Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs 3000 nach DIN 14530-22 mit Gruppenkabine Referenznummer der Bekanntmachung: 57-2021-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs 3000 nach DIN 14530-22 mit Gruppenkabine
Ausgeschrieben wird die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000 nach DIN 14530-22 mit Gruppenkabine für die Feuerwehr der Stadt Selm.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Fahrgestell
Stadt Selm Adenauerplatz 2 59379 Selm
Fahrgestell- geeignet für den Aufbau eines Tanklöschfahrzeugs
TLF3000 nach DIN 14530-22:2011-04 mit Gruppenkabine.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Aufbau
Stadt Selm Adenauerplatz 2 59379 Selm
Aufbau - Lieferung und Montage eines Aufbaus für ein
Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Gruppenkabine
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Beladung
Stadt Selm Adenauerplatz 2 59379 Selm
Feuerwehrtechnische Beladung - für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 nach DIN 14530-22.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag für das Los Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielelfeld
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.carl-henkel.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag für das Los Fahrgestell und Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rosenbauer.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDBD5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.