Sport am Beeckbach - Sanierung & Erweiterung des Hallenbades Referenznummer der Bekanntmachung: S-WEGB-2022-0003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wegberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41844
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-viersen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sport am Beeckbach - Sanierung & Erweiterung des Hallenbades
Das Hallenbad (Grenzlandringbad) der Stadt Wegberg soll mit Fördergeldern aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" saniert und erweitert werden. Auf Basis einer bereits in Teilen erstellten Vorplanung, welche zur Erlangung der Förderzusage notwendig war, soll die Vergabe der Architekten- und Freiraumplanerleistung stufenweise erfolgen
Architektenvertrag - Gebäude
Wegberg
Das Hallenbad (Grenzlandringbad) der Stadt Wegberg soll mit Fördergeldern aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" saniert und erweitert werden. Auf Basis einer bereits in Teilen erstellten Vorplanung, welche zur Erlangung der Förderzusage notwendig war, soll die Vergabe der Architekten- und Freiraumplanerleistung stufenweise erfolgen
Stufenweise Beauftragung Der AG überträgt dem AN zunächst nur die in § 3 Ziffern 3.1.1 bis 3.1.4 (Leistungsphasen 1 - 4) und die korrespondierenden Positionen aus in den Ziffern 3.2 und 3.3 genannten Leistungen. Mit Beauftragung der ersten Stufe verpflichtet sich der AN verbindlich, auch die Leistungen der Phasen 5 - 9 gemäß HOAI zu übernehmen, sofern der AG dies wünscht. Der AG beabsichtigt, die weiteren in § 3 vereinbarten Leistungen der Leistungsphasen 5 - 9 einzeln oder zusammengefasst beim AN abzurufen, wenn dies von dem AG und ggf. von anderen zu beteiligenden Stellen genehmigt bzw. gebilligt worden ist, die Finanzierung gesichert ist und wenn sonstige Gründe einer Übertragung der weiteren Leistungen für die Baumaßnahme nicht entgegenstehen. Die Übertragung erfolgt ausschließlich durch schriftliche Mitteilung. Auf die Übertragung der Leistungen der Phasen 5 - 9 gemäß HOAI hat der AN keinen Rechtsanspruch. Erfolgt der Abruf innerhalb von 24 Monaten nach Abnahme der bereits übertragenen Leistungen, ist der AN verpflichtet, die weiteren übertragenen Leistungen auszuführen. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Beauftragung kann der AN keinen Anspruch auf Erhöhung des Honorars oder auf Schadenersatz ableiten.
Die Bieterauswahl erfolgt wie unter II.2.9 beschrieben. Die
qualitativen Eignungskriterien werden anhand der eingereichten
Referenzprojekte nach folgender Bepunktung bewertet:
Für Los 1:
- 20 Punkte: Baumaßnahme für einen öffentlichen Auftraggeber (Umbau, Neubau, Sanierung)
- 45 Punkte: Sanierung / Umbau eines öffentlichen Gebäudes im laufenden Betrieb
- 15 Punkte: Öffentliches Hallenbad (Umbau, Neubau, Sanierung)
- 12 Punkte: Energetische Fassadensanierung
- 8 Punkte: Ausschreibung nach STLB-Bau
Landschaftsarchitektenvertrag - Freianlagen
Wegberg
Das Hallenbad (Grenzlandringbad) der Stadt Wegberg soll mit Fördergeldern aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" saniert und erweitert werden. Auf Basis einer bereits in Teilen erstellten Vorplanung, welche zur Erlangung der Förderzusage notwendig war, soll die Vergabe der Architekten- und Freiraumplanerleistung stufenweise erfolgen
Stufenweise Beauftragung Der AG überträgt dem AN zunächst nur die in § 3 Ziffern 3.1.1 bis 3.1.4 (Leistungsphasen 1 - 4) und die korrespondierenden Positionen aus in den Ziffern 3.2 und 3.3 genannten Leistungen. Mit Beauftragung der ersten Stufe verpflichtet sich der AN verbindlich, auch die Leistungen der Phasen 5 - 9 gemäß HOAI zu übernehmen, sofern der AG dies wünscht. Der AG beabsichtigt, die weiteren in § 3 vereinbarten Leistungen der Leistungsphasen 5 - 9 einzeln oder zusammengefasst beim AN abzurufen, wenn dies von dem AG und ggf. von anderen zu beteiligenden Stellen genehmigt bzw. gebilligt worden ist, die Finanzierung gesichert ist und wenn sonstige Gründe einer Übertragung der weiteren Leistungen für die Baumaßnahme nicht entgegenstehen. Die Übertragung erfolgt ausschließlich durch schriftliche Mitteilung. Auf die Übertragung der Leistungen der Phasen 5 - 9 gemäß HOAI hat der AN keinen Rechtsanspruch. Erfolgt der Abruf innerhalb von 24 Monaten nach Abnahme der bereits übertragenen Leistungen, ist der AN verpflichtet, die weiteren übertragenen Leistungen auszuführen. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Beauftragung kann der AN keinen Anspruch auf Erhöhung des Honorars oder auf Schadenersatz ableiten.
Die Bieterauswahl erfolgt wie unter II.2.9 beschrieben. Die
qualitativen Eignungskriterien werden anhand der eingereichten
Referenzprojekte nach folgender Bepunktung bewertet:
Für Los 2:
- 25 Punkte: Baumaßnahmen für einen öffentlichen Auftraggeber (Umbau, Neubau, Sanierung)
- 15 Punkte: Öffentliche Frei- /Sportanlagen
- 15 Punkte: Barriere- und diskriminierungsfreier Umbau (Rampe, Eingang)
- 35 Punkte: Öffentlicher (Wasser-) Spielplatz
- 10 Punkte: Ausschreibung nach STLB-Bau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenvertrag - Gebäude
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftsarchitektenvertrag - Freianlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de