Kommunikations und Präsentationstechnik für das ZKA Referenznummer der Bekanntmachung: 342-2021-0511
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikations und Präsentationstechnik für das ZKA
Kommunikations- und Präsentationstechnik für das ZKA
Generalzolldirektion Direktion VIII Zollkriminalamt, Bergisch Gladbacher Str. 837, 51069 Köln
Erstellung eines AV-Kommunikations- und Präsentationssystems für den Multimediaraum des ZKA mit folgenden Leistungen:
Lieferung von Hard- und Software, Lieferung von Technikmöbeln, Aufbau, Montage und Inbetriebnahme, Schulung, Demontage, Dokumentation, Projektmanagement sowie Systemservice
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Umsatzangaben der Jahre 2019 bis 2021 (formlose Eigenerklärung)
Erklärung zu Haftpflichtversicherung
- Mindestens drei Referenzen aus den Jahren 2017 bis 2021 (Referenzliste) mit einem Projektumfang von mehr als [Betrag gelöscht] Euro und vergleichbarer Technologie (LED-Großbildwand zur Bilddarstellung, Signalübertragung via AVoIP, Audiosignalübertragung via Dante oder ähnlicher, TCP/IP Protokolle, vernetzte Steuerungssysteme, Beam-Steering Beschallungssysteme, Bühnenbeleuchtung) auf beigefügtem Vordruck.
- Kurzdarstellung des Firmenprofils (Eigenerklärung)
- Angaben zum eingesetzten Personal (Eigenerklärung)
- ggf. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
Die Vergleichbarkeit Referenzen ergibt sich aus der Verwendung aller folgenden Technologien in allen Referenzen (Ausnahme s.u.):
- LED-Großbildwand zur Bilddarstellung
- Signalübertragung via AVoIP
- Audiosignalübertragung via Dante oder ähnlicher
- TCP/IP Protokolle
- Vernetzte Steuerungssysteme
- Beam-Steering Beschallungssysteme
- Bühnenbeleuchtung
Die Technologie "LED-Großbildwand zur Bilddarstellung" muss lediglich mit einer Referenz nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Nachfolgeklausel gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. a GWB:
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.