Sanierung und Umgestaltung der Stockacher Straße BA 3 und 4 - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-32
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umgestaltung der Stockacher Straße BA 3 und 4 - Planungsleistungen
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach HOAI § 41 ff in Verbindung mit Anlage 12, § 47 ff in Verbindung mit Anlage 13 sowie die besonderen Leistungen der LPH 8 für die Sanierung und Umgestaltung der Stockacher Straße BA 3 und 4.
Stadt Tuttlingen Stockacher Straße 78532 Tuttlingen
Die Stadt Tuttlingen schreibt im Namen und Auftrag der Stadt Tuttlingen, des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (EBS) und der Stadtwerke Tuttlingen GmbH (SWT) die Ingenieurleistungen für die Sanierung und Umgestaltung der Stockacher Straße aus. Im Zuge der Neuerrichtung des Straßenkörpers mit Geh- und Radwegen, ÖPNV ist auch die Infrastruktur für Abwasser und Wasser zu sanieren. Die Verlegung von Strom und Smart-Grid/Glasfaserleitungen mit Anbindung der Anlieger soll erfolgen.
Im Zuge der Straßenumgestaltung ist vorgesehen, das Kanalnetz grundlegend umzubauen und die Haupttrasse des Mischwasserkanals in die Stockacher Straße zu verlagern.
Dabei soll im kompletten Bauabschnitt ein Kanal mit Durchmesser ab DN 900 (in Fließrichtung ansteigend) eingebaut werden. Seitlich zufließende Hauptkanäle sind ebenso wie bestehende Grundstücksleitungen einzubinden, darüber hinaus müssen zahlreiche neue Schmutzwasseranschlussleitungen hergestellt werden.
Die Maßnahme soll durch das Land Baden-Württemberg gefördert werden (Betrifft nur den Straßenkörper), hierzu ist die Mitwirkung durch das Planungsbüro nötig.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1 - LPH 1-2 (bzw. 2)
Stufe 2 - LPH 3-4 (bzw. 3)
Stufe 3 - LPH 5-7
Stufe 4 - LPH 8
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Die Stadt Tuttlingen führt im Namen und im Auftrag der Stadt Tuttlingen, des Eigenbetriebes Stadtentwässerung (EBS) und der Stadtwerke Tuttlingen GmbH (SWT) das VgV-Verfahren durch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.breinlinger.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsverfahren) auf https://www.dtvp.de/ eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal DTVP gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und
unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen
zulasten des Bewerbers.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft / ARGE und gleichzeitig als Einzelbieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Sämtlicher Schriftverkehr an Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften wird ausschließlich über die in der
Vergabeplattform von der Arbeitsgemeinschaft / Bietergemeinschaft bekannt gegebene E-Mail-Adresse geführt.
Ergänzung IV.1.5) Angaben zur Verhandlung: Unter Umständen fordert der öffentliche Auftraggeber die Bieter auf, ein finales Angebot (oder auch nur Teile des Angebotes) nach Verhandlung einzureichen
Die Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6UDSX5.
Sollte ein Bewerber die Unterlagen parallel in Papier oder per E-Mail einreichen, so ist dieser zwangsweise vom Verfahren auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, falls aufgrund von Covid19 ein persönliches Verhandlungsgespräch nicht möglich sein sollte, dies digital (online per MS-Teams) durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6URVSA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]