9006 BA 6.1 Querung DB-Bahnlinie Nellmersbach-Maubach Referenznummer der Bekanntmachung: ZWNOW-2022-0004
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Crailsheim
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.now-wasser.de
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swbk.de
Ort: Allmersbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.allmersbach.de
Ort: Aspach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aspach.de
Ort: Burgstetten
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burgstetten.de
Ort: Leutenbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leutenbach.de
Ort: Oppenweiler
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oppenweiler.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Crailsheim
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.now-wasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
9006 BA 6.1 Querung DB-Bahnlinie Nellmersbach-Maubach
Rohrvortrieb
71397 Leutenbach-Nellmersbach und
71522 Backnang-Maubach
Herstellung Baustraßen: ca. 2.700 m²
Baugrubenaushub und Verfüllung: ca. 1.450 m³
Baugrubensicherung mittels Trägerbohlwand: ca. 445 m²
Baugrubensicherung mittels Spritzbetonsicherung: ca. 95 m²
Vortrieb DN1600: ca. 69 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder des Wohnortes oder eines gleichwertigen Registers des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
b) Eigenerklärung über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft oder einer gleichwertigen Institution aus dem jeweiligen Herkunftsland und über die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen.
c) Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister bestehen, die einen Ausschluss nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder nach Arbeitnehmerentsendegesetz rechtfertigen.
d) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 21 Abs. 1 und 2 SektVO vorliegt.
e) Wird beabsichtigt, für Teilleistungen Nachunternehmer einzusetzen, sind die betreffenden Teilleistungen bzw. falls bekannt die Nachunternehmer zu benennen. Sämtliche unter III.1.1) a-d genannten Eigenerklärungen sind auch für diese Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die unter III.1.1) a-d genannten Eigenerklärungen von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen.
f) Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung vorlegen und einen bevollmächtigten Vertreter ernennen.
g) Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen und Angaben zu fordern.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Aufstellung über den Umsatz vergleichbarer Leistungen im Zeitraum 2019 bis 2021
b) Angaben der Anzahl, der in den Jahren 2019 bis 2021 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesener Anzahl des technischen Leitungspersonals.
c) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für in der Bundesrepublik Deutschland verursachte Schäden mit mindestens folgenden Deckungssummen: Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
d) Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
e) Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
f) Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
g) Wird beabsichtigt, für Teilleistungen Nachunternehmer einzusetzen, sind die betreffenden Teilleistungen bzw. falls bekannt die Nachunternehmer zu benennen. Sämtliche unter III.2.1) a-f genannten Eigenerklärungen sind auch für diese Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die unter III.2.1) a-f genannten Eigenerklärungen von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen und Angaben zu fordern.
a) Eigenerklärung über gute Deutschkenntnisse des
Führungspersonals auf der Baustelle.
b) Der Auftragnehmer muss zur schnellen Störungsbeseitigung und Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung während des Gewährleistungszeitraums eine Reaktionszeit des
Servicepersonals im Störfall von max. 3 Stunden von Montag bis Freitag gewährleisten und im Angebot darlegen, wie dies gewährleistet werden soll. Dies kann beispielsweise durch die Benennung der im Auftragsfall zuständigen Niederlassung/ Stützpunkt oder durch die Erklärung erfolgen, dass und wo im Auftragsfall eine Niederlassung/Stützpunkt eingerichtet wird.
c) Namentliche Aufstellung des auf der Baustelle vorgesehenen Führungspersonals.
d) Aufstellung vonReferenzen über min. 3 vergleichbare Aufträge, im Zeitraum 2014 bis 2022. Jede Referenz muss folgende Kriterien erfüllen:Teilschnittvortrieb mit offenem Haubenschild >=DN1600, L> = 70m, Stb-Rohr. Min. eine Referenz unterhalb von Bahngleisen
e) Wird beabsichtigt, für Teilleistungen Nachunternehmer
einzusetzen, sind die betreffenden Teilleistungen bzw. falls
bekannt die Nachunternehmer zu benennen. Sämtliche
Eigenerklärungen sind auch für diese Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Nachweise zur Bestätigung der
Eigenerklärungen und Angaben zu fordern.
g) Die Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde,
techn. Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der techn. Vertragserfüllung) nachweisen.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppe VO "Vortrieb" oder gleichwertig sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft der Brutto-Auftragssumme
3 % Gewährleistungsbürgschaft der Brutto-Abrechnungssumme
Entsprechend den "Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen", § 16 VOB/B
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW)Blaufelder Straße 2374564 CrailsheimDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer BW gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 kalendertage bzw. bei Versendung auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Versoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in Regel der Anfrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeversöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachtung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.