Temporäre Bewetterungs- und Entstaubungsanlage für den U-Bahnhof Florastraße in Essen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 EU 016, FE-E111
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Temporäre Bewetterungs- und Entstaubungsanlage für den U-Bahnhof Florastraße in Essen
Montage, Vorhalten, Betreiben, Steuern und Demontage einer temporären Bewetterungs- und Entstaubungsanlage für den U-Bahnhof Florastraße in Essen.
U-Bahnhof Florastraße zwischen Tunnelportal (Florastraße/Alfredusbad) und Martinstraße.
Der zu erneuernde Streckenabschnitt liegt südlich des U-Bahnhofs Martinstraße in Essen. Der Arbeitsbereich befindet sich unterirdisch und besteht aus einer zweigleisigen Tunnelröhre. Der Bahnhof Florastraße besteht aus zwei Ebenen (Bahnsteigebene und Verteilerebene). Die Ebenen sind miteinander über Treppenauf- und -abgänge sowie Fahrtreppen verbunden. Die Logistik (Ein- und Ausbringen der Materialien) wird größtenteils gleisgebunden über das südlich an die Station Florastraße angrenzende Tunnelportal erfolgen. Weiterhin können Materialien am Betriebshof der Ruhrbahn GmbH auf Bahnwagen des AG umgeladen und von dort aus in den Tunnel eingefahren werden.
Die Ruhrbahn GmbH (AG) plant im Sommer 2022 die Anpassung der Gleislage in der U-Bahn-Station Florastraße in Essen zur Ertüchtigung dieser Station für ein neues U-Bahn-Fahrzeug. Hierzu erfolgt der Ausbau beider Richtungsgleise sowie des Altschotters im gesamten Stationsbereich. Für den Anschluss des neuen Gleises an das Bestandsgleis im Tunnel erfolgt der Gleisumbau (inkl. Schotter) vom Bahnsteigbereich in Richtung Bredeney ca. 60 Meter und in Richtung Essen HBF ca. 100 Meter in die Tunnelabschnitte hinein. Im Rahmen des Neuschottereinbringens wird das Gleisbett um ca. 60 cm angehoben, bevor der Einbau des neuen Gleises erfolgt.
Aufgrund des Einsatzes von Baumaschinen mit Dieselmotoren (2x Zweiwege-Bagger jeweils ca. 100 kW, 1x Stopfmaschine ca. 180 kW) sowie der Staubexposition während des Eingriffs in den Schotter, ist eine temporäre Bewetterungsanlage mit Entstaubung im Abschnitt zwischen dem Tunnelportal (Florastraße / Alfredusbad) und der Station Martinstraße zu errichten und zu betreiben.
Der Streckenabschnitt von „Abzweigung Messe Gruga“ (zwischen den Stationen Martinstraße und Florastraße) über Florastraße bis Tunnelportal (Richtung Bredeney) ist hierfür für den Fahrgastbetrieb gesperrt. Der Bahnhof Martinstraße wird noch angefahren und von Fahrgästen frequentiert. Das gesamte Baufeld befindet sich unterirdisch und besteht aus einem zweigleisigen Tunnelabschnitt inkl. der Station Florastraße.
Alle zum Einsatz kommenden Komponenten wie Lüfter, deren Steuerungen, Lutten, Filteranlagen usw. verbleiben nach Abschluss der Baumaßnahme im Eigentum des Auftragnehmers.
Die Gleisbaustelle beginnt am 25.06.2022 und endet am 09.08.2022. Der genannte Zeitraum enthält neben dem Gleisumbau auch die Auf- und Rückbauzeiten für die Bewetterung sowie Vor- und Nacharbeiten für die Fachbereiche der Ruhrbahn.
Detaillierte und weitergehende Informationen bzw. Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Temporäre Bewetterungs- und Entstaubungsanlage für den U-Bahnhof Florastraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gladbeck
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45964
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.
2. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben.
3. Die Formblätter gemäß Ziffer III.1.1., III.1.2. und III.1.3. sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https:// www.subreport.de/E72784788 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben, einzuscannen und in Textform auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ElViS einzureichen und hochzuladen.
Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden,
unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bewerber/Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bewerber/Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch. Bei der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden.
4. Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline [gelöscht].
Fragen der Bieter werden grundsätzlich auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation beantwortet. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber beim Auftraggeber informieren.
Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss der Auftraggeber nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1. aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
2. Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1. zu richten.