Generalplanung Neubau Hallenbad Wenden Referenznummer der Bekanntmachung: 5304/22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 098-270620)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wenden
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wenden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Neubau Hallenbad Wenden
Gegenstand des Auftrags ist die Planung des in Abschnitt II.1.4 kurz erläuterte und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher beschriebene Bauvorhaben "Neubau Hallenbad Wenden".
Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben durch einen Generalunternehmer (GU) errichten zu lassen. Zur Vorbereitung einer entsprechenden GU-Ausschreibung sollen zunächst die Planungsleistungen bis zur Vorlage einer Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 bis 3) durch einen Generalplaner erbracht werden. Nach Freigabe der Entwurfsplanung durch den Auftraggeber sollen dem Generalplaner dann die Erstellung einer Funktionalleistungsbeschreibung sowie weiterer notwendiger Vergabeunterlagen für die GU-Ausschreibung und die anschließende Begleitung dieser GU-Ausschreibung übertragen werden. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung ist nicht Gegenstand der Leistungen des Generalplaners, sondern soll dem GU übertragen werden; allenfalls einzelne Teilleistungen der Leistungsphasen 4 oder 5 sind vom Generalplaner zu erbringen, soweit dies für die Formulierung der Funktionalleistungsbeschreibung oder sonstiger Vergabeunterlagen für die GU-Ausschreibung notwendig ist.
Der zu vergebende Generalplanungsauftrag umfasst insbesondere die Objektplanung zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen, die Fachplanungsleistungen für die Leistungsbilder Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung (einschließlich der Badewassertechnik) sowie Beratungsleistungen zu den Leistungsbildern Bauphysik und Brandschutz.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (siehe Abschnitt II.2.11).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Auftraggeber behält sich vor, von der vorgesehenen Realisierung des Bauvorhabens durch einen Generalunternehmer abzusehen, falls sich eine Generalunternehmerbeauftragung angesichts der aktuellen und ggf. zukünftigen Entwicklung der Baupreise und der daraus folgenden Schwierigkeiten speziell für die Kalkulation von Pauschalpreisen als unwirtschaftlich erweisen sollte. Er kann sich in diesem Fall insbesondere für eine bauherrnseitige Genehmigungs- und Ausführungsplanung mit anschließender Einzelvergabe der Bauleistungen auf Grundlage detaillierter Leistungsverzeichnisse entscheiden und dem Auftragnehmer die hierzu erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen als Alternativleistungen beauftragen, soweit der Auftragnehmer keine triftigen Gründe gegen eine Übertragung dieser Alternativleistungen vorbringt.
Macht der Auftraggeber von dem in Abschnitt II.1.4) beschriebenen Vorbehalt eines Verzichts auf eine GU-Beauftragung und einer Realisierung durch bauherrnseitige Genehmigungs- und Entwurfsplanung mit anschließender Einzelvergabe von Bauleistungen Gebrauch, kann er dem Auftragnehmer optional auch die hierzu erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen zu den in Abschnitt II.1.4 genannten Leistungsbildern übertragen, sofern der Auftragnehmer hiergegen keine triftigen Gründe einwendet.
Bereits eingereichte Teilnahmeanträge bleiben gültig, sofern sie nicht vom Bewerber widerrufen werden.
Geänderte Fassungen der Leistungsbeschreibung und des Generalplanervertrags wurden im Beriech Teilnahmeunterlagen bereitgestellt; die vorgenommenen Änderungen sind markiert.