Schließ- und Zutrittskontrollsystem Referenznummer der Bekanntmachung: VG-Nr. 2022 / 0439
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fh-swf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schließ- und Zutrittskontrollsystem
Schließ- und Zutrittskontrollsystem
Fachhochschule Südwestfalen Frauenstuhlweg 31 58644 Iserlohn, Fachhochschule Südwestfalen Baarstraße 5 58636 Iserlohn, Fachhochschule Südwestfalen Baarstraße 6 58636 Iserlohn, Fachhochschule Südwestfalen Lübecker Ring 2 59494 Soest, Fachhochschule Südwestfalen Detmolder Str. 7 59494 Soest, Fachhochschule Südwestfalen Arnsberger Straße 7 59494 Soest, Fachhochschule Südwestfalen Im Südfeld 1 59514 Welver-Merklingsen
Lieferung und Montage eines Schließ- und Zutrittskontrollsystems an den Standorten Iserlohn und Soest der Fachhochschule Südwestfalen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des letzten Jahres einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 1.000.000 EUR
Einzureichende Unterlagen:
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
- Welche Teile des Auftrags sollen unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Bitte Formular 532 EU und 533 EU ausfüllen.
Einzureichende Unterlagen:
- Zertifizierung digitale Schließzylinder (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die digitalen Schließzylinder müssen in Ausführung und Abmessung der DIN EN 18252, der DIN EN 1303 und der DIN EN 15684, oder vergleichbar, entsprechen.
- Nachweis Ortsbesichtigung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Alle Bieter müssen vor Angebotsabgabe verpflichtend eine Ortsbesichtigung bis zum 15.07.2022 an den Standorten Iserlohn und Soest durchgeführt haben.
Für den *Nachweis der Ortsbesichtigung*, ist der Vordruck der FH SWF zu verwenden.
Zum vereinbarten Ortstermin ist der Nachweis vom Bieter mit seinen Angaben ausgefüllt mitzubringen.
Nach erfolgter Ortsbegehung wird die Besichtigung durch das Gebäudemanagement der FH SWF schriftlich, mit Datum und Unterschrift bestätigt.
Das Dokument ist Bestandteil Ihres Angebotes und ist den Angebotsunterlagen beizufügen.
- Zertifizierung Produktionsstätte (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter muss erklären, dass die Produktionsstätten nach DIN EN ISO 9001:2000 und DIN ISO 14001 für Umweltmanagement oder vergleichbar zertifiziert sind.
Der Bieter muss weiter erklären, dass die Produktionsstätten nach VdS 2344 sowie VdS 2841 (EN/ISO/IEC 17065) oder vergleichbar zertifiziert sind.
Entsprechende Zertifikate sind den Angebotsunterlagen beizufügen.
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind mindestens 5 Referenzen zu benennen, die mit dem angebotenen elektronischen Schließsystem errichtet wurden und in denen >2.500 Stück der angebotenen elektronischen Schließzylinder eingebunden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Die Vergabeunterlagen werden vollständig nur in elektronischer Form über https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt.
An alle interessierten Bieter:
- Unklarheiten zum Leistungsverzeichnis oder
- sonstige Rückfragen zum Vergabeverfahren
sind grundsätzlich nur schriftlich über den Vergabemarkplatz "evergabe.nrw.de Button Kommunikation" zu stellen!
Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über den Vergabemarktplatz!
Skonto:
Skonto wird bei der Wertung des Preises berücksichtigt.
Die Skontofrist muss mindestens 14 Kalendertage betragen.
Bekanntmachungs-ID: CXTKYYDYHSU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 (3) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.