EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Kreis Recklinghausen Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-E-170/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Kreis Recklinghausen
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in insgesamt drei Fachlosen vergeben (wobei sich Los 1 in drei Gebietslose unterteilt) und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
- Los 1: Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen:
- - Unterteilung der Leistung in drei Gebietslose:
- - - Los 1 A: (Kreisgebiet "Nord");
- - - Los 1 B: (Kreisgebiet "Mitte");
- - - Los 1 C: (Kreisgebiet "Süd");
- Los 2: Übernahme und Verwertung von Altholz (A I bis A III);
- Los 3: Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen.
Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen (Kreisgebiet "Nord")
Städte Dorsten und Haltern
- Das Kreisgebiet "Nord" umfasst die Städte Dorsten und Haltern;
- Menge: 10.000 bis 12.000 Mg/a (Auswertungsmenge: 11.000 Mg/a);
- Übernahme von Garten- und Parkabfällen an einer vom Bieter im Angebot zu benennenden Übernahmestelle für das Kreisgebiet "Nord";
- Transport und Verwertung der übernommenen Garten- und Parkabfälle;
- Entsorgung der anfallenden Störstoffe.
Vgl. Ziffer II..2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens acht Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen (Kreisgebiet "Mitte")
Städte Gladbeck, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick und Recklinghausen
- Das Kreisgebiet "Mitte" umfasst die Städte Gladbeck, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick und Recklinghausen;
- Menge: 16.000 bis 19.000 Mg/a (Auswertungsmenge: 18.000 Mg/a);
- Übernahme von Garten- und Parkabfällen an einer vom Bieter im Angebot zu benennenden Übernahmestelle für das Kreisgebiet "Mitte";
- Transport und Verwertung der übernommenen Garten- und Parkabfälle;
- Entsorgung der anfallenden Störstoffe.
Vgl. Ziffer II..2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens acht Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen (Kreisgebiet "Süd")
Castrop-Rauxel, Datteln und Waltrop
- Das Kreisgebiet "Süd" umfasst die Städte Castrop-Rauxel, Datteln und Waltrop;
- Menge: 5.500 bis 7.000 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.200 Mg/a);
- Übernahme von Garten- und Parkabfällen an einer vom Bieter im Angebot zu benennenden Übernahmestelle für das Kreisgebiet "Süd";
- Transport und Verwertung der übernommenen Garten- und Parkabfälle;
- Entsorgung der anfallenden Störstoffe.
Vgl. Ziffer II..2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens acht Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altholz (A I bis A III)
- Übernahme von Altholz der Kategorien A I bis A III an zwei vom Bieter im Angebot zu benennenden Übernahmestellen (jeweils eine für das "östliche" und eine für das "westliche" Kreisgebiet);
- Menge insgesamt: 6.000 bis 7.500 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.800 Mg/a);
- Transport und Verwertung des übernommenen Altholzes (inkl. Entsorgung der anfallenden Störstoffe).
Vgl. Ziffer II..2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens acht Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen
- Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen an einer vom Bieter im Angebot zu benennenden Übernahmestelle (= Zwischenlager);
- Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung der übernommenen schadstoffhaltigen Abfälle.
Vgl. Ziffer II..2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens acht Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 bis 3:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019, 2020 und 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 A - 1 C:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Behandlung/Verwertung von Grüngut oder Bioabfall.
Hinweis: Bei einem Angebot für zwei oder drei Lose ist die Referenz nur einmalig vorzulegen.
- Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Übernahmestelle/Umschlaganlage für Garten- und Parkabfälle.
- Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage für Garten- und Parkabfälle.
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A III.
- Nutzungsnachweis für die angebotenen Übernahmestellen/Umschlaganlagen für Altholz A I bis A III.
- Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungsanlage oder Verwertungsanlage für Altholz A I bis A III.
Los 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Zwischenlagerung oder die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen.
- Nutzungsnachweis für die/das angebotene Zwischenlager für die zu übernehmenden schadstoffhaltigen Abfälle.
Lose 1 A - 1 C:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Behandlung/Verwertung von insgesamt mindestens 6.000 Mg/a Grüngut oder Bioabfall. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Hinweis: Bei einem Angebot für zwei oder drei Lose ist die Referenz nur einmalig vorzulegen.
- Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Übernahmestelle/Umschlaganlage für Garten- und Parkabfälle. Die jeweilige Übernahmestelle muss sich im Gebiet der dem jeweiligen Los zugeordneten Kommunen oder in regionaler Nähe (unter Berücksichtigung des max. zulässigen Transportaufwands in tkm) befinden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der "Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen" beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
- Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage für Garten- und Parkabfälle. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der "Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen" beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 3.000 Mg/a Altholz der Kategorien A I bis A III. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis für die angebotenen Übernahmestellen/Umschlaganlagen für Altholz A I bis A III. Die jeweilige Übernahmestelle muss sich im Gebiet der dem jeweiligen Los zugeordneten Kommunen oder in regionaler Nähe (unter Berücksichtigung des max. zulässigen Transportaufwands in tkm) befinden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der "Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen" beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
- Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungsanlage oder Verwertungsanlage für Altholz A I bis A III. Der Nachweis muss die Inhalte (Mindestangaben) des in der Anlage der "Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen" beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Zwischenlagerung oder die Entsorgung von insgesamt mindestens 500 Mg/a schadstoffhaltigen Abfällen. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis für die/das angebotene Zwischenlager für die zu übernehmenden schadstoffhaltigen Abfälle. Das Zwischenlager muss sich im max. 20 km Umkreis (Luftlinie) um das Rathaus der Stadt Marl befinden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der "Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen" beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Metropole Ruhr" . Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://support.cosinex.de/abrufbar.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Metropole Ruhr" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang der elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Metropole Ruhr" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DBYS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.