Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Karlsruhe

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 181-472229)

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-karlsruhe.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Karlsruhe

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Karlsruhe ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023.

Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren sowie On Demand-Verkehren (Bedarfsverkehre) im Linienbündel "Hardt-Ost".

Die Leistungen im Buslinienverkehr sollen auf folgenden Linien erbracht werden:

- 120 Weingarten – Staffort – Spöck

- 121 (Jöhlingen -) Weingarten - Staffort – Blankenloch (- KIT Campus-Nord)

- 187 Helmsheim – Obergrombach – Untergrombach – Büchenau

- 188 Bruchsal – Untergrombach – Büchenau

- 189 Untergrombach – Obergrombach – Helmsheim – Heildelsheim – Bruchsal

Der Leistungsumfang dieser Linien wird rd. 15.700 Jahresfahrplanstunden betragen. Er entspricht voraussichtlich den ab dem Fahrplanwechsel im Juni 2021 (13.06.2021) geltenden, unter https://www.kvv.de abrufbaren, Fahrplänen. Auf allen Linien sind grundsätzlich Standardlinienbusse im Einsatz. Auf der Linie 121 sind, ergänzend zu den Standardlinienbussen, an jedem Wochentag Minibusse im Einsatz. Die Linie 189 wird, neben den Standardlinienbussen, an Schultagen mit einem Gelenkbus bedient. Grundsätzlich ist die Fahrzeugkapazität dem regelmäßigen und prognostizierbaren Transportaufkommen anzupassen.

Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu – insbesondere schulbedingten – Veränderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen.

Für die Leistungen im On Demand-Verkehr wird noch eine Liniennummer vergeben. Das Einsatzgebiet der On Demand-Verkehre beläuft sich auf die Gemeinden Weingarten und Stutensee. Gegebenenfalls wird das Bediengebiet während der Vertragslaufzeit erweitert. Die On Demand-Verkehre sollen das Busangebot in den Schwachlastzeiten (unter der Woche abends sowie am Wochenende und feiertags ganztags) ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Hierfür werden voraussichtlich 2 Fahrzeuge (6 – 8 Fahrgastsitzplätze) benötigt. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand-Verkehre wird vom Aufgabenträger oder dem KVV gestellt.

Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet.

Dem Linienbündel sind derzeit 24 Bushaltestellen zugeordnet.

Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2023 vorgesehen.

Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für den Betriebsbeginn im Dezember 2023 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird spätestens im Februar 2022 eine ergänzende Vorinformation veröffentlicht.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 181-472229

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Anstatt:

Der Landkreis Karlsruhe ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023.

Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren sowie On Demand-Verkehren (Bedarfsverkehre) im Linienbündel "Hardt-Ost".

Die Leistungen im Buslinienverkehr sollen auf folgenden Linien erbracht werden:

- 120 Weingarten – Staffort – Spöck

- 121 (Jöhlingen -) Weingarten - Staffort – Blankenloch (- KIT Campus-Nord)

- 187 Helmsheim – Obergrombach – Untergrombach – Büchenau

- 188 Bruchsal – Untergrombach – Büchenau

- 189 Untergrombach – Obergrombach – Helmsheim – Heildelsheim – Bruchsal

Der Leistungsumfang dieser Linien wird rd. 15.700 Jahresfahrplanstunden betragen. Er entspricht voraussichtlich den ab dem Fahrplanwechsel im Juni 2021 (13.06.2021) geltenden, unter https://www.kvv.de abrufbaren, Fahrplänen. Auf allen Linien sind grundsätzlich Standardlinienbusse im Einsatz. Auf der Linie 121 sind, ergänzend zu den Standardlinienbussen, an jedem Wochentag Minibusse im Einsatz. Die Linie 189 wird, neben den Standardlinienbussen, an Schultagen mit einem Gelenkbus bedient. Grundsätzlich ist die Fahrzeugkapazität dem regelmäßigen und prognostizierbaren Transportaufkommen anzupassen.

Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu – insbesondere schulbedingten – Veränderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen.

Für die Leistungen im On Demand-Verkehr wird noch eine Liniennummer vergeben. Das Einsatzgebiet der On Demand-Verkehre beläuft sich auf die Gemeinden Weingarten und Stutensee. Gegebenenfalls wird das Bediengebiet während der Vertragslaufzeit erweitert. Die On Demand-Verkehre sollen das Busangebot in den Schwachlastzeiten (unter der Woche abends sowie am Wochenende und feiertags ganztags ) ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Hierfür werden voraussichtlich 2 Fahrzeuge (6 – 8 Fahrgastsitzplätze) benötigt. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand Verkehre wird vom Aufgabenträger oder dem KVV gestellt.

Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet.

Dem Linienbündel sind derzeit 24 Bushaltestellen zugeordnet.

Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2023 vorgesehen.

Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für den Betriebsbeginn im Dezember 2023 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird spätestens im Februar 2022 eine ergänzende Vorinformation veröffentlicht.

muss es heißen:

Der Landkreis Karlsruhe ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 (Betriebsaufnahme).

Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren sowie Linienbedarfsverkehre n (im Folgenden: On Demand-Verkehre) im Linienbündel "Hardt-Ost".

Die Leistungen im Buslinienverkehr sollen auf folgenden Linien erbracht werden:

- 120 Spöck – Staffort – Waldbrücke – Weingarten (Mo - Fr 6 – 20 Uhr und Sa 7 – 20 Uhr jeweils im 60-Minuten-Takt, in der Hauptverkehrszeit (HVZ) 30-Minuten-Takt)

- 121 Blankenloch – Staffort – Büchenau (Mo - Fr 6 – 20 Uhr und Sa 7 – 20 Uhr jeweils im 60-Minuten-Takt, in der HVZ 20/40-Minuten-Takt)

- 122 Blankenloch – Staffort - Weingarten und zurück (nur Schulverkehr)

- 187 Helmsheim – Obergrombach – Untergrombach – Büchenau – Spöck (Mo – Fr 6 – 20 Uhr, Sa 7 – 14 Uhr jeweils im 60-Minuten-Takt, in der HVZ 30-Minuten-Takt)

- 188 Bruchsal – Untergrombach – Büchenau

- 189 Untergrombach – Obergrombach – Helmsheim – Heidelsheim – Bruchsal

Der Leistungsumfang dieser Linien wird rd. 21.200 Jahresfahrplanstunden betragen. Die Leistungen der Linien 122, 188 und 189 entsprechen voraussichtlich den ab 12.06.2022 geltenden, unter https://www.kvv.de abrufbaren, Fahrplänen. Die Linien 120, 121 und 187 wurden gegenüber dem bisherigen Angebot verändert, sodass hierfür noch keine Fahrpläne vorliegen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu – insbesondere schulbedingten – Veränderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen.

Die On Demand-Verkehre sollen das Busangebot in den Schwachlastzeiten (Mo - Sa abends sowie sonn- und feiertags ganztags) ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Der Leistungsumfang des On Demand-Verkehrs wird sich zu Betriebsbeginn auf ca. 2.500 Kleinbus-Betriebsstunden belaufen. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand-Verkehre wird vom Aufgabenträger oder dem KVV kostenlos gestellt.

Spätestens ab dem 2. Betriebsjahr müssen im Buslinienverkehr mindestens 55 % der insgesamt im Buslinienverkehr des Linienbündels eingesetzten Busse Elektrofahrzeuge sein.

Details zur Anforderung an die Fahrzeugkapazitäten und den Buseinsatz können der Anlage entnommen werden.

Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag des Unternehmers oder ein Angebot im Vergabeverfahren muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet.

Weitere Vorgaben und Informationen zum Linienbündel sind in der Anlage einzusehen. Diese kann unter folgendem Link auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abgerufen werden:

https://www.landkreis-karlsruhe.de/PDF/Anlage_zur_Vorinformation_f%C3%BCr_%C3%B6ffentliche_Dienstleistungsauftr%C3%A4ge_im_%C3%96PNV_f%C3%BCr_das_Linienb%C3%BCndel_Hardt_Ost_im_Landkreis_Karlsruhe_zur_Vergabe_zum_Fahrplanwechsel_im_Dezember_2023.PDF?ObjSvrID=3051&ObjID=3301&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1654840476

Bei der am 17.09.2021 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Vorinformation (Bekanntmachungsnummer 2021/S 181-472229) wurde darauf verwiesen, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch eine um die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels ergänzte Vorinformation im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG veröffentlicht wird. Hierum handelt es sich bei dem vorliegenden Dokument samt seiner auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abrufbaren Anlage.

Abschnitt Nummer: VI.1
Anstatt:

1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Vorinformation im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der öffentliche Auftraggeber wird zu einem späteren Zeitpunkt eine ergänzte Vorabbekanntmachung nach § 8a Abs. 2 PBefG veröffentlichen, in der dann auch die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden.

Die vorliegende Vorinformation löst noch nicht die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. Die Drei-Monats-Frist wird erst mit der späteren, ergänzenden Vorinformation in Gang gesetzt.

2. Anforderungen

Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Hardt-Ost“ (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden im Rahmen der o. g. ergänzenden Vorinformation konkretisiert.

3. Qualitätssicherungsvereinbarung

Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Bündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung sind die Genehmigungsbehörde und der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren.

muss es heißen:

1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge

Die vorliegende Vorinformation löst nun die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus.

2. Anforderungen

Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Hardt-Ost“ (§ 8a Abs. 2 S. 3PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden in der Anlage zur Vorinformation, abzurufen unter

https://www.landkreis-karlsruhe.de/PDF/Anlage_zur_Vorinformation_f%C3%BCr_%C3%B6ffentliche_Dienstleistungsauftr%C3%A4ge_im_%C3%96PNV_f%C3%BCr_das_Linienb%C3%BCndel_Hardt_Ost_im_Landkreis_Karlsruhe_zur_Vergabe_zum_Fahrplanwechsel_im_Dezember_2023.PDF?ObjSvrID=3051&ObjID=3301&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1654840476

konkretisiert.

3. Qualitätssicherungsvereinbarung

Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Linienbündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung sind die Genehmigungsbehörde und der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Wähle einen Ort aus Baden-Wuerttemberg

Aach (Hegau)
Aalen
Abtsgmünd
Achern
Achstetten
Adelberg
Adelmannsfelden
Adelsheim
Affalterbach
Aglasterhausen
Ahorn
Aichhalden
Aichtal
Aichwald
Aidlingen
Albbruck
Albershausen
Albstadt
Aldingen
Alfdorf
Allensbach
Allmendingen
Allmersbach
Alpirsbach
Altbach
Altdorf
Altensteig
Althengstett
Althütte
Altlußheim
Altshausen
Ammerbuch
Amstetten
Amtzell
Angelbachtal
Appenweier
Argenbühl
Aspach
Asperg
Assamstadt
Auenwald
Auggen
Aulendorf
Backnang
Bad Bellingen
Bad Boll
Bad Buchau
Bad Dürrheim
Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall
Bad Herrenalb
Bad Krozingen
Bad Liebenzell
Bad Mergentheim
Bad Rappenau
Bad Säckingen
Bad Saulgau
Bad Schönborn
Bad Schussenried
Bad Teinach-Zavelstein
Bad Überkingen
Bad Urach
Bad Waldsee
Bad Wildbad
Bad Wimpfen
Bad Wurzach
Baden-Baden
Badenweiler
Bahlingen am Kaiserstuhl
Baienfurt
Baiersbronn
Baindt
Balingen
Ballrechten-Dottingen
Baltmannsweiler
Bammental
Bärenthal
Bartholomä
Beimerstetten
Bempflingen
Benningen am Neckar
Berg
Bergatreute
Berglen
Berkheim
Bermatingen
Bernau im Schwarzwald
Besigheim
Beuren
Beuren (bei Nürtingen)
Biberach
Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Billigheim
Bingen (Landkreis Sigmaringen)
Binzen
Birkenfeld
Bischweier
Bisingen
Bissingen an der Teck
Bitz
Blaubeuren
Blaufelden
Blaustein
Blumberg
Böbingen an der Rems
Böblingen
Bodelshausen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bondorf
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bopfingen
Bösingen
Bötzingen
Boxberg
Brackenheim
Bräunlingen
Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
Brigachtal
Bruchsal
Brühl (Baden)
Bubsheim
Büchen
Buchen (Odenwald)
Buchenbach
Buggingen
Bühl
Bühlertal
Bühlerzell
Burgrieden
Burladingen
Calw
Calw
Cleebronn
Crailsheim
Dachsberg
Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Dischingen
Ditzingen
Dogern
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dörzbach
Dossenheim
Dotternhausen
Dunningen
Durbach
Durlangen
Dürmentingen
Durmersheim
Dußlingen
Eberbach
Eberdingen
Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
Ebhausen
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eichstetten am Kaiserstuhl
Eislingen
Elchesheim-Illingen
Ellhofen
Ellwangen
Elzach
Emerkingen
Emmendingen
Emmingen-Liptingen
Empfingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engelsbrand
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erdmannhausen
Eriskirch
Erlenbach
Erligheim
Ertingen
Eschbach
Eschbronn
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
Fichtenau
Fichtenberg
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Fluorn-Winzeln
Forst
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
Freudental
Frickenhausen
Frickingen
Fridingen an der Donau
Friedenweiler
Friedrichshafen
Friesenheim
Friolzheim
Fronreute
Furtwangen im Schwarzwald
Gaggenau
Gaildorf
Gailingen
Gammertingen
Gärtringen
Gäufelden-Öschelbronn
Gechingen
Geisingen
Geislingen an der Steige
Geislingen bei Balingen
Gemmingen
Gengenbach
Gerabronn
Gerlingen
Gernsbach
Gerstetten
Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
Glatten
Göggingen
Gomadingen
Gomaringen
Gondelsheim
Göppingen
Görwihl
Gosheim
Gottenheim
Gottmadingen
Graben-Neudorf
Grabenstetten
Grafenhausen
Grenzach-Wyhlen
Griesingen
Großrinderfeld
Gruibingen
Grünkraut
Gschwend
Güglingen
Gundelfingen (Breisgau)
Gundelsheim
Hagnau am Bodensee
Haigerloch
Haiterbach
Hambrücken
Hardheim
Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heilingenbronn
Heimsheim
Heitersheim
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Hermaringen
Herrenberg
Hessigheim
Heubach
Heuchlingen
Heuweiler
Hildrizhausen
Hinterzarten
Hirrlingen
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Höchenschwand
Hockenheim
Höfen an der Enz
Hohberg
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Igersheim
Iggingen
Ihringen
Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagstzell
Jagstzell
Jestetten
Kaisersbach
Kämpfelbach
Kandern
Kappel-Grafenhausen
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
Kirchardt
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Kuchen
Külsheim
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Küssaberg
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
Langenargen
Langenau
Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Lauffen am Neckar
Laupheim
Lauterbach (Schwarzwald)
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Lichtenstein
Lichtenwald
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Loffenau
Löffingen
Lonsee
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mahlberg
Mainhardt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Mauer
Maulbronn
Maulburg
Meckenbeuren
Meckesheim
Meersburg
Meißenheim
Mengen
Merdingen
Merzhausen
Meßkirch
Meßstetten
Metzingen
Mietingen
Mittelbiberach
Möckmühl
Mögglingen
Möglingen
Mönchweiler
Moos
Mosbach
Mössingen
Mudau
Muggensturm
Mühlacker
Mühlhausen
Mühlhausen-Ehingen
Mühlheim an der Donau
Mulfingen
Müllheim
Mundelsheim
Münsingen
Münstertal
Murrhardt
Mutlangen
Nagold
Nattheim
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckargerach
Neckarsulm
Neckartailfingen
Neckartenzlingen
Neckarwestheim
Neresheim
Neubulach
Neudenau
Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuhausen (Enzkreis)
Neuhausen auf den Fildern
Neuhausen ob Eck
Neukirch
Neuler
Neulingen
Neunkirchen
Neuried (Baden)
Neustetten
Neuweiler
Niedereschach
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberdischingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Obermarchtal
Oberndorf am Neckar
Oberreichenbach (Schwarzwald)
Oberrot
Obersontheim
Oberstadion
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Ochsenhausen
Offenau
Offenburg
Ohlsbach
Öhningen
Öhringen
Ölbronn-Dürrn
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
Orsingen
Osterburken
Ostfildern
Östringen
Ötigheim
Ötisheim
Ottersweier
Owen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Plüderhausen
Radolfzell am Bodensee
Rainau
Rangendingen
Rastatt
Ratshausen
Rauenberg
Ravensburg
Rechberghausen
Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot am See
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spechbach
Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Strassberg
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
Sulz am Neckar
Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Tengen
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Triberg
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldbrunn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil