Austauschbare Ladungsträger (ATL) in Modulcontainerbauweise für mobile Einsatzküchen Referenznummer der Bekanntmachung: B 22.11 - 0724/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]211
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Austauschbare Ladungsträger (ATL) in Modulcontainerbauweise für mobile Einsatzküchen
Austauschbare Ladungsträger (ATL) als mobile Einsatzküchen
Festbestellmenge inkl. 1 Muster: 11 Einsatzküchen (Set)
Unverbindliche variable Menge: 30 Einsatzküchen (Set)
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
30 Einsatzküchen (Set)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' und 'Eigenerklärung Sanktionen Russland' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft und eine Abfrage im bundesweiten Wettbewerbsregister eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Folgende Anlagen sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen:
- 'Anlage Unternehmensdaten'
- 'Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung' (falls zutreffend)
- 'Eigenerklaerung_Ausschlussgruende'
- 'Eigenerklärung Sanktionen Russland'
- 'Unterauftraege' (falls zutreffend)
- 'Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe_Unterauftraege' (falls zutreffend)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz des Bieters oder aller Bieter bei Bildung einer Bietergemeinschaft in Summe für die letzten drei Geschäftsjahre im Bereich des Ausbaues von Ladungsträgern (Container etc.), hier speziell den Ausbau von Küchen anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 5.000.000 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "Unternehmensdaten" für das letzte Geschäftsjahr und eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste für die zwei davor liegenden Jahre.
Referenzen
Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit, besonders im Hinblick im Bereich der Fertigung größerer Stückzahlen bzw. der Serienfertigung, für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
- Qualitätsmanagementsystem, wie etwa der ISO 9001 oder ein gleichwertiges normiertes System
Abschnitt IV: Verfahren
Eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarungen dient dem abrufenden Bedarfsträger zum möglichst vollständigen Ausschöpfen der Gesamtbedarfsmenge.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.