Bereitstellung und Konfiguration einer interoperablen, technischen Telemedizin-Plattform im Rahmen des Projekts Telemedizin@NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0086-OK-5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Konfiguration einer interoperablen, technischen Telemedizin-Plattform im Rahmen des Projekts [gelöscht]
Bereitstellung und Konfiguration einer interoperablen, technischen Telemedizin-Plattform im Rahmen des Projekts [gelöscht]
Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen
Im Rahmen der Projektlaufzeit ist bis Dezember 2022 eine telemedizinische Plattformlösung (Prototyp) zu entwickeln, die das Leistungsspektrum der Säule 3 des Projekts [gelöscht] zugänglich macht. Dazu muss der Anbieter eine interoperable, technische Plattform als Basis des zentralen Ressourcen-Sharings (Infrastruktur, Dienstleistung) bereitstellen und konfigurieren. Die technische Plattform soll die Behebung von Schnittstellenproblematiken, die Implementierung der Use Cases und die Entwicklungen einer Telemedizinakte sowie Benutzer-Interfaces gewährleisten. Es wird eine indikationsübergreifende, zentrale Plattform benötigt, die die Anbindung der im Projekt [gelöscht] geplanten Use Cases in den Bereichen Dermatologie, Kardiologie und Pneumologie ermöglicht. Dabei sind die Use Cases mit Testdaten darzustellen. Die Plattformlösung bildet das technische Gerüst zur Anbindung der Geräte und nutzt für die Vitalparameteranalyse Algorithmen, die die Kriterien eines Medizinproduktes der Klasse 2a erfüllen müssen. Für den Use Case Dermatologie ermöglicht die prototypische Plattform den strukturierten Datenaustausch mit Krankenhaus- und Laborinformationssystemen. Im Use Case Kardiologie gilt es bei der Indikation Herzinsuffizienz, die Grundvoraussetzungen der Qualitätsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (Stand: 01.04.2022) bei der Projektdurchführung sicherzustellen. Indikationsübergreifend sind Fragebögen in die Plattformlösung zu integrieren.
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Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Dienstleister für die Bereitstellung und Konfiguration der Plattform gesucht.
EFRE-0801900 (Durchführung des Vorhabens [gelöscht])
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDQE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de