Visualisierungstechnik (Interaktive Large-Format-Displays) für Schulen in Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0425
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Visualisierungstechnik (Interaktive Large-Format-Displays) für Schulen in Düsseldorf
Lieferung und betriebsbereite Montage von Visualisierungstechnik in Düsseldorfer Schulen (interaktive Large-Format-Displays für schätzungsweise 2633 unterrichtlich genutzte Räume).
Grundschulen
Grundschulen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung, Roll-out, Montage, Herstellung der Betriebsbereitschaft, Inbetriebnahme von interaktiven Displays inkl. Betriebssystem ohne Individualsoftware und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung
Die Rahmenvereinbarung kann vom Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Hauptschulen, Gesamtschulen, Berufskollegs und weitere Schulen
Hauptschulen, Gesamtschulen, Berufskollegs und weitere Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung, Roll-out, Montage, Herstellung der Betriebsbereitschaft, Inbetriebnahme von interaktiven Displays inkl. Betriebssystem ohne Individualsoftware und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung
Die Rahmenvereinbarung kann vom Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Förderschulen, Realschulen und Gymnasien
Förderschulen, Realschulen und Gymnasien der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung, Roll-out, Montage, Herstellung der Betriebsbereitschaft, Inbetriebnahme von interaktiven Displays inkl. Betriebssystem ohne Individualsoftware und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung
Die Rahmenvereinbarung kann vom Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
(1) Der Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; mindestens 6,0 Mio. Euro (exkl. USt.) bei Angebot auf lediglich ein Los (Mindestanforderung). Bei einem Angebot auf zwei oder mehr Lose: Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: mindestens 12,0 Mio. EUR (exkl. USt) (Mindestanforderung).
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer ver-gleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 2.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden und von 200.000 EUR bei Vermögensschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung) oder die Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers innerhalb von fünf Kalendertagen abzuschließen.
(1) Der Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; mindestens 6,0 Mio. Euro (exkl. USt.) bei Angebot auf lediglich ein Los (Mindestanforderung). Bei einem Angebot auf zwei oder mehr Lose: Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: mindestens 12,0 Mio. EUR (exkl. USt) (Mindestanforderung).
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer ver-gleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 2.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden und von 200.000 EUR bei Vermögensschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung) oder die Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers innerhalb von fünf Kalendertagen abzuschließen.
(1) Darstellung von mindestens zwei Referenzen über die in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung von interaktiven Displays inkl. Betriebssysteme, Roll-out, Montage und Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung. Die folgende Kriterien müssen vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllt sein (Mindestanforderung): Der Referenzauftrag umfasst Leistungen zur Lieferung von interaktiven Displays inkl. Betriebssystemen, Roll-out,
Montage, Herstellung der Betriebsbereitschaft und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung sowie Auftragsvolumen von mindestens 4.000.000 Euro netto (zzgl. USt.).
(2) Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) durch Vorlage eines Zertifikats (in Kopie) (Mindestanforderung).
(1) Darstellung von mindestens zwei Referenzen über die in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung von interaktiven Displays inkl. Betriebssysteme, Roll-out, Montage und Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung. Die folgende Kriterien müssen vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllt sein (Mindestanforderung): Der Referenzauftrag umfasst Leistungen zur Lieferung von interaktiven Displays inkl. Betriebssystemen, Roll-out,
Montage, Herstellung der Betriebsbereitschaft und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung sowie Auftragsvolumen von mindestens 4.000.000 Euro netto (zzgl. USt.).
(2) Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) durch Vorlage eines Zertifikats (in Kopie) (Mindestanforderung).
Es finden bei der Auftragsausführung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Anwendung.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen unter Nennung des Namens des Erklärenden (§ 126b BGB) vorzulegen und im Rahmen der Auftragsausführung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen unter Nennung des Namens des Erklärenden (§ 126b BGB) vorzulegen und im Rahmen der Auftragsausführung einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."