Erweiterung Geschwister-Scholl-Gymnasium - Freianlagenplanung 2 Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0426
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Geschwister-Scholl-Gymnasium - Freianlagenplanung 2
Erweiterungsneubau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums, Redinghovenstrasse 41, hier: Freianlagenplanung
Amt für Schule und Bildung
Konrad-Adenauer-Platz 1
40210 Düsseldorf
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Düsseldorf ist eines von 17 öffentlichen Gymnasien der Landeshauptstadt. Es befindet sich an der Redinghovenstraße 41 in Bilk unweit des Volksgartens. An dem Gymnasium werden derzeit knapp 1100 SchülerInnen unterrichtet. Die Schule trägt die Auszeichnung "AGENDA 21 Schule NRW", "Schule der Zukunft" und "Fairtrade-School". Um dem weiter wachsenden Bedarf des Gymnasiums durch die Umstellung von G8 auf G9 zur Beibehaltung der 5-Zügigkeit gerecht zu werden und den Abriss eines maroden Klassenpavillons zu kompensieren, ist ein Erweiterungsneubau mit ca. 2.653 qm BGF auf dem Grundstück Redinghovenstraße 41 zu realisieren.
Der AG führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen durch.
Planungsleistungen für Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gemäß Ziffern III.1.2 und III.1.3 erfüllen. Wenn mehr als fünf Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 75, 44 VgV für die Ausführung der angebotenen Leistung (Landschaftsarchitekten)
- Unabhängigkeit (auch als verbundenes Unternehmen) von Ausführungs- und Lieferinteressen
- es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Bewerberbogen abgegeben.
1) Durchschnittlicher Netto-Umsatz des Unternehmens (als Einzelbewerber bzw. Summe der Bewerbergemeinschaft/Bewerber und jeweils ggf. inkl. der Nachunternehmer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2) Bestehen einer Haftpflichtversicherung bzw. Verpflichtung zum Abschluss einer Projektversicherung über die gesamte Projektlaufzeit.
zu Ziffer 2: Deckungssummen von
• 3.000.000 € für Personenschäden und
• 3.000.000 € für sonstige Schäden und
mit zweifacher jährlicher Maximierung.
1) Benennung der durchschnittlichen Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren qualifizierten Mitarbeiter, d.h. Landschaftsarchitekten (als Einzelbewerber bzw. Summe der Bewerbergemeinschaft/Bewerber und jeweils ggf. der Nachunternehmer), welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind.
2) Nachweis von 2 Referenzen, welche den nachgenannte Kriterien und den unten stehenden Mindestkriterien entsprechen und im u.a. Referenzzeitraum abgeschlossen wurden:
zu Ziffer 2:
Referenzen 1 und 2 (Freianlagen) jeweils:
• Es muss sich um die Neuanlage einer Freianlage für eine Schule oder eine Kindertagesstätte handeln,
• zumindest die letzte der unten geforderten Leistungsphasen muss in den letzten 5 Jahren (06/2017-05/2022) erbracht und abgeschlossen worden sein.
• es müssen als Freianlagenplaner mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
• die anrechenbaren Kosten (KG 500) müssen mindestens 600.000 € (brutto) betragen.
1. Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der deutschen Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Landschaftsarchitekt tätig zu werden.
2. Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis und jeweils über eine angemessene Projekterfahrung verfügen.
Die verantwortlichen Planer müssen über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
3. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen den Ziffern 1. und 2. entsprechenden Landschaftsarchitekten benennen.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
siehe auch weiter unten unter "Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.