Microsoft Schulungsleistungen Los 1: Region NRW Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.06 - 9960/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Schulungsleistungen Los 1: Region NRW
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird der Bedarf an Microsoft Schulungsleistungen ausgeschrieben.
Die Vergabestelle schreibt folgende Gesamtleistung aus: Microsoft Schulungsleistungen.
Der Fokus liegt auf Anwenderschulungen für Office-Programme, grundsätzlich sind aber Schulungen für alle in der Leistungsbeschreibung aufgezählten Themen anzubieten.
Seitens der Mitarbeiter sollen verschiedene, ebenfalls in der Leistungsbeschreibung definierte Rollen geschult werden:
- Einsteiger
- Fortgeschrittene Anwender und Hotline-Mitarbeiter
- Administratoren.
Die Schulungen finden sowohl Online, Inhouse beim Bedarfsträger als auch außer Haus statt.
Die Schulungen können präsentiert werden
- in kleineren Gruppen mit praktischen Übungen
- als Vortrag für größere Gruppen, z.B. in Form von Informationsveranstaltungen bei der Migration auf eine neuere Softwareversion.
Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt sechs Losen. Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in den sechs folgenden Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.
Los 1:
Microsoft Schulungsleistungen Los 1: Region NRW
ZIB 14.06 - 9960/21/VV : 1
Los 2:
Microsoft Schulungsleistungen Los 2: Region Berlin
ZIB 14.06 - 9960/21/VV : 2
Los 3:
Microsoft Schulungsleistungen Los 3: Region Nord
ZIB 14.06 - 9960/21/VV : 3
Los 4:
Microsoft Schulungsleistungen Los 4: Region Ost
ZIB 14.06 - 9960/21/VV : 4
Los 5:
Microsoft Schulungsleistungen Los 5: Region West
ZIB 14.06 - 9960/21/VV : 5
Los 6:
Microsoft Schulungsleistungen Los 6: Region Süd
ZIB 14.06 - 9960/21/VV : 6
Es erfolgt keine Los- und/ oder Zuschlagslimitierung.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist Los 1.
Für die unter diesem Los (Los 1) zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 5.300.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 4 Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vereinbarungsende widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz:
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz zur gegenständlichen Leistung (Schulungsleistungen) des Bieters jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Bei Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der gesamten Bieterkonstellation addiert. Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation muss pro Geschäftsjahr mindestens 2.120.000,00 Euro betragen. Nutzen Sie bitte hierfür den beigelegten Vordruck "10_Vordruck Unternehmensangaben_VV1".
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Microsoft Schulungsleistungen) ein. Diese drei Referenzen müssen in Summe die verschiedenen Komplexe Inhouse- Schulung, Online- Schulungen und Außer Haus- Schulungen sowie Administrator- Schulungen abdecken. Eine Referenz kann dabei mehrere dieser vier Anforderungen erfüllen. Für die Referenzen ist die Vorlage "06_Vordruck_Referenzen_VV1" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen
• Wert des Auftrages
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Maßnahmen gemäß Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit IT
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungen können neben den Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung und Verfassungsorganen von folgenden Behörden und Einrichtungen (Bedarfsträger) abgerufen werden:
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Informationstechnikzentrum Bund
Bundesministerium für Gesundheit
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Statistisches Bundesamt
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Eisenbahn-Bundesamt
Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrstpflege
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM; BIMASRM_1; BIMASRM_3; BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesinstitut für Berufsbildung
Die Autobahn des Bundes GmbH
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Verwaltungsberufsgenossenschaft
Auswärtiges Amt
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundeseisenbahnvermögen
Bundeskartellamt
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundespolizei
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Generalzolldirektion - Zollkriminalamt
Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal
Deutsche Forschungsgemeinschaft eV
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Engagement Global gGmbH
Friedrich-Ebert-Stiftung
Institut für Mittelstandsforschung Bonn
Internationaler Suchdienst
Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V.
Nationale Anti Doping Agentur
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.