Landeshauptstadt Düsseldorf - Interimistische Beauftragung im Bereich Abfallentsorgung und Stadtreinigung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.duesseldorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landeshauptstadt Düsseldorf - Interimistische Beauftragung im Bereich Abfallentsorgung und Stadtreinigung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Interimsvergabe ist die Beauftragung der bisherigen Kooperationspartnerin mit verschiedenen Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung und Stadtreinigung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) führt gegenwärtig die kommunale Abfallentsorgung auf der Grundlage einer 1998 gegründeten institutionalisierten Öffentlichen Privaten Partnerschaft (IÖPP) durch. Kooperationsgesellschaft ist die AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH (AWISTA), an welcher die LHD über die Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) mittelbar beteiligt ist. Gegenwärtig sind an der AWISTA die SWD mit 51 % und die Remondis Kommunale Dienste Rheinland GmbH mit 49 % beteiligt. Auf Leistungsebene erfolgt die Kooperation derzeit auf Basis von im Jahr 1998 zwischen der LHD und der AWISTA abgeschlossenen Leistungsverträgen, insbesondere im Hinblick auf die Abfallentsorgung und die Stadtreinigung, sowie eines entsprechenden Rahmenvertrags. Dieses Vertragswerk wird zum 31.12.2023 auslaufen, so dass danach eine Neuorganisation der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung in Düsseldorf erforderlich werden wird.

Zur Umsetzung dieser Neuorganisation wird derzeit von der LHD ein europaweites komplexes Vergabeverfahren vorbereitet. Im Interesse der Sicherstellung des vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatzes im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, mithin zur Ermöglichung eines echten Wettbewerbs, sieht sich die LHD gezwungen, wesentliche Teile des bisherigen Vertragswerks auf Leistungsebene mit der derzeitigen Kooperationspartnerin über den 31.12.2023 hinaus interimistisch für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024 fortzuführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Die interimistische, d.h. die von vornherein zeitlich auf das zwingend notwendige Maß beschränkte, Fortsetzung der Beauftragung der bisherigen Kooperationspartnerin der LHD für ein weiteres Jahr ist durch § 14 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV gerechtfertigt. Denn sowohl für das in der Vorbereitung befindliche Vergabeverfahren zur langfristigen Neuorganisation der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung in Düsseldorf als auch für die hier in Rede stehende Interimsbeauftragung ist jeweils unter der Maßgabe eines Leistungsbeginns zum 1.1.2024 aus sachlichen und technischen Gründen kein Wettbewerb zu erwarten. Zum 1.1.2024 wird der für die Beschaffungsmaßnahme relevante Markt unter Zugrundelegung der üblichen Zeitläufe für ein Vergabeverfahren weder über geeignete Betriebshöfe für die qualifizierte Erbringung der nachgefragten Leistungen verfügen noch eine funktionierende IT-Infrastruktur mit den erforderlichen Datenbeständen aufgebaut haben.

So stehen die derzeit genutzten Betriebshöfe im Eigentum der gegenwärtigen Kooperationspartnerin. Die LHD hat hierauf keine vertraglich gesicherten Zugriffsrechte. Ein potenzieller Auftragnehmer müsste mithin zum 1.1.2024 einen geeigneten Betriebshof mitbringen. Grundstücke mit entsprechender betriebsfertiger Ausstattung stehen weder auf dem Stadtgebiet noch im zur effizienten Auftragsausführung abbildbaren Umkreis zur Verfügung. Selbst wenn ein potenzieller Auftragnehmer ein entsprechendes Grundstück zur Verfügung hätte, würde der zeitliche Rahmen nicht mehr ausreichen, um auf diesem einen Betriebshof mit den notwendigen Kapazitäten zu planen und zu errichten sowie die erforderlichen Genehmigungen zu erlangen. Auch die LHD verfügt derzeit über kein geeignetes Grundstück. Zwar ist die LHD Eigentümerin eines grundsätzlich geeigneten Grundstücks. Dieses eignet sich aber derzeit noch nicht für eine Bebauung mit einem Betriebshof. Die entsprechende Baureifmachung des Grundstückes wird voraussichtlich auf Grund der Altlastensituation mindestens 9-12 Monate betragen. Damit würde für einen Auftragsbeginn zum 1.1.2024 kein ausreichendes Zeitfenster mehr für die fristgerechte Errichtung des Betriebshofes bestehen.

Weiterhin liegen die kompletten Stamm- und Bewegungsdaten bei der derzeitigen Kooperationspartnerin, welche auftragsgemäß noch die Gebührenbescheiderstellung und das Gebühreninkasso durchführt. Da die im Jahr 1998 abgeschlossenen Verträge keine klare Endschaftsregelung hinsichtlich der Datenrückführung vorsehen und eine diesbezügliche IT-Infrastruktur bei der LHD nicht besteht, waren zunächst auf dem Verhandlungswege die Grundlagen für die Rückführung der Daten zu schaffen. Mit der Rückführung und mit dem Aufbau einer IT-Infrastruktur wird nun unmittelbar begonnen. Da es sich dabei um ein komplexes IT-Projekt handelt und zudem die Aufgaben der Gebührenbescheiderstellung und des Gebühreninkassos unter erheblichen innerorganisatorischen und IT-technischen Vorarbeiten wieder bei der LHD angesiedelt werden sollen, kann die Umsetzung nicht bis Ende 2023 sichergestellt werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass vor dem "Go Live" u.a. Testläufe und Probebetriebe erforderlich sind und die benötigten Mitarbeiter eingestellt und geschult sein müssen. Eine sichere und störungsfreie Erledigung der rekommunalisierten Aufgaben bei der LHD ist zudem Voraussetzung für eine funktionierende Abfallwirtschaft, weshalb auch die entsprechenden Schnittstellen genau beschrieben sein müssen. Unter Berücksichtigung all dessen lässt sich eine Aufgabenerledigung ab dem 1.1.2024 nicht darstellen.

Die Vertragsdauer der zulässigen Interimsbeauftragung ist auf den Zeitraum beschränkt, der für die Überbrückung der Notsituation bzw. die Erhaltung der Kontinuität der erforderlichen Leistungen während der Vorbereitung und Durchführung eines sich anschließenden ordnungsgemäßen Verfahrens unbedingt erforderlich ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 089-244958
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Interimistische Beauftragung im Bereich Abfallentsorgung und Stadtreinigung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V. 2. 4) sind rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2022

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