25475 Sicherheitsdienstleistungen für den Straßenkarneval und den 11.11. in der Kölner Innenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5004-1000-10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
25475 Sicherheitsdienstleistungen für den Straßenkarneval und den 11.11. in der Kölner Innenstadt
Sicherheitsdienstleistungen für den Straßenkarneval und den 11.11. in der Kölner Innenstadt
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin
Im Wettbewerb wird eine Unternehmung gesucht, die aufgrund umfangreicher Erfahrungen mit Großveranstaltungen in der Lage ist, ein Sicherheitskonzept nach vorgegebenen Richtlinien zu erstellen sowie die darin enthaltenen Maßnahmen planerisch vorzubereiten und durch die Bereitstellung von Personal und Material im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr umzusetzen.
Aufgrund der Erfahrungen der Silvesterfeierlichkeiten zum Jahreswechsel 2015/2016 in unmittelbarer Domumgebung nimmt die Stadt Köln seitdem unter anderem alljährlich am 11.11. zur Eröffnung der Karnevalssession sowie während der Zeit des Straßenkarnevals die Aufgabe eines erhöhten Risikomanagements wahr und übernimmt hierbei die Funktion der sogenannten "fiktiven Veranstalterin".
Der abzuschließende Vertrag beinhaltet wiederkehrende Leistungen
-für die Eröffnung der Karnevalssession am 11.11.2022 sowie den Straßenkarneval 2023 im Zeitraum vom 16.02. bis zum 21.02.2023 mit
-der 1. Verlängerungsoption für die Eröffnung der Karnevalssession am 11.11.2023 sowie den Straßenkarneval 2024 im Zeitraum vom 08.02. bis zum 13.02.2024 mit
-der 2. Verlängerungsoption für die Eröffnung der Karnevalssession am 11.11.2024 sowie den Straßenkarneval 2025 im Zeitraum vom 27.02. bis zum 04.03.2025 mit
-der 3. Verlängerungsoption für die Eröffnung der Karnevalssession am 11.11.2025 sowie den Straßenkarneval 2026 im Zeitraum vom 12.02. bis zum 17.02.2026
zuzüglich Verlängerungsoptionen
-der 1. Verlängerungsoption für die Eröffnung der Karnevalssession am 11.11.2023 sowie den Straßenkarneval 2024 im Zeitraum vom 08.02. bis zum 13.02.2024 mit
-der 2. Verlängerungsoption für die Eröffnung der Karnevalssession am 11.11.2024 sowie den Straßenkarneval 2025 im Zeitraum vom 27.02. bis zum 04.03.2025 mit
-der 3. Verlängerungsoption für die Eröffnung der Karnevalssession am 11.11.2025 sowie den Straßenkarneval 2026 im Zeitraum vom 12.02. bis zum 17.02.2026
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister in Bezug auf Sicherheitsdienstleistungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie*er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen berechtigt ist. Sollten im Handelsregister entsprechende Hinweise nicht eingetragen sein, so muss die*der Bieter*in zusätzliche Nachweise öffentlicher Kassen, Institutionen, Anstalten, Behörden et cetera beibringen, aus denen dann die notwendigen Eintragungen hervorgehen. Kein Nachweis (Vorlage in Kopie) darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe älter als neun Monate sein.
Qualifikation der*des Verantwortlichen der Veranstaltungstechnik oder vergleichbar (Nachweis der Qualifikation, zum Beispiel durch Kopie des Meisterbriefs)
Vorlage der Gewerbeerlaubnis in Kopie nach § 34 a Abssatz 1 (Gewerbeordnung) GewO für die jeweilige Sicherheitsdienstleisterin beziehungsweise den jeweiligen Sicherheitsdienstleister
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über die Umsätze zu den oben genannten Großveranstaltungen je Jahr bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Erklärungen sind für jedes Jahr beizubringen. Gegebenenfalls sind auf besonderes Verlangen hierzu die Gewinn- und Verlustrechnungen (Bilanz) der jeweiligen Jahre vorzulegen.
detaillierte Kalkulationen aller angebotenen Stundenverrechnungssätze
- Nachweis Haftpflichtversicherung beziehungsweise Deckungszusage mit den folgenden Deckungen:
für Personenschäden und Sachschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 €
für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100.000 €
-Ausführliches Planungskonzept, aus dem die Steuerung und die Struktur des Einsatzes ersichtlich sind, und das folgende Themenbereiche darstellt:
a)Umfang und Struktur der eigenen Einsatzleitung
b)Bildung von räumlich abgegrenzten Einsatzabschnitten für die von der Bieterin beziehungsweise dem Bieter zu leistenden Gewerke auf Grundlage der aus der Anlage 1 Information beschriebenen Ausgangssituation ersichtlichen Umfangs
c)Detaillierte Definition der Zuständigkeiten der Bieterin beziehungsweise des Bieters, aller Sub-Unternehmerinnen und Sub-Unternehmer sowie der von dortiger Seite tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Eigenerklärung, dass die Bieterin beziehungsweise der Bieter über Erfahrungen mit der Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen ab einer zeitgleichen Besucherzahl von 30.000 Personen entsprechend dem Orientierungsrahmen des Innenministeriums NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien oder einer vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern verfügt
- Nachweis durch Aufzählung der Sicherheitskonzepte, an deren Erstellung der Bieter mitgewirkt hat. Es sind zu jedem Sicherheitskonzept folgende Angaben zu machen:
- 1. Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- 2. Angabe des Leistungszeitraumes
- 3. Angabe des Rechnungswertes/Auftragswertes zum vorgenannten Leistungszeitraum
- 4. Name und Adresse der Behörde sowie Benennung eines Ansprechpartners bei der Behörde mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- 5. Nennung der vergleichbaren Regelung des anderen Bundeslandes oder eines anderen Staates, wenn der Bieter nicht in Nordrhein-Westfalen oder in der Bundesrepublik Deutschland seinen Firmensitz hat.
- Eigenerklärung, dass die Bieterin beziehungsweise der Bieter seit März 2017 mindestens in 3 Jahren einmal jährlich Veranstalter*in oder (stellvertretende*r) Veranstaltungsleiter*in für Großveranstaltungen ab einer zeitgleichen Besucherzahl von 30.000 Personen im Sinne des Orientierungsrahmens des Innenministeriums NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien oder vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern gewesen ist.
Erklärung Referenzzeitraum:
Die Vorgabe des § 46 Abssatz 3 Nummer 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) besagt, dass Referenzen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen verlangt werden dürfen. Aufgrund der seit März 2020 bestehende Pandemie und den damit verbundenen Ausfall von Großveranstaltungen, wurde der oben genannte Referenzzeitraum von 3 Jahren entsprechend erweitert.
Nachweis durch konkrete Nennung der Veranstaltungen. Es sind zu jeder Veranstaltung folgende Angaben zu machen:
- 1. Wenn die Bieterin beziehungsweise. der Bieter Veranstaltungsleiter*in war, dann Name und Adresse der Drittveranstalterin beziehungsweise des Drittveranstalters sowie Benennung einer Ansprechpartnerin beziehungsweise eines Ansprechpartners bei der Auftraggeberin beziehungsweise beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- 2. Name und Adresse der Behörde sowie Benennung einer Ansprechpartnerin beziehungsweise eines Ansprechpartners bei der Behörde mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- 3. Nennung der vergleichbaren Regelung des anderen Bundeslandes oder eines anderen Staates, wenn die*der Bieter*in den Firmensitz nicht in Nordrhein-Westfalen oder in der Bundesrepublik Deutschland hat.
- Eigenerklärung, dass die*der Bieter*in über Kenntnisse der bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren von Versammlungsstätten nach BauO NW in Verbindung mit Teil 1 der SBauVO NW oder einer vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern sowie die Abgrenzung zu baurechtlich nicht-genehmigungspflichtigen Veranstaltungen verfügt
- Eigenerklärung, dass die Leitungskräfte der Bieterin beziehungsweise des Bieters über sehr gute Kenntnisse in der Anwendung der MS Office Standardprogramme (Word, Excel und Powerpoint) beziehungsweise kompatible Programme sowie des zur graphischen Planung einer Großveranstaltung notwendigen EDV-Programms CAD oder vergleichbarer Zeichenprogramme, die zur Erstellung von graphischen Planungsunterlagen und Präsentationen geeignet sind. Die von der*dem Bieter*in genutzten Programme sind in der Eigenerklärung aufzulisten.
- Eigenerklärung, dass die Leitungskräfte der Bieterin beziehungsweise des Bieters über gute Ortskenntnisse der Kölner Innenstadt verfügen
-Eigenerklärung, dass innerhalb der letzten drei Jahre keine Gewerbeuntersagung nach § 35 (Gewerbeordnung) GewO eingeleitet worden ist und dass das Gewerbe in diesem Zeitraum zu keiner Zeit von einer Stellvertreterin beziehungsweise einem Stellvertreter nach § 45 GewO geführt worden ist.
- Erklärung der Bieterin beziehungsweise des Bieters, dass sie beziehungsweise er die bei der Erfüllung der Leistungen anfallen Material-, Verbrauchs- und Sachkosten ohne Aufschlag beziehungsweise. ohne die Erhebung weiterer Overhead- oder ähnlicher Kosten an die Auftraggeberin weiter gib
- Erklärung der Bieterin beziehungsweise des Bieters, dass sie*er die bei der Erfüllung der Leistungen anfallen Personalkosten Dritter (beauftragter Nachunternehmungen) ohne Aufschlag beziehungsweise ohne die Erhebung weiterer Overhead- oder ähnlicher Kosten an die Auftraggeberin weiter gibt.
-Alle qualifizierten Ordnungskräfte der Auftagnehmerin beziehungsweise des Auftragnehmers, soweit sie für die städtische Aufgabenerfüllung herangezogen werden, müssen über den Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung beziehungsweise einen Unterrichtungsnachweis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) und eine durch eine Ordnungsbehörde (zum Beispiel Stadt Köln) erstellte Wächtergenehmigung verfügen. Die Nachweise sind je eingesetztem Mitarbeiter und eingesetzter Führungskraft vorzulegen.
- Elektronische Zurverfügungstellung von Personallisten, getrennt nach Auftragnehmer*in und allen seinen Nachunternehmer*innen bis mindestens 30.11 eines jeden Jahres oder den letzten davorliegenden Arbeitstag (Montag - Freitag). Die Vorlage (Vordruck aus Anlage 7) der Auftraggeberin ist zu verwenden. Die entsprechende Datei wird nach Zuschlag in digitaler Form nachgereicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, Kopien aller Wächtergenehmigungen und gegebenenfalls. aller Aufenthaltstitel einzusehen.
- Grundlage für die Übermittlung der Daten ist eine Zustimmung jeder einzelnen Kraft die entsprechend dem Vordruck in Anlage 8 zu dokumentieren und bei dem*der Auftragnehmer*in zu verwahren ist. Der Vordruck muss bei erneutem Einsatz im selben Kalenderjahr nur einmal ausgefüllt und unterschrieben werden, soweit die Zustimmung nicht zwischenzeitlich widerrufen wurde. Die Auftraggeberin behält sich vor, die oben genannten Zustimmungen anzufordern oder einzusehen
- Darüber hinaus hat jedes Unternehmen eine Garantieerklärung (Anlage 9 ) gegenüber der Stadt Köln darüber abzugeben, dass alle in der Liste aufgeführten Personen ihre schriftliche Zustimmung erteilt haben.
- Nachweis der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Aufgabenfelder, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, sowie Angaben zur Eigentümerstruktur, Angaben zu Kooperationen mit anderen Unternehmungen und der Beteiligungsverhältnisse
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]