Vergabeverfahren der Architektenleistungen für den Wiederaufbau der "Wentalhalle"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89555
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.steinheim.com/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176 Stuttgart
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reschl-stadtentwicklung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren der Architektenleistungen für den Wiederaufbau der "Wentalhalle"
Der Auftrag umfasst Planungsleistungen für den Neubau einer Sporthalle sowie die Gestaltung der Außenanlagen.
Objektplanung Leistungsbild Gebäude für die Leistungsphasen 1-9.
Steinheim
Durch das Brandereignis am 26.02.2022 wurde die bestehende Wentalhalle vollständig zerstört. Die Halle besitzt eine große Bedeutung für die Vereine und Sporttreibenden in Steinheim. Daher strebt die Gemeinde einen möglichst schnellen Neubau an gleicher Stelle an. Da die alte Halle funktional nach wie vor den Anforderungen entsprach und keine wesentlichen Einschränkungen nach jahrzehntelangem Betrieb bekannt sind, wird ein Wiederaufbau mit ähnlichem Raumprogramm nach heutigen technischen und baurechtlichen Anforderungen angestrebt.
Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude (Leistungsbild entsprechend HOAI § 35 in Verbindung mit HOAI Anlage 10.1) für den Neubau der Sporthalle (BGF ca. 2.700 m²): Leistungsphasen 1-9, Honorarzone III, anrechenbare Kosten 5.500.000 €
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit zutreffend),
B) Nachweis der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung. Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen. Bei Bewerbergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Durchschnittliche Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
0 Punkte: unter [Betrag gelöscht] Euro
5 Punkte: [Betrag gelöscht] Euro bis [Betrag gelöscht] Euro
10 Punkte: über [Betrag gelöscht] Euro
Gewertet wird der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht: durchschnittlicher Umsatz seit Unternehmensgründung).
2. Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
3. Nachweis der jeweiligen Qualifikation und Berufserfahrung sowie Anzahl der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht).
4. Nachweis von unternehmensbezogenen Referenzprojekten im Leistungsbild der vorgesehenen Projektleitung, jeweils mindestens in den Leistungsphasen 1-9. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a. Name des Referenzprojekts,
b. Name des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Anschrift,
c. Zeitpunkt der Fertigstellung Lph 8 (Monat/Jahr),
d. individuelle Angaben zum Schwierigkeitsgrad,
e. anrechenbare Kosten netto,
f. Vergleichbarkeit der Referenz mit der Aufgabenstellung (bzgl. Gebäudenutzung)
g. Fotos des Projekts auf maximal 1 DIN A4 Seite,
h. Eigener prozentualer Leistungsanteil an der Projektleitung.
Der eigene Anteil an der Projektleitung muss je Leistungsbild und je Leistungsphase mindestens 50 % betragen haben. Es werden insgesamt maximal 3 Referenzen bewertet. Die Leistungsphase 8 muss in jedem Leistungsbild jeweils zwischen dem 1.1.2010 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung fertiggestellt worden sein.
(Siehe Beschaffungsunterlagen)
zu 2.: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens
0 Punkte: unter 5 Beschäftigte
5 Punkte: 5 bis 10 Beschäftigte
10 Punkte: über 10 Beschäftigte
Gewertet wird der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht: durchschnittliche Beschäftigtenzahl seit Unternehmensgründung)
zu 3.: Qualifikation und Anzahl der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden können
0 Punkte: weniger als 3 ständig beschäftigter Architekt und 1 technischen Zeichner
5 Punkte: bis 6 ständig beschäftigte Architekten
10 Punkte: über 6 ständig beschäftigte Architekten
Gewertet wird der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht: durchschnittliche Beschäftigtenzahl seit Unternehmensgründung)
zu 4.: Unternehmensbezogene Referenzprojekte mit vergleichbarem Leistungsumfang
Insgesamt werden max. 3 Referenzen gewertet. Für jede Referenz gilt:
a) Es werden zwischen 0 und 10 Einzelpunkten vergeben
b) Es werden 0 Einzelpunkte vergeben, wenn die Referenz nicht den Neubau, einen komplexen Umbau oder die Erweiterung einer Mehrzweckhalle/ Sporthalle umfasst
c) Im Übrigen werden die Einzelpunkte kumulativ wie folgt vergeben:
1 Punkte: Alle geforderten Angaben sind vollständig
2 Punkte: Bei der Referenz handelt es sich um den Neubau, einen komplexen Umbau oder die Erweiterung einer Mehrzweckhalle/Sporthalle
2 Punkte: Das Referenzobjekt wurde in den vergangenen 10 Jahren fertiggestellt
3 Punkte: Qualität der Referenz, besondere technische/zeitliche Herausforderungen bewältigt
2 Punkte: der eigene prozentuale Leistungsanteil an der Projektleitung umfasst 100%
Die Gesamtpunktzahl für die Referenzen liegt zwischen 0 und 10 Punkten und wird als der kaufmännisch gerundete Durchschnitt der Einzelpunkte der 3 Referenzen ermittelt.
§ 75 (1) und (3) VgV
Es muss nachgewiesen werden, dass die Ausführung des Auftrags möglichst zeitnah erfolgen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Durch das Brandereignis ist die Wentalhalle als wichtige kommunale Infrastruktur weggefallen. Da es keinen gleichwertigen Ersatz gibt, stellt der Neubau eine vordringliche Aufgabe der Gemeinde dar. Das Verfahren soll daher als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind schriftlich an Herrn Lülf (Büro Reschl Stadtentwicklung, siehe Punkt I.3) zu stellen. Fragen, die nicht 5 Kalendertage vor Ablauf der unter IV.2.2) genannten Frist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Für Nachunternehmer gelten die gleichen Wertungskriterien wie für den Hauptunternehmer. Es sind entsprechende Angaben zu machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinheim
Postleitzahl: 89555
Land: Deutschland