Elektroinstallation, Hauptfeuerwache. Referenznummer der Bekanntmachung: 2016003329
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroinstallation, Hauptfeuerwache.
Elektroinstallation, Hauptfeuerwache
Freiburg i. Br.
Sanierung der Hauptfeuerwache, Eschholzstr. 118, 79115 Freiburg, Neubau Technikzentrum Bauteil F undSanierung Bauteil B.
Elektroinstallationen:
Elektro-Rohinstallation, Fertiginstallation, Datennetzwerk, elektroakustische (ELA-) Anlage, Brandmeldeanlagemit Handmelder und Sirenen, Leuchtenmontage, Verlegung von Kabelzuglisten, Anbindung anBestandsgebäude.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Elektroinstallationen
Ort: Hohberg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77749
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Sanierung der Hauptfeuerwache, Eschholzstr. 118, 79115 Freiburg, Neubau Technikzentrum Bauteil F undSanierung Bauteil B,
Elektroinstallationen:
Elektro-Rohinstallation, Fertiginstallation, Datennetzwerk, elektroakustische (ELA-) Anlage, Brandmeldeanlagemit Handmelder und Sirenen, Leuchtenmontage, Verlegung von Kabelzuglisten, Anbindung anBestandsgebäude.
Ort: Hohberg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77749
Land: Deutschland
Nachtragsvereinbarung Nr. 2:
Mehraufwand aufgrund geänderter Bauzeitverlängerung, zusätzliche Mehrmassen von Verkabelung, Steckdosen, zusätzliche verschiedene Anschlüsse
§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB:Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Frage und wäre zudem mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden.AufgrundGewährleistungen müssen die Elektroarbeiten aus einer Hand ausgeführt werden..