ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 NT 146-51 Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 NT 146-51
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 146-51 Im Zuge der ersten Offenlage der Planfeststellungsunterlagen im PfA 8.1 erklärte die zuständige Autobahnbehörde, dass ein dieser zur Autbahn A5 parallel geführter Betriebsweg (Bauwerksnummer 464) nicht mehr erforderlich ist. Zusätzlich wurde mit
dem Betreiber der Freileitung (Netze BW) vereinbart, dass der Mast-Nr. 167 nicht mehr zwischen der Neubaustrecke und der Autobahn realisiert werden soll. Somit kann der bereits fertig geplante Betriebsweg unter dem Brückenbauwerk entfallen. Dies hat
zur Folge, dass eine Unternehmens interne Genehmigung (UiG) auf Grund der Schiefwinkligkeit des Bauwerks nicht mehr erforderlich ist und dadurch entfällt. Die Planung muss nun an die neuen, später auftretenden Gegebenheiten angepasst werden,
es gibt einen wesentlichen Planungsfortschritt des Generalplaners, welcher nun umgestellt werden muss. Somit waren diese Die dazu erforderlichen neuen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Fortschreibung N146-13 weder vorherzusehen, noch bei
sorgfältiger Vorbereitung vorauszusagen und konnten nicht in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden.
Der Generalplanervertrag mit der Sweco GmbH zur Durchführung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde ursprünglich in den Jahren 2001/2002 geschlossen und im Jahr 2016 fortgeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt ging man davon aus, dass im PfA 8.1 im Bereich der Eisenbahnüberführung Einfahrrampe Anschlussstelle Riegel ein parallel zur Autobahn geführter Betriebswerk sowie ein Freileitungsmast (Nr. 167) der Netze BW nötig werden würde, die Planung von SWECO wurde auf dem damalig aktuellen Erkentnisstand ausgearbeitet.