Erschließung Baugebiet Kirchgassgraben
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bühl
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 77815
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Baugebiet Kirchgassgraben
Die Stadt Bühl plant die Erschließung des Baugebietes Kirchgassgraben mit einer Entwicklungsfläche von ca. 8 ha. Die Bearbeitung ist in mehrerer Stufen vorgesehen. Stufe 1: Alternativenstudie, Vorplanung, Herbeiführen der Investitionsentscheidung, Stufe 2 Optional: Genehmigungsplanung, Stufe 3 Optional: Bauausführung Folgende Leistungen sind zu erbringen: Erstellen der Erschließungsplanung für das Baugebiet Kirchgassgraben. Regenwasser, Schmutzwasser, Straßen und Wege. Planung der Revitalisierung des Froschbächles, Erstellen eines Schallgutachtens für die untersuchten Alternativen, Baugrunderkundung, geotechnisches Gutachten, Freiraumplanerische Konzeptplanung, Gewässerrevitalisierung, Beurteilen der Wirtschaftlichkeit der Vorzugsalternative Weitere Einzelheiten zum Vorhaben können den Unterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen Nummerngruppe 500).
Das zu überplanende Gebiet liegt in Bühl zwischen der Rheinstraße im Norden, der Bundesstraße B3 im Westen und der Beethovestaße im Osten. Am südlichen Rand liegt der Sandbach-Flutkanal.
Weitere Informationen können den Unterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden.
II.2.4.1) Teilbereich der mit dem zu vergebenden Auftrag zu bearbeiten ist:
Die zu vergebenden Leistungen beziehen sich auf folgende Objekte:
Ableitung Regenwasser, Ableitung Schmutzwasser, Erschließung Straßen und Wege, Renaturierung Froschbächle Stufe 1: Erschließungstechnische Alternativenplanung für mindestens zwei Städteplanerische Konzepte mit den Schwerpunkten: Straßen und Wege, Entwässerung, Schall. Dabei sind zu berücksichtigen: Die bauseitigen Versorgungsplanungen Gas, Wasser, Strom, Glasfaser, Die Altablagerung im nördlichen Planungsbereich, das Smart City Konzept der Stadt Bühl Zusätzlich sind zu erbringen:
Ev. Untersuchung einer dritten Planungsalternative, Vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für bis zu drei Alternativen mit den Schwerpunkten Baulandpreise abhängig von der Bebauungsart, Eigentümerstruktur, Erschließungskosten Erstellen eines Schallgutachtens für die untersuchten Alternativen, Baugrunderkundung, geotechnisches Gutachten, ggf. Auffüllplanung, Erstellen der Vorplanung für die Vorzugsalternative, Vorplanung der Gewässerrevitalisierung des Froschbächles, Freiraumplanerische Konzeptplanung für die Integration der Bausteine Grünflächen, Flächen zur Regenwasserbehandlung, Gewässerrevitalisierung, Beurteilen der Wirtschaftlichkeit der Vorzugsalternative auf der Grundlage der Kostenschätzungen für die einzelnen Bausteine Anhand der Ergebnisse der Bearbeitungsstufe 1 werden Gremien der Stadt Bühl eine Investitionsentscheidung treffen. Bei positiver Entscheidung wird ein B-Planverfahren eingeleitet. Bei negativer Investitionsentscheidung ist die Bearbeitung an diesem Punkt abgeschlossen.
Stufe 2 – Optional, Stufe 2a: Erstellen der Entwurfsplanung als Grundlage für die 2. Stufe des B-Planverfahrens, Stufe 2b: Ggf. überarbeiten der Entwurfsplanung und erstellen der Genehmigungsplanung unter Einbeziehung der Ergebnisse des B-Planverfahrens, Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Gewässerrevitalisierung des Froschbächles, Betreuung des Genehmigungsverfahrens Stufe 3 – Optional: Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung, Umsetzung der Erschließung evtl. stufenweise II.2.4.2) Leistungsbild:
Für die zuvor genannten Objekte sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen:
1) Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 43, 47 HOAI, LP 1-9 vollständig;
2) Örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 12.1 HOAI,
3) Freianlagenplanung gem. §39 HOAI 4) Erstellen Baugrundgutachten 5) Erstellen schalltechnisches Gutachten 6) Erstellen Wirtschaftlichkeitsberechnung Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung (Unterlage 302 der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform) entnommen werden.
II.2.4.3) Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1 = Grundauftrag: Leistungen bis zur Investitionsentscheidung,
Stufe 2 = optionale Leistungen: Leistungen bis zur Genehmigung (Leistungsphasen 3, 4).
Stufe 3 = optionale Leistungen: Leistungen zur Bauausführung (Leistungsphasen 5-9).
Die ausgeschriebene Vertragslaufzeit umfasst eine Dauer von ca. 6 Jahren bis zur geplanten Gesamtfertigstellung der Baumaßnahmen (Terminziel: 2028) zuzüglich Gewährleistungszeit von 4 Jahren. Die Laufzeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren, u.a. dem Zeitplan der weiteren Umsetzung. Die Leistungen des Auftragnehmers enden daher erst nach Erledigung aller übernommenen Leistungen und nicht zwingend am 31.12.2028.
Die Leistungserbringung kann aufgrund der unbestimmten Verfahrenszeiten mehrfach unterbrochen werden.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen 120 Hinweise zum Vergabeverfahren, 122 Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen, 123 Auswertungsbogen Auswahlkriterien).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4) Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung kann die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister wie folgt vorgelegt werden:
1. Schriftlicher Teilnahmeantrag 2. Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gemäß § 44 VgV (ausgestellt nach dem 01.01.2022, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zu-ständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
3. Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen Erklärung, dass der Bewerber die von Ihm erbrachte Leistung unabhängig und frei von Lieferinteressen erbringt. Die gilt auch für die mit ihm wirtschaftlich verknüpften Unternehmen.
4. Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird nach § 48 (3) VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthaltenen Erklärungen und Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage (xml-Format) vom Auftraggeber zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in elektronischer Form auszufertigen, mit dem vollständigen Vor- und Zunamen des Erstellers zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag über die in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Ergänzend zur EEE und den darin geforderten Erklärungen und Angaben werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung bzw. den ergänzenden Unterlagen genannt sind.
5. Soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Vor Vergabe / im Auftragsfall ist die Erklärung auf Anforderung im Original vorzulegen. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
6. Soweit zutreffend: Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags wird mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). In diesem Fall ist vom beabsichtigten Unterauftragnehmer die EEE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
Weitere Einzelheiten finden sich im Hinweispapier auf der Vergabeplattform (Unterlage 120)
Als Nachweise für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit werden u.a. verlangt. Weitere Einzelheiten finden sich im Hinweispapier auf der Vergabeplattform (Unterlage 120) 1. Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 VgV),
2. Erklärung über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich (§ 45 (4) Nr. 4 VgV),
3. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter und der Mitarbeiter im angefragten Tätigkeitbereich (§46 (3) Nr. 8 VgV)
Als Nachweise für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden insbesondere verlangt:
1. Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], stellvertretende Projektleitung [SPL]) und der Funktion beim Bewerber.
2. Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 10 Jahren seit Datum der Bekanntmachung, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards).
3. Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG-BW) 4. Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen der Europäischen Union 5. Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen 6. Erklärung zur Örtlichen Präsenz im Auftragsfall 7. Nachweis geeigneter Referenzen des verantwortlichen Personals (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards). Hinweis: Da die Erfahrung des Personals bei den Zuschlagskriterien mit gewertet wird, sind im Teilnahmewettbewerb zunächst PL und SPL zu benennen. Deren Referenzen werden erst in der zweiten Stufe im Verhandlungsverfahren verlangt.
Weitere Einzelheiten zu den geforderten Nachweisen werden im Hinweispapier (Unterlage 120) auf der Vergabeplattform dargelegt. In den Vergabeunterlagen sind die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Mindeststandards eingehend beschrieben; auf die Unterlagen Nr. 122-124 wird hiermit gesondert hingewiesen.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.2 (Referenzen Bewerber):
Vergleichbare Erfahrungen mit den geforderten Leistungen gemäß Ziff. II.2.4). Für die Wertung geeigneter Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
1) Mindestens eine für Referenz Erschließungsplanung Wohngebiet (Mindestreferenz): Objektplanung nach §§ 43, 47 HOAI für Schmutzwasser, Regenwasser, Straßen und Wege. HZ II, LP 1 – 4, Erschließungsplanung, Objektplanung nach §§ 43 und 47 HOAI für Schmutzwasser, Regenwasser, Straßen und Wege. HZ II, LP 2 – 4, Fläche min 5 ha, Baukosten min. 5,0 Mio EUR. Zusatzpunkte, wenn mit: nachhaltiger Energie- und Wärmeversorgung, Smart-City-Konzept, Gewässerrevitalisierung 2) Mindestreferenz wie 1) aber LP 5 – 9 und ÖBÜ, Erschließungsplanung Wohngebiet, Objektplanung nach §§ 43 und 47 HOAI für Schmutzwasser, Regenwasser, Straßen und Wege. HZ II, LP 1 – 4 und/oder 5 – 9 und ÖBÜ, Fläche min 5 ha, Baukosten min. 5,0 Mio EUR. Zusatzpunkte, wenn mit: nachhaltiger Energie- und Wärmeversorgung, Smart-City-Konzept, Gewässerrevitalisierung 3) Mindestens ein Referenzprojekt (Mindestreferenz) für Planung Gewässerrevitalisierung; HOAI §39 oder §43, LP 2-4, Länge min 150 m, Baukosten mind. 0,4 Mio. € netto. Zusatzpunkte bei: in Verbindung mit angrenzender Grünflächenplanung, Innerörtliche Gewässerrevitalisierung 4) Mindestreferenz wie 3) aber LP 5 – 9 oder ÖBÜ, Gewässerrevitalisierung; HOAI §39 oder §43, LP 1-9, Länge min 150 m, Baukosten mind. 0,4 Mio. € netto. Zusatzpunkte bei: in Verbindung mit angrenzender Grünflächenplanung, Innerörtliche Gewässerrevitalisierung 5) Weitere Referenzen Nr. 5 bis 8 für weitere vergleichbare Erfahrungen entsprechend den Mindestanforderungen Ziff. 1) und/oder Ziff. 2). Für diese Referenzen gelten die für die Mindestreferenzen genannten strengen Anforderungen an die Fläche und Baukosten nicht, sollten aber hinsichtlich Vergleichbarkeit auch nicht um mehr als 30% unterschritten werden.
Alle Referenzen werden einer differenzierteren Bewertung mit möglichen Zusatzpunkten unterzogen, wie in Ziff. 1) bis 5) erwähnt.
Die Referenzen sind vom Bewerber (bei Bietergemeinschaften: von mind. einem der Mitglieder) oder über Eignungsleihe von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern vorzulegen. Dabei sind nur eigene, vom Bewerber oder dessen Nachunternehmern erbrachte Leistungen anzuführen.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3 c) (Referenzen Projektleitung und Stellvertretende Projektleitung):
Referenzen für die Projektleitung und die Stellvertretende Projektleitung werden erst mit Angebotsabgabe gefordert und auch erst mit dem Angebot gewertet. Diese Referenzen sind im Teilnahmewettbewerb noch NICHT einzureichen.
Allgemein werden nachstehende Anforderungen als vorläufige Information benannt, die Spezifizierung und die Vorgabe zur vorzulegenden Form erfolgen mit der Angebotsaufforderung an die nach Ziff. II.2.9 ausgewählten Bewerber.
Von Projektleitung und Stellvertretender Projektleitung werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: Vergleichbare Erfahrungen im Leistungsspektrum der vom Bewerber geforderten Referenzen. Mindestens ein Projekt in verantwortlicher Position als Projektleiter oder Hauptbearbeiter der geforderten Leistungen.
Für die Erbringung der Leistung der verantwortlichen Projektleitung wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z. B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für das Mitglied beizufügen, welches die Projektleitung stellt.
Die Vertragsbedingungen sind den Unterlagen Nr. 400 ff. zu entnehmen. Auf die Projektunterlagen 500 ff. wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen / Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen informieren.
Bekanntmachungs-ID: siehe II.1.1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Verga-bevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragge-ber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx