Bewachung BSI Freital Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.16 - 0937/21/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]036
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung BSI Freital
Bewachungsdienstleistung für den BSI-Standort Freital
01705 Freital
Bewachungsdienstleistung für den BSI-Standort Freital (Sachsen)
Bewachungsdienstleistung für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Standort Freital)
Es sind im Vertragszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2027 in der
Liegenschaft Hüttenstr. in Freital ca. 38.860 Bewachungsstunden und ca. 2000 Stunden Interventionsdienst zu leisten.
Vertragsverlängerung: Es besteht für die Auftraggeberin die Option, den Vertrag 5 mal um jeweils 1 Jahr zu gleichbleibenden Konditionen zu verlängern.
Optionen: Es können 2000 Stunden Intervention in der 5 jährigen Vertragslaufzeit und im Fall der Vertragsverlängerung pro Jahr jeweils 400 Stunden Intervention beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Erlaubnis Bewachungsgewerbe
Zum Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung ist die Erlaubnis gem. § 34 a Gewerbeordnung einzureichen.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten
Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
• Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Von den drei geforderten Referenzen, deren Auftragsgegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung (Bewachung) in Verbindung stehen, muss zusätzlich
• Alle 3 Referenzen die Leistungsfähigkeit der Auftragnehmerin in den Bereichen Bedienung Einbruchmeldeanlage und weitere Sicherheitstechnik sowie Zugangs- und Besucherkontrolle beinhalten.
• alle drei geforderten Referenzaufträge müssen seit mindestens einem Jahr ausgeführt werden (maßgeblich ist das Datum der Angebotsfrist).
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnach-weises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein (z.B. DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Zertifizierung Sicherheitsdienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen im Bereich Sicherheit in Ihrem Unternehmen beizulegen. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifi-ziert sein (z.B. DIN 77200:2017(Sicherheitsdienstleistungen) Zertifizierung oder andere Nachwei-se mit vergleichbarer Aussagekraft). Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Als soziale Ausführungsbedingung im Sinne von § 128 Abs. 2 GWB wird die Bezahlung der geltenden tariflichen Grundlöhne und des Weiteren werden auch die geltenden mantelrahmentariflichen Regelungen als sozialer Standard gefordert. Dies gilt auch, sofern im Rahmen der Auftragsausführung andere Unternehmen eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragnehmerin erklärt die Bereitschaft, das einzusetzende Personal sowie die Sprin-ger als auch die Vorgesetzten (bis zur Geschäftsführung) nach dem § 9 SÜG einer Sicher-heitsüberprüfung unterziehen zu lassen. Auf die Staatenliste (Stand: 24.01.2020) im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und die "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung" wird besonders hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.