Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Karlsruhe

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 181-472229)

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-karlsruhe.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Karlsruhe

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Karlsruhe ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023.

Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren sowie On Demand-Verkehren (Bedarfsverkehre) im Linienbündel "Hardt-Ost".

Die Leistungen im Buslinienverkehr sollen auf folgenden Linien erbracht werden:

- 120 Weingarten – Staffort – Spöck

- 121 (Jöhlingen -) Weingarten - Staffort – Blankenloch (- KIT Campus-Nord)

- 187 Helmsheim – Obergrombach – Untergrombach – Büchenau

- 188 Bruchsal – Untergrombach – Büchenau

- 189 Untergrombach – Obergrombach – Helmsheim – Heildelsheim – Bruchsal

Der Leistungsumfang dieser Linien wird rd. 15.700 Jahresfahrplanstunden betragen. Er entspricht voraussichtlich den ab dem Fahrplanwechsel im Juni 2021 (13.06.2021) geltenden, unter https://www.kvv.de abrufbaren, Fahrplänen. Auf allen Linien sind grundsätzlich Standardlinienbusse im Einsatz. Auf der Linie 121 sind, ergänzend zu den Standardlinienbussen, an jedem Wochentag Minibusse im Einsatz. Die Linie 189 wird, neben den Standardlinienbussen, an Schultagen mit einem Gelenkbus bedient. Grundsätzlich ist die Fahrzeugkapazität dem regelmäßigen und prognostizierbaren Transportaufkommen anzupassen.

Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu – insbesondere schulbedingten – Veränderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen.

Für die Leistungen im On Demand-Verkehr wird noch eine Liniennummer vergeben. Das Einsatzgebiet der On Demand-Verkehre beläuft sich auf die Gemeinden Weingarten und Stutensee. Gegebenenfalls wird das Bediengebiet während der Vertragslaufzeit erweitert. Die On Demand-Verkehre sollen das Busangebot in den Schwachlastzeiten (unter der Woche abends sowie am Wochenende und feiertags ganztags) ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Hierfür werden voraussichtlich 2 Fahrzeuge (6 – 8 Fahrgastsitzplätze) benötigt. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand-Verkehre wird vom Aufgabenträger oder dem KVV gestellt.

Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet.

Dem Linienbündel sind derzeit 24 Bushaltestellen zugeordnet.

Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2023 vorgesehen.

Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für den Betriebsbeginn im Dezember 2023 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird spätestens im Februar 2022 eine ergänzende Vorinformation veröffentlicht.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 181-472229

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Anstatt:

Der Landkreis Karlsruhe ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023.

Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren sowie On Demand-Verkehren (Bedarfsverkehre) im Linienbündel "Hardt-Ost".

Die Leistungen im Buslinienverkehr sollen auf folgenden Linien erbracht werden:

- 120 Weingarten – Staffort – Spöck

- 121 (Jöhlingen -) Weingarten - Staffort – Blankenloch (- KIT Campus-Nord)

- 187 Helmsheim – Obergrombach – Untergrombach – Büchenau

- 188 Bruchsal – Untergrombach – Büchenau

- 189 Untergrombach – Obergrombach – Helmsheim – Heildelsheim – Bruchsal

Der Leistungsumfang dieser Linien wird rd. 15.700 Jahresfahrplanstunden betragen. Er entspricht voraussichtlich den ab dem Fahrplanwechsel im Juni 2021 (13.06.2021) geltenden, unter https://www.kvv.de abrufbaren, Fahrplänen. Auf allen Linien sind grundsätzlich Standardlinienbusse im Einsatz. Auf der Linie 121 sind, ergänzend zu den Standardlinienbussen, an jedem Wochentag Minibusse im Einsatz. Die Linie 189 wird, neben den Standardlinienbussen, an Schultagen mit einem Gelenkbus bedient. Grundsätzlich ist die Fahrzeugkapazität dem regelmäßigen und prognostizierbaren Transportaufkommen anzupassen.

Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu – insbesondere schulbedingten – Veränderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen.

Für die Leistungen im On Demand-Verkehr wird noch eine Liniennummer vergeben. Das Einsatzgebiet der On Demand-Verkehre beläuft sich auf die Gemeinden Weingarten und Stutensee. Gegebenenfalls wird das Bediengebiet während der Vertragslaufzeit erweitert. Die On Demand-Verkehre sollen das Busangebot in den Schwachlastzeiten (unter der Woche abends sowie am Wochenende und feiertags ganztags ) ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Hierfür werden voraussichtlich 2 Fahrzeuge (6 – 8 Fahrgastsitzplätze) benötigt. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand Verkehre wird vom Aufgabenträger oder dem KVV gestellt.

Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet.

Dem Linienbündel sind derzeit 24 Bushaltestellen zugeordnet.

Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2023 vorgesehen.

Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für den Betriebsbeginn im Dezember 2023 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird spätestens im Februar 2022 eine ergänzende Vorinformation veröffentlicht.

muss es heißen:

Der Landkreis Karlsruhe ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 (Betriebsaufnahme).

Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren sowie Linienbedarfsverkehre n (im Folgenden: On Demand-Verkehre) im Linienbündel "Hardt-Ost".

Die Leistungen im Buslinienverkehr sollen auf folgenden Linien erbracht werden:

- 120 Spöck – Staffort – Waldbrücke – Weingarten (Mo - Fr 6 – 20 Uhr und Sa 7 – 20 Uhr jeweils im 60-Minuten-Takt, in der Hauptverkehrszeit (HVZ) 30-Minuten-Takt)

- 121 Blankenloch – Staffort – Büchenau (Mo - Fr 6 – 20 Uhr und Sa 7 – 20 Uhr jeweils im 60-Minuten-Takt, in der HVZ 20/40-Minuten-Takt)

- 122 Blankenloch – Staffort - Weingarten und zurück (nur Schulverkehr)

- 187 Helmsheim – Obergrombach – Untergrombach – Büchenau – Spöck (Mo – Fr 6 – 20 Uhr, Sa 7 – 14 Uhr jeweils im 60-Minuten-Takt, in der HVZ 30-Minuten-Takt)

- 188 Bruchsal – Untergrombach – Büchenau

- 189 Untergrombach – Obergrombach – Helmsheim – Heidelsheim – Bruchsal

Der Leistungsumfang dieser Linien wird rd. 21.200 Jahresfahrplanstunden betragen. Die Leistungen der Linien 122, 188 und 189 entsprechen voraussichtlich den ab 12.06.2022 geltenden, unter https://www.kvv.de abrufbaren, Fahrplänen. Die Linien 120, 121 und 187 wurden gegenüber dem bisherigen Angebot verändert, sodass hierfür noch keine Fahrpläne vorliegen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu – insbesondere schulbedingten – Veränderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen.

Die On Demand-Verkehre sollen das Busangebot in den Schwachlastzeiten (Mo - Sa abends sowie sonn- und feiertags ganztags) ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Der Leistungsumfang des On Demand-Verkehrs wird sich zu Betriebsbeginn auf ca. 2.500 Kleinbus-Betriebsstunden belaufen. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand-Verkehre wird vom Aufgabenträger oder dem KVV kostenlos gestellt.

Spätestens ab dem 2. Betriebsjahr müssen im Buslinienverkehr mindestens 55 % der insgesamt im Buslinienverkehr des Linienbündels eingesetzten Busse Elektrofahrzeuge sein.

Details zur Anforderung an die Fahrzeugkapazitäten und den Buseinsatz können der Anlage entnommen werden.

Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag des Unternehmers oder ein Angebot im Vergabeverfahren muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet.

Weitere Vorgaben und Informationen zum Linienbündel sind in der Anlage einzusehen. Diese kann unter folgendem Link auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abgerufen werden:

https://www.landkreis-karlsruhe.de/PDF/Anlage_zur_Vorinformation_f%C3%BCr_%C3%B6ffentliche_Dienstleistungsauftr%C3%A4ge_im_%C3%96PNV_f%C3%BCr_das_Linienb%C3%BCndel_Hardt_Ost_im_Landkreis_Karlsruhe_zur_Vergabe_zum_Fahrplanwechsel_im_Dezember_2023.PDF?ObjSvrID=3051&ObjID=3301&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1654840476

Bei der am 17.09.2021 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Vorinformation (Bekanntmachungsnummer 2021/S 181-472229) wurde darauf verwiesen, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch eine um die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels ergänzte Vorinformation im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG veröffentlicht wird. Hierum handelt es sich bei dem vorliegenden Dokument samt seiner auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abrufbaren Anlage.

Abschnitt Nummer: VI.1
Anstatt:

1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Vorinformation im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der öffentliche Auftraggeber wird zu einem späteren Zeitpunkt eine ergänzte Vorabbekanntmachung nach § 8a Abs. 2 PBefG veröffentlichen, in der dann auch die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden.

Die vorliegende Vorinformation löst noch nicht die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. Die Drei-Monats-Frist wird erst mit der späteren, ergänzenden Vorinformation in Gang gesetzt.

2. Anforderungen

Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Hardt-Ost“ (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden im Rahmen der o. g. ergänzenden Vorinformation konkretisiert.

3. Qualitätssicherungsvereinbarung

Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Bündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung sind die Genehmigungsbehörde und der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren.

muss es heißen:

1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge

Die vorliegende Vorinformation löst nun die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus.

2. Anforderungen

Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Hardt-Ost“ (§ 8a Abs. 2 S. 3PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden in der Anlage zur Vorinformation, abzurufen unter

https://www.landkreis-karlsruhe.de/PDF/Anlage_zur_Vorinformation_f%C3%BCr_%C3%B6ffentliche_Dienstleistungsauftr%C3%A4ge_im_%C3%96PNV_f%C3%BCr_das_Linienb%C3%BCndel_Hardt_Ost_im_Landkreis_Karlsruhe_zur_Vergabe_zum_Fahrplanwechsel_im_Dezember_2023.PDF?ObjSvrID=3051&ObjID=3301&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1654840476

konkretisiert.

3. Qualitätssicherungsvereinbarung

Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Linienbündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung sind die Genehmigungsbehörde und der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten