OP-Mikroskope für verschiedene Fachabteilungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-017
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.med.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
OP-Mikroskope für verschiedene Fachabteilungen
Das UKHD beabsichtigt die Ersatz-bzw. Neubeschaffung von 5 OP-Mikroskopen im Zentral-OP der Kopfklinik mit den operierenden Fächern Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, HNO, Neurochirurgie sowie im Operationsbereich der Frauenklinik und der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie mit /Wirbelsäulenchirugie sowie Hand-und Mikrochirurgie.
Universitätsklinikum Heidelberg, Kliniken im Neuenheimer Feld 400/440, Klinik Orthopädie Schlierbacher Landstr. 200a, Heidelberg
Das UKHD beabsichtigt die Ersatz-bzw. Neubeschaffung von 5 OP-Mikroskopen im Zentral-OP der Kopfklinik mit den operierenden Fächern Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, HNO, Neurochirurgie sowie im Operationsbereich der Frauenklinik und der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie mit /Wirbelsäulenchirugie sowie Hand-und Mikrochirurgie. Dabei soll eine einheitliche Plattform über ein leistungsfähiges Basismodel geschaffen werden, das für die operierenden Fächer mit den fachspezifische notwendigen features ausgerüstet werden kann, um insbesondere in den zentralen OP Bereichen Redundanzen zu haben. Die operierende Fachbereiche formulieren bezgl. ihrer Operationskataloge bedingte hochqualifizierte und individuelle Anforderungen an Qualität, Technik, Robustheit für Patientenversorgung, Forschung und Lehre. Einheitlich sind dabei die Anforderungen an Handhabung des OP Systems in den Basisfunktionen:
- Bedienung und ergonomische Handhabbarkeit des Mikroskopeinheit für 2 Operateure
- Leichte intraoperative Verschiebbarkeit in beengten Raumverhältnissen
- -großer und flexibler Arbeitsabstand
- Optimiertes Dämpfungssystem zur Vermeidung von Bildunschärfen bei Positionsänderung
- Komfortabel Änderung der Bildvergrößerung
- Anbindung der Navigationseinheit der Brainlab Serie
- Die Forderung aus Lehr und Forschung ist die optimal funktionierende Netzwerkkonnektivität zum schnellen Streamen
Spezielle Anforderungen der Operateure an Qualität der Optik, der Bildgebung, Netzhaut-Bildvergrößerung, Einstellungsmodi, Änderung der Bildvergrößerung, , Mechanik wurden fachspezifisch definiert ( wie z.B: für rekonstruktive onkologische Chirurgie / Neurochirurgische Operationen/ plastisch rekonstruktive Eingriffe reanostosomierter Blugefäße, minimalinvasive Nukleotomie usw. ) zum Gerätevergleich herangezogen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Eine europaweite Markterkundung hat ergeben, dass die Firma Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH derzeit mit ihrem System TIVATO 700 eine technische Alleinsteilung hat.
Im Einzelnen:
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs wurden Systeme des Marktes für dieser Leistungsklasse (OP Mikroskopen für die Patientenversorgung, Klinische Studien sowie Lehre und Forschung der genannten Fachrichtung) geprüft. Hierbei wurde alleinig das System der Produktreihe TIVATO 700 der Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH als das qualitativ beste beurteilt. Für die Erfüllung der o.g. Basisfunktionen verfügt das TIVATO 700 zudem über folgende Alleinstellungsmerkmale, die durch ZEISS-Patente geschützt sind und bei den Systemen der Mitbewerber nicht zur Verfügung stehen:
- Patentierte aktive Schwingungsdämpfung ( Patent DE102004008381)
- patentierter Falttubus für optimale ergonomische Anpassung an 2 Operateure (DE100200903721)
- sowie einzigartig optimierter intraoperativer Gewichtsausgleich in allen Achsen
- Beweglichkeit: 360Grad mobile Handgriffe (DE10004004616)
- Kabellose Patientenverwaltung via PAD und ZEISS-eigener connect-APP
Durch die mittels oben genannten Alleinstellungsmerkmale und den optimierten Aufbau erreichte ultimative Reichweite und Flexibilität sowie auch in der qualitativen Ausprägung stellt sich das System TIVATO 700 in der Erfüllung der Anforderungen aller beteiligten Fachdisziplinen in toto als alternativlos dar.
Die auf shared Network LAN und WLAN basierte Netzwerkverbindung erlaubt über Webbrowser zudem das optimale Streaming im Rahmen der Lehre und Ausbildung.
Das von Zeiss angebotene intelligente serienmäßig inkludierte Servicemodell (Remote Control, technischer Vorabservice) ist ebenfalls in Ausprägung und Unterstützung ohne vergleichbare Alternative.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
5 OP Mikroskope für verschiedene Fachkliniken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.