Energielieferung Straßenbeleuchtung 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: L313 /22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energielieferung Straßenbeleuchtung 2023/2024
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Zeitkontrakt über die Lieferung von zertifiziertem Öko-Strom zum Betrieb der Straßenbeleuchtung gem. Leistungsbeschreibung.
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund Viktoriastraße 15 44135 Dortmund
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Zeitkontrakt über die Lieferung von zertifiziertem Öko-Strom zum Betrieb der Straßenbeleuchtung gem. Leistungsbeschreibung. Voraussichtlicher Beginn des Vertrages ist im der 01.01.2023. Die Laufzeit beträgt 24 Monate und endet ohne gesonderte Kündigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU - Bekanntmachung
- Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder Zweigstelle, die das Angebot abgibt (nicht älter als 6 Monate)
- Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/- fehlbetrag
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
- Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
- Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Des Weiteren werden von den Bietern Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (zwingende Ausschlussgründe aufgrund von Straftaten und fakultative Gründe) verlangt.
Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft weiterhin erforderlich:
Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertritt, alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften und die Angebotsangaben erfüllen und akzeptieren.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TV gG-NRW). Entsprechend erforderliche Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern abzugeb
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bietern frei, eine vollständig ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV in der für die Angebotsabgabe geltenden Form (s.o.) vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt wer-den müssen und sämtliche Angaben zu machen sind, die vorstehend vorgegeben werden. Hierfür stellt die EU Kommission unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de einen Online-Dienst bereit, über den die EEE ausgefüllt werden kann. Bei Bietergemeinschaften muss jedes der beteiligten Unternehmen eine separate EEE vorlegen. Bei einer Eignungsleihe muss das im eigenen Namen an dem Verfahren teilnehmende Unternehmen für sich und für jedes in Anspruch genommene Unternehmen eine EEE beifügen. Für den Fall dass Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, müssen (nur) die in besagtem Formular dafür vorgesehenen Felder ausgefüllt werden. Die Vergabestelle behält sich entsprechend § 50 Abs. 2 VgV ausdrücklich vor, bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen nachzufordern. Im Übrigen fordert die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung den obsiegenden Bieter, an den sie den Auftrag vergeben will, bei Bedarf dazu auf, die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis der Angaben im Rahmen der Eigenerklärung beizubringen. Hierzu gehören insbesondere die Vorlage eines Jahresabschlusses, der die angegebenen Umsatzzahlen bestätigt sowie entsprechende Nachweise über das Bestehen der Berufshaftpflicht und Vermögensschadensversicherung in entsprechender Höhe der Eigenerklärung. Nach Bedarf werden auch weitere Unterlagen für die Eignungsprüfung angefordert. Das gilt gleichermaßen für die angegebenen Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, bei Unklarheiten oder Zweifeln über die Richtigkeit von Angaben die entsprechenden Unterlagen bereits im Rahmen der Eignungsprüfung anzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabe- und Beschaffungszentrum
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD418
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße inner-halb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]