Vergabe Hyperkonvergente Plattform für Cloud-Betriebsmodell
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sinsheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 74889
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-neckar-kreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Hyperkonvergente Plattform für Cloud-Betriebsmodell
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und seine Tochtergesellschaften betreiben durch den Eigenbetrieb Bau Vermögen und Informationstechnik (EBVIT bzw. im Folgenden kurz als AG oder RNK genannt) zentrale IT-Dienste in eigenen Rechenzentren. Der AG stellt für den Konzern, bestehend aus Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, den Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH, der AVR Kommunal AöR, der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH, den 16 kreiseigenen Berufs- und sonderpädagogischen Schulen und dem Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik, als interner Dienstleister die für eine effiziente Aufgabenerfüllung erforderlichen IT-Lösungen zur Verfügung. IT-Services werden aktuell vollständig im Eigenbetrieb erbracht und für die internen Kunden und Nutzer zur Verfügung gestellt.
Der Geschäftsbereich Informationstechnik (EBVIT) plant, betreibt und evaluiert die komplette IT-Infrastruktur und die eingesetzten Softwarelösungen und trägt hierdurch zu einem qualitativ hochwertigen Bürgerservice bei. Von seinem Selbstverständnis her sieht er sich als proaktiven Innovationstreiber mit dem Ziel der Etablierung schlanker und wirtschaftlicher Geschäftsprozesse.
Der AG plant eine Erneuerung und Modernisierung der x86-Computing-Plattform und längerfristig eine Ablösung der derzeitigen IT-Infrastruktur durch eine moderne Serviceplattform, welche den Konzepten und Eigenschaften der „Cloud“ folgt. Die vorliegende Ausschreibung dient der Beschaffung der zukünftigen Serviceplattform, bestehend aus der hyperkonvergenten IT-Infrastruktur, Lösungen für Bereitstellung und Betrieb von Cloud-Services auf dieser IT-Infrastruktur.
Erwartungen und Anforderungen an diese Serviceplattform in Form von Stichpunkten und ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind:
· Automation des kompletten Lebenszyklus von Applikationen
· signifikante Reduzierung der Komplexität auf allen Ebenen
· hohe Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit
· Beschaffung entsprechend dem aktuellen Bedarf
· Herstellerunabhängigkeit in der Hardwarebeschaffung
· perspektivisch externe Cloud-Anbieter nutzen können.
· Cloud-Serviceplattform - Self-Service-Portal
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz 1) höhere erzielte Punktzahl über den dritten Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 2 (Mindestreferenz 2) höhere erzielte Punktzahl über den dritten Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei wei-
terer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf
Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet
schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Der Auftraggeber behält sich vor, soweit die Angebote den Preis von [Betrag gelöscht] EUR/brutto übersteigen, das Vergabeverfahren aufzuheben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens im Bereich von Consulting von hyperkonvergenten Plattformen für Cloud-Betriebsmodelle in den letzten drei Jahren.
2.) Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 13.6.2019 bis 12.6.2022, c) Leistungen und d) Leistungserbringer.
Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen 1 und 2) sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen a) jeweils mindestens den Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens auf einen der Zeiträume vom 13.6.2019 bis 12.6.2020 oder 13.6.2020 bis 12.6.2021 oder 13.6.2021 bis 12.6.2022 bezogen sein, c) die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens vier der nachfolgenden Leistungen nachweisen: Einrichtung einer HCI-Umgebung bei einem öffentlichen Auftraggeber, Einrichtung einer HCI-Umgebung über mehrere Standorte, Einbindung eines Selbst-Service-Portals, Fortlaufende Betriebs-
unterstützung nach Inbetriebnahme d) die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, bezogen sein. Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen 1 und 2) sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen 1 und 2) werden – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 3 bis 5 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der
ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines endgültigen Angebotes erfolgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung
verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge einzureichen.
Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang
der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt
werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht
abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu
bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 2 und Ziffer 4) und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular "Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den
Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
vgl. zur "Eignungsleihe" Seite 6 des Teilnahmeformulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe"
vgl. zur "Selbstreinigung" Seite 7 des Teilnahmeformulars.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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