Grünschnittarbeiten im Netz der RNV-GmbH ( Linie 5 ) Referenznummer der Bekanntmachung: 048-22-E17
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünschnittarbeiten im Netz der RNV-GmbH ( Linie 5 )
Grünflächen- und Baumpflegearbeiten auf Flurstücken und Verkehrsflächen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv).
Die Leistungen des AN beinhalten im Wesentlichen folgenden Arbeitsumfang:
• Mähen von Flächen diverser Längen und Breiten mit und ohne Entsorgung des Schnittgutes, auch an Bahndämmen und Geländeeinschnitten, innen und außen entlang von Zäunen, auch an schlecht zugänglichen Flächen.
• Besonders wird hier auf das Mähen der „BBC-Dämme“ in Mannheim-Käfertal hingewiesen. Die Stadt Mannheim hat dort beidseitig Ziersträucher angepflanzt, die schwer als solche erkennbar sind. Hier ist mit Vorsicht vorzugehen und im Zweifelsfall Rücksprache mit dem AG zu halten.
• Profilfreier Rückschnitt von Hecken (Gleis- und Strassenseite sowie oben) und von einragenden Zweigen und Ästen entlang von Gleisanlagen und Strassen/Wege.
• Ausastung von Bäumen und Büschen entlang der Gleisanlagen bis zu einer Höhe von ca. 5m.
• Entfernen und Entsorgen von „Essigbäumen“ innerhalb der Mähflächen bzw. in den Hecken im Zuge der Mäh- und Schneidarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grünschnittarbeiten im Netz der RNV-GmbH ( Linie 5 )
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der hohen Abweichung zwischen der Kostenkalkulation und der eingegangenen Angeboten (+250%) stehen die finanziellen Mittel in der benötigten Höhe nicht zur Verfügung. Daher wird das Verfahren aufgehoben.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.