angeschafft und auf der vorhandenen Asphaltfläche eine Spielfeldmarkierung aufgebracht werden. Die ermittelten Kosten liegen bei 11,5 T EUR, netto (KG 200+500).
3. Kinderspielplatz im Bergheim-Mitte: Es ist geplant, eine Umgestaltung des vorhandenen Kinderspielplatzes auf einer Fläche von 1.500 m² zu realisieren. Die ermittelten Kosten liegen bei ca. 268 T EUR, netto (KG 200+500).
4. Kinderspielplatz im Stadtgebiet Quadrath-Ichendorf: Es ist geplant, eine Umgestaltung des vorhandenen Kinderspielplatzes auf einer Fläche von 1.000 m² zu realisieren. Die ermittelten Kosten liegen bei ca. 113 T EUR, netto (KG 200+500).
5. Kinderspielplatz im Stadtgebiet Fliesteden: Es ist geplant, eine Aufwertung des vorhandenen Kinderspielplatzes auf einer Fläche von 700 m² zu realisieren. Die ermittelten Kosten liegen bei ca. 67 T EUR, netto (KG 200+500).
6. Basketballplatz im Stadtgebiet Glesch: Es ist geplant, eine befestigte Spielfläche mit Basketballkörben zu errichten. Die ermittelten Kosten liegen bei ca. 12 T EUR, netto (KG 200+500).
7. Dirtline im Stadtgebiet Paffendorf: Es ist geplant, eine Aufwertung des Spielplatzes durch die Errichtung einer Dirtline (Hindernisse aus Erde sowie das nötige Geländeanpassung) auf einer Fläche von ca. 3.500 m² zu realisieren. Die ermittelten Kosten liegen bei ca. 54 T EUR, netto (KG 200+500).
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Planungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen (inkl. einzelner besonderer Leistungen):
a) Freianlagen in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, Honorarzone IV gem. § 39 HOAI 2021
Die Beauftragung der oben beschriebenen Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
1. Stufe: LPH 1 - 4
2. Stufe (optional): LPH 5 - 7
3. Stufe (optional): LPH 8 - 9
Ergänzende Angaben zur Planungsaufgabe sind der im elektronischen Projektraum bereitgestellten Aufgabenbeschreibung sowie einzelnen Projektexposés zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
2. Stufe (optional): LPH 5 - 7
3. Stufe (optional): LPH 8 - 9
Auf die Beauftragung der Stufen 2 und 3 besteht mit Auftragserteilung der Stufe 1 kein Anspruch. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu übertragen.
Siehe Ziff. VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Freianlagen - Sieben Spiel- und Freizeitflächen in Bergheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zum Verfahren sind über das elektronische Vergabeportal bis zum 08.05.2022 einzureichen. Die Antworten auf die Fragen werden allen Bewerbern über den elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Holschuld liegt bei dem Bewerber. Zur Unterrichtung über ergänzende Auskünfte der Vergabestelle wird eine Registrierung empfohlen.
2. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss zum Nachweis des Vorliegens eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich in der zuvor beschriebenen Bieterbewerbergemeinschaftserklärung namentlich erklären. Eine Bietergemeinschaft hat außerdem ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständig sein sollen.
3. Die unter Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die gesamte Laufzeit aller 3 abgefragter Stufen.
Die 1. Stufe (LPH 1 - 4) wird sich voraussichtlich von Q3/2022 bis Q2/2023 erstrecken. Die 2. Stufe (LPH 5 - 7) beginnt voraussichtlich im Q2/2023 und endet im Q4/2023. Die 3. Stufe (LPH 8 - 9) beginnt voraussichtlich Q2/2023
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDZDMQR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.