Erweiterung Joseph-Beuys-Gesamtschule Siegburger Straße
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de/vergabe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Joseph-Beuys-Gesamtschule Siegburger Straße
An dem Schulstandort Siegburger Str. 137-139 / 149 befindet sich die Joseph-Beuys-Gesamtschule (JBG) mit einer Einfach- und einer Dreifachsporthalle. Auf dem benachbarten Grundstück Siegburger Str. 137 befindet sich das Elly-Heuss-Knapp-Berufskolleg (EHKS) in dem Schwarzen Gebäude. Das Weiße Gebäude / H-Gebäude, auf dem Grundstück Siegburger Str. 139, wird bisher und auch in Zukunft von beiden Schulen genutzt. Um den nicht gedeckten und weiter wachsenden Raumbedarf für eine sechszügige Gesamtschule gerecht zu werden, werden zwei Schulhäuser, eine zweifach Sporthalle mit Gymnastik- und Kraftraum und ein Mensagebäude mit Küche als multifunktionaler Bau mit Veranstaltungstechnik auf dem Schulgrundstück errichtet. Eine temporäre Nutzung der Mensa für Veranstaltungen etc. steht auch der EHKS / Berufsschule zur Verfügung. Zur Schaffung der erforderlichen Bauflächen müssen nach das Mehrzweckgebäude, eine 2-zügige Kindertagesstätte und eine 1-fach Sporthalle abgerissen werden.
An dem Schulstandort Siegburger Str. 137-139 / 149 befindet sich die Joseph-Beuys-Gesamtschule (JBG) mit einer Einfach- und einer Dreifachsporthalle. Auf dem benachbarten Grundstück Siegburger Str. 137 befindet sich das Elly-Heuss-Knapp-Berufskolleg (EHKS) in dem Schwarzen Gebäude. Das Weiße Gebäude / H-Gebäude, auf dem Grundstück Siegburger Str. 139, wird bisher und auch in Zukunft von beiden Schulen genutzt. Um den nicht gedeckten und weiter wachsenden Raumbedarf für eine sechszügige Gesamtschule gerecht zu werden, werden zwei Schulhäuser, eine zweifach Sporthalle mit Gymnastik- und Kraftraum und ein Mensagebäude mit Küche als multifunktionaler Bau mit Veranstaltungstechnik auf dem Schulgrundstück errichtet. Eine temporäre Nutzung der Mensa für Veranstaltungen etc. steht auch der EHKS / Berufsschule zur Verfügung. Zur Schaffung der erforderlichen Bauflächen müssen nach das Mehrzweckgebäude, eine 2-zügige Kindertagesstätte und eine 1-fach Sporthalle abgerissen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.