Gebäudereinigung in Objekten des Main-Tauber-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 1016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.main-tauber-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten des Main-Tauber-Kreises
verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung)
Unterhalts-/Grundreinigung Nord
Main-Tauber-Kreis verschiedene Standorte im Kreisgebiet
Unterhalts-/Grundreinigung in 10 Objekten (ca. 3,2 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
max. einmal um 1 Jahr
Unterhalts-/Grundreinigung Süd
Main-Tauber-Kreis verschiedene Standorte im Kreisgebiet
Unterhalts-/Grundreinigung in 10 Objekten (ca. 3,2 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
max. einmal um 1 Jahr
Glasreinigung Nord
Main-Tauber-Kreis verschiedene Standorte im Kreisgebiet
Glas- und Rahmenreinigung in 20 Objekten (ca. 11.000 m² Glasfläche jährlich)
max. einmal um 1 Jahr
Glasreinigung Süd
Main-Tauber-Kreis verschiedene Standorte im Kreisgebiet
Glas- und Rahmenreinigung in 10 Objekten (ca. 7.000 m² Glasfläche jährlich)
max. einmal um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Gebäudereinigung (Eigenerklärung)
Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens folgende Umsätze im Bereich Gebäudereinigung erzielt haben: [Betrag gelöscht] EUR netto (Lose 1-2) / [Betrag gelöscht] EUR netto (Lose 3-4).
Referenzen vergleichbarer Aufträge in den letzten drei Jahren (Eigenerklärung) mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nummer, Gebäudetypen, Art der Leistung, Jahresauftragswert, Jahresreinigungsfläche, davon Jahresreinigungsfläche in Schulen (Lose 1-2), Vertragszeitraum
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge verschiedener Auftraggeber aus den letzten drei Jahren benennen, die jeweils alle geforderten Angaben (s. o.) enthalten. Vergleichbar ist ein Referenz-Auftrag, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Gebäudetypen = vergleichbare Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude), Art der Leistung = Unterhaltsreinigung ggf. mit Grundreinigung (Lose 1-2) / Glasreinigung (Lose 3-4), Jahresauftragswert (netto) = [Betrag gelöscht] EUR (Lose 1-2) / [Betrag gelöscht] EUR (Lose 3-4), Jahresreinigungsfläche = 3 Mio. m² (Lose 1-2) / 7.000 m² (Lose 3-4), davon Jahresreinigungsfläche in Schulen = 2 Mio. m² (Lose 1-2).
Zu fehlenden oder unvollständigen Referenzen erfolgt keine Nachforderung.
Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bieter besteht im Zeitraum 27.06.-08.07.2022 die Möglichkeit der Objektbesichtigung. Nähere Informationen zur rechtzeitigen Terminvereinbarung sind in den Vergabeunterlagen ersichtlich.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Wird für die Unterhaltsreinigung ein Stundenverrechnungssatz kalkuliert, der ohne Objekt-Betreuung nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, hat der Bieter seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen. Eine detaillierte Prüfung der Angaben durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten. Dabei wird ein enger Maßstab angelegt. Zu fehlenden oder unvollständigen Berechnungen bzw. Erläuterungen erfolgt keine Nachforderung.
Für die Lose 1 und 2 (Unterhalts-/Grundreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann alle Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal eines dieser beiden Lose erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Erreicht ein Bieter in beiden Losen den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für das von ihm im Angebot priorisierte Los. Im anderen Los rückt der Nächstplatzierte nach.
Auch für die Lose 3 und 4 (Glasreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann alle Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal eines dieser beiden Lose erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Erreicht ein Bieter in beiden Losen den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für das von ihm im Angebot priorisierte Los. Im anderen Los rückt der Nächstplatzierte nach.
Die beiden Losbereiche beeinflussen sich nicht gegenseitig. D. h. ein Bieter kann den Zuschlag für insgesamt zwei Lose erhalten (Los 1 oder 2 zzgl. Los 3 oder 4).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4RPJ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
Gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.